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Rahmenvertrag für Gebäudeautomation in der Henne-Kaserne Erfurt

Thüringer Landesamt für Bau und VerkehrErfurt, GermanyVeröffentlicht 3. Juni 2026
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
2. Juli 2026
29 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr schreibt einen Rahmenvertrag für die Gebäudeautomation in drei Liegenschaften der Bundeswehr in Erfurt aus. Der Auftrag umfasst die technische Betreuung, Migration, Neustrukturierung und Erweiterung der Automationssysteme mit rund 12.000 Datenpunkten. Die Laufzeit und das Auftragsvolumen sind auf eine langfristige Abwicklung der anfallenden Instandhaltungs- und Modernisierungsleistungen ausgelegt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gebäudeautomation Inselbereich "Henne-Kaserne Erfurt" # Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um einen Gebäudeautomations-Rahmenvertrag nach zentraler Dienstvorschrift der Bundeswehr. # Dieser Rahmenvertrag soll dazu dienen, - für alle neu zu errichtenden Anlagen der Gebäudeautomation, - für eine mögliche Migration des vorhandenen Systems, - für die Neustrukturierung des Kommunikationsbusses GA sowie - für alle Um- und Erweiterungen an der vorhandenen Automationstechnik eine langfristige vertragliche Regelung zu erzielen, auf deren Grundlage alle während der Vertragslaufzeit zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers GA beauftragt werden können. # Der Rahmenvertrag gilt für den Inselbereich "Henne-Kaserne, Erfurt" mit der Henne-Kaserne, der Löberfeld-Kaserne und dem BwDLZ in der Thälmannstraße, Erfurt. # In allen 3 Liegenschaften sind insgesamt ca. 12.000 Datenpunkte vorhanden. Die Leistung umfasst: - Ausbau der Feldebene mit Sensoren und Aktoren - ca. 110.000 lfdm. Kabel und Leitungen - ca. 115 Stck. bestückte Schaltschränke verschiedener Größen - ca. 88 Stck. Automationsstationen - 1 Stck. Inselzentrale - Demontagearbeiten - Messungen und vollständige Dokumentation # Der Auftraggeber behält sich vor, auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen.

VergabeHero-Einschätzung

Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr sucht einen Dienstleister für die Gebäudeautomation in drei Erfurter Liegenschaften der Bundeswehr, darunter die Henne-Kaserne. Der Rahmenvertrag deckt alle anfallenden Arbeiten an der Automatisierungstechnik ab, wie etwa die Installation neuer Anlagen, die Umstellung bestehender Systeme oder die Erweiterung der Kommunikationstechnik. Insgesamt sind rund 12.000 Datenpunkte zu betreuen, was unter anderem die Verkabelung, die Bestückung von Schaltschränken und die Wartung von Automationsstationen beinhaltet. Da es sich um einen Rahmenvertrag handelt, werden die konkreten Leistungen über die Vertragslaufzeit hinweg bei Bedarf abgerufen.

IT-DienstleistungenBauleistungenÖffentliche VerwaltungVerteidigungGebaeudeautomationBundeswehrInstandhaltungElektrotechnikOeffentliche VerwaltungRahmenvertrag
Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VS VOB/A
  • Eigenerklärung zur Einhaltung von Steuer- und Abgabenzahlungen
  • Eigenerklärung zur Einhaltung von Sozialversicherungsbeiträgen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung a) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen: gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung a) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 5 VOB /A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung a) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), den §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 7 VOB /A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 9 VOB/A i. V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärun Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e VS Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung von Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e VS Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),: gemäß §6e VS Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e VS Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Teilnahmeantrag gefordert war, werden teilweise nachgefordert und zwar folgende Unterlagen: alle, außer den Teilnahmeantrag. Fehlende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen bei der Vergabestelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Nachforderungsfrist vorgelegt werden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Rahmenvertrag Gebäudeautomation Gebäudeautomation

Gebäudeautomation Inselbereich "Henne-Kaserne Erfurt" # Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um einen Gebäudeautomations-Rahmenvertrag nach zentraler Dienstvorschrift der Bundeswehr. # Dieser Rahmenvertrag soll dazu dienen, - für alle neu zu errichtenden Anlagen der Gebäudeautomation, - für eine mögliche Migration des vorhandenen Systems, - für die Neustrukturierung des Kommunikationsbusses GA sowie - für alle Um- und Erweiterungen an der vorhandenen Automationstechnik eine langfristige vertragliche Regelung zu erzielen, auf deren Grundlage alle während der Vertragslaufzeit zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers GA beauftragt werden können. # Der Rahmenvertrag gilt für den Inselbereich "Henne-Kaserne, Erfurt" mit der Henne-Kaserne, der Löberfeld-Kaserne und dem BwDLZ in der Thälmannstraße, Erfurt. # In allen 3 Liegenschaften sind insgesamt ca. 12.000 Datenpunkte vorhanden. Die Leistung umfasst: - Ausbau der Feldebene mit Sensoren und Aktoren - ca. 110.000 lfdm. Kabel und Leitungen - ca. 115 Stck. bestückte Schaltschränke verschiedener Größen - ca. 88 Stck. Automationsstationen - 1 Stck. Inselzentrale - Demontagearbeiten - Messungen und vollständige Dokumentation # Der Auftraggeber behält sich vor, auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen.

CPV 45216200
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 3. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 2. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link