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Rahmenvertrag für Umzugsdienstleistungen

Nordrhein-Westfalen
Bonn, Germany·Veröffentlicht 16. Juli 2026
DienstleistungenBildung und ForschungÖffentliche VerwaltungUmzugsdienstleistungenRahmenvertragLaborlogistikGefahrguttransportUniversitaetOeffentliche Verwaltung
Auftragswert
€1.0M
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
24. Aug. 2026
40 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn schreibt einen Rahmenvertrag für Umzugsdienstleistungen über einen Zeitraum von vier Jahren aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt: Standardumzüge für Büroausstattung und Akten sowie spezialisierte Laborumzüge, die den Transport von Gefahrgut und Tiefkühlgut erfordern. Die Gesamtlaufzeit beträgt 1460 Tage.

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siehe Vergabeunterlagen

VergabeHero-Einschätzung

Die Universität Bonn sucht einen Dienstleister für Umzüge innerhalb ihrer Einrichtungen. Der Auftrag ist in zwei Bereiche unterteilt: Los 1 umfasst allgemeine Büroumzüge, wie den Transport von Möbeln und Akten. Los 2 ist spezialisiert auf Laborumzüge, bei denen empfindliche Materialien wie Gefahrstoffe oder tiefgekühlte Proben sicher transportiert werden müssen. Der Vertrag läuft über vier Jahre und deckt den Bedarf der Universität im Raum Bonn ab. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Rahmenzeitvertrag Umzugsdienstleistungen an der Uni Bonn)

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Standardumzüge (Möbel, Akten, Büroausstattung)

siehe Vergabeunterlagen

CPV 98392000Frist 24. Aug. 20261460 Tage Laufzeit
LOT-0002Laborumzüge (mit Gefahrgut/Gefahrstoffen/Tiefkühlgut bis -80°)

siehe Vergabeunterlagen

CPV 98392000Frist 24. Aug. 20261460 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 16. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 24. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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