Rahmenvertrag für vergabe-, vertrags- und zuwendungsrechtliche Beratungsleistungen
Was wird ausgeschrieben
Der Auftraggeber FAIR in Darmstadt sucht einen Dienstleister für einen Rahmenvertrag zur rechtlichen Beratung im Vergabe-, Vertrags- und Zuwendungsrecht. Der Fokus liegt auf der Unterstützung bei der Planung und Realisierung des Neubaus des Beschleunigerzentrums, dem Management von Bau- und Nachtragsverträgen sowie der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Die Laufzeit und der konkrete Umfang richten sich nach dem Projektfortschritt, wobei die Leistungen an die weitgehend abgeschlossene Bauphase angepasst werden müssen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand der auszuschreibenden Rahmenvertragsleistung sind die vergabe-, vertrags- und zuwendungsrechtlichen Beratungsleistungen für den "Neubau des Beschleunigerzentrums Facility for Antiproton and Ion Research (FAIR)" in Darmstadt. Der Rahmenvertrag des bisher tätigen Auftragnehmers läuft in Kürze aus. Aufgrund der Komplexität und des Umfangs des inzwischen weitgehend fertiggestellten Projektes soll zur Unterstützung des Auftraggebers ("AG") die vergabe-, vertrags- und zuwendungsrechtliche Beratung erneut ausgeschrieben werden. Ebenso sollen die ausgeschriebenen Leistungen an den Projektverlauf angepasst werden.
Die Forschungseinrichtung FAIR in Darmstadt vergibt einen Rahmenvertrag für juristische Fachberatung. Der Dienstleister soll das Projektteam bei allen rechtlichen Fragen rund um Vergaben, Bauverträge und Fördermittel unterstützen, insbesondere bei der Abwicklung von Nachträgen und der Durchsetzung von Ansprüchen. Da der Bau des Beschleunigerzentrums bereits weit fortgeschritten ist, müssen die Beratungsleistungen speziell auf die aktuelle Projektphase zugeschnitten werden. Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen eines Rahmenvertrags, dessen Laufzeit und konkrete Auftragsvolumina im Bedarfsfall vereinbart werden. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB
- Nachweis der fachlichen Eignung für vergaberechtliche Beratung
- Erfahrung mit öffentlichen Forschungsvorhaben
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
- Deutschlandweite Erreichbarkeit
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
siehe GSI-Formblatt-Eignung: Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat. GSI/FAIR behält sich eine einmalige Nachforderung von Unterlagen innerhalb einer im Nachforderungsschreiben festzusetzenden Frist gemäß § 56 VgV vor. Die Bewerber können sich auf eine Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV)
Aufteilung in Lose
1 LotDie Zielsetzung der vergabe-, vertrags- und zuwendungsrechtlichen Beratung durch den Auftragnehmer ("AN") ist: 1. eine konstruktive und effektive Unterstützung des AG bzw. des baubetrieblichen Vertrags- und Nachtragsmanagements des AG bei der Planung und Realisierung der Baumaßnahme durch den AN des Projekts; 2. generell im Rahmen des Projektes entstehende Ansprüche des AG gegen AN oder andere Dritte zu identifizieren, durchzusetzen sowie unberechtigte Ansprüche gegen den AG abzu-wehren; 3. im Einzelnen die Aufgaben der vergabe-, vertrags- und zuwendungsrechtlichen Beratung ge-mäß des unter Ziffer 4.1 ff. aufgeführten Leistungsbildes eigenständig abzuwickeln. Der AN hat die ihm übertragenen Leistungen in einem solchen Umfang und in einer solchen Qualität zu erbringen, wie dies zu einer ordnungsgemäßen vergabe-, vertrags- und zuwendungsrechtlichen Beratung notwendig ist. Der Vertrag tritt mit Erteilung des Zuschlages in Kraft und endet zunächst 6 Jahren (am 31.07.2032). Der Vertrag kann vom Auftraggeber optional 1x um weitere 12 Monate verlängert werden. Die Vertragsverlängerung zeigt der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor dem Vertragsende an. Der AN wird darauf hingewiesen, dass eine etwaige Verlängerung durch den AG voraussichtlich nur abgerufen werden wird, wenn noch Leistungen des AN im Hinblick auf den Verwendungsnachweis erforderlich werden. Der Vertrag endet somit nach maximal 7 Jahren zum 31.07.2033 oder bei Erreichen des maximalen Vergabevolumens von 10.500 h über die gesamte Vertragslaufzeit inkl. der Option.
Zeitplan
- 11. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 15. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung