Rahmenvertrag für Warn- und Wetterschutzkleidung

Was wird ausgeschrieben
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH schreibt einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Warn- und Wetterschutzkleidung aus. Der Auftrag umfasst verschiedene Artikel wie Warnschutzwesten, Jacken und Dienstkleidung für den Flughafenbetrieb und die Feuerwehr. Die Vertragslaufzeit beträgt 1800 Tage, wobei ein kalkulatorischer Ansatz von 1.746 Abrufartikeln zugrunde gelegt wird.
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Los 2 | Warn- und Wetterschutzkleidung | ausgeschrieben als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Inhalt: Warnschutzwesten, Warnschutzjacken- und Parka, Dienstkleidung/Arbeitsschutz/Airport Security, Wetterschutzparka Feuerwehr, Warnschutz-T-Shirt & Sweatjacke, Rettungsdienst-Jacke Kalkulatorischer Ansatz zum Zeitpunkt der Bekanntmachung: 1.746 Abrufartikel
Der Flughafen Berlin Brandenburg sucht einen Lieferanten für diverse Arbeits- und Schutzkleidung, darunter Warnschutzwesten, Parkas für die Feuerwehr sowie spezielle Dienstkleidung für den Sicherheitsbereich. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von etwa fünf Jahren (1800 Tage), bei dem insgesamt rund 1.746 verschiedene Artikel abgerufen werden können. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch diverse Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen, Mindestlohn und Vertraulichkeit nachweisen. Der Zuschlag erfolgt primär über den Preis, der mit 60 Prozent gewichtet ist, ergänzt durch qualitative Kriterien.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (Ausschlussgründe)
- Eigenerklärung zu Mindestlohn und Vertraulichkeit
- Eigenerklärung gemäß EU-Verordnung 833/2014 (Russland-Sanktionen)
- Nachweis der Selbstreinigung bei vorliegenden Ausschlussgründen
- Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung bei Bietergemeinschaften
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/ Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. Sollte bei dem Bewerber /Bieter ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB (siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz") vorliegen oder vorgelegen haben, ist er verpflichtet, bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages /Angebots nachzuweisen, dass er Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgreich ergriffen hat. Der Nachweis muss konkret und durch geeignete Unterlagen belegen, dass die Voraussetzungen des § 125 Abs. 1 GWB erfüllt sind: •Schadensausgleich: Ausgleich oder Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichs des durch die Straftat oder das Fehlverhalten verursachten Schadens, •Sachverhaltsaufklärung: Umfassende Klärung der Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem AG, •Maßnahmen zur Verhinderung weiteren Fehlverhaltens: Konkrete ergriffene technische, organisatorische und personelle Maßnahmen, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. Ein solcher Nachweis ist Voraussetzung für die Zulassung zum Vergabeverfahren und vollständig mit dem Teilnahmeantrag / Angebot vorzulegen 2) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt 'Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014' zur Verfügung. 3) Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen. BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/ BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung"zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 4) Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/ Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben /Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung. Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht getätigt /eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages /Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen. Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge/ Angebote anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
Aufteilung in Lose
1 LotLos 2 | Warn- und Wetterschutzkleidung | ausgeschrieben als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Inhalt: Warnschutzwesten, Warnschutzjacken- und Parka, Dienstkleidung/Arbeitsschutz/Airport Security, Wetterschutzparka Feuerwehr, Warnschutz-T-Shirt & Sweatjacke, Rettungsdienst-Jacke Kalkulatorischer Ansatz zum Zeitpunkt der Bekanntmachung: 1.746 Abrufartikel (=Höchstmenge) Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung und Lieferung von Arbeitsschutz- und Dienstbekleidungsstücken für Mitarbeitende der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) nach Vorgaben des Auftraggebers. Die Implementierungsphase beginnt unmittelbar mit dem rechtskräftigen Zuschlag (bzw. mit Vertragsbeginn). Die Leistungsinhalte sind in der Leistungsbeschreibung konkretisiert. Während der Implementierungsphase werden keine Lieferleistungen durch den Auftragnehmer erbracht. Die Implementierungsphase ist der vollumfänglichen Vorbereitung der Aufnahme der Lieferleistung (Leistungsbeginn) durch den Auftragnehmer voraussichtlich ab 01.01.2027 gewidmet. Der Auftragnehmer hat in dieser Phase alle zur reibungslosen Aufnahme der Leistungserbringung erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen durchzuführen. Dazu zählen insbesondere die Validierung der Logoaufbringung, Beschaffung der Schlupfgrößen, Auslösung der Bestellung für den Lageraufbau beim Auftraggeber sowie Einführung und Schulung in da neue Kleidersortiment. Unmittelbar an die Implementierungsphase - mit der ersten Lieferung der Artikel für den Lageraufbau - schließt sich mit dem allumfänglichen Leistungsbeginn die Grundvertragslaufzeit mit dem Regelbetrieb an.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality10%
gemäß Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
- quality30%
gemäß Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
- price60%
Das preisniedrigste Angebot erhält 100 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt: Punktzahl Bieter XY = Niedrigstpreis x 100 Punkte / Preis Bieter XY
Zeitplan
- 22. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 24. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung