Rahmenvertrag für technische Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 04.05.2026, 11:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt StavenhagenAmt StavenhagenProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 30.03.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 216976-2026
- Verfahrensnummer
- 0bc9de14-18fb-4dbc-9575-18e6ed9ab860
- CPV-Codes
- 35110000 · Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit; 35111000 · Brandbekämpfungsausrüstung
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Stavenhagen beziehungsweise das Amt Stavenhagen beschafft technische Ausrüstung für die Freiwilligen Feuerwehren im Amtsbereich über einen Rahmenvertrag. Der Vertrag soll Preise, Lieferbedingungen, das Leistungsverzeichnis, Produktstandards und Zahlungsmodalitäten regeln und ermöglicht bedarfsabhängige Bestellungen. Die Laufzeit ist von Mai 2026 bis April 2030 vorgesehen; der Leistungsort liegt im Raum Stavenhagen (Region Mecklenburgische Seenplatte). Angebote müssen bis zum 4. Mai 2026, 9:30 Uhr, eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
In den letzten 3 Jahren wurde die technische Ausrüstungen über einen Rahmenvertrag beschafft. Diese Rahmenvereinbarung regelte die Preise für die Jahre 2023-2025. Dieser Vertrag ist zum 31.12.2025 ausgelaufen. Der Rahmenvertrag wird Bedingungen über Preis, Lieferung, Leistungsverzeichnis, Einhaltung von Produktstandards, Zahlungsweise, u.s.w. enthalten. Aufgrund der Planungssicherheit durch feststehende Preise, sowie einem geringerem Verwaltungsaufwand schreiben wir erneut einen Rahmenvertrag aus. Somit ist es möglich über den gesamten Zeitraum der 4 Jahre (05/2026-04/2030) Ausrüstung zu beschaffen, wenn sie tatsächlich benötigt wird.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvertrag für die Beschaffung Technischer Ausrüstung
In den letzten 3 Jahren wurde die technische Ausrüstung über einen Rahmenvertrag beschafft. Diese Rahmenvereinbarung regelte die Preise für die Jahre 2023-2025. Dieser Vertrag ist zum 31.12.2025 ausgelaufen. Der Rahmenvertrag wird Bedingungen über Preis, Lieferung, Leistungsverzeichnis, Einhaltung von Produktstandards, Zahlungsweise, u.s.w. enthalten. Aufgrund der Planungssicherheit durch feststehende Preise, sowie einem geringerem Verwaltungsaufwand wird erneut ein Rahmenvertrag ausgeschrieben. Somit ist es möglich über den gesamten Zeitraum der 4 Jahre (05/2026-04/2030) Ausrüstung zu beschaffen, wenn sie tatsächlich benötigt wird.
Frist: 04.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129b StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme an einer Tat nach § 89c der wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 108e StGB oder den §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129a StGB. Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren bzw. ein vergleichbares Verfahren eröffnet worden ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Es besteht ein Anspruch auf einmalige Nachreichung innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvertrag für die Beschaffung Technischer Ausrüstung
- 100 %
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129b StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme an einer Tat nach § 89c der wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 108e StGB oder den §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129a StGB. Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren bzw. ein vergleichbares Verfahren eröffnet worden ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Es besteht ein Anspruch auf einmalige Nachreichung innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen.
Änderungen und Bieterfragen
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Die Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Anmietung von Feuerwehrfahrzeugen aus. Der genaue Umfang und die Größenordnung sind nicht angegeben. Die Leistung ist der Region DE2 zugeordnet; die Frist endet am 28. September 2026.
49 % ähnlichLieferung von Feuerwehr-Einsatzbekleidung im Rahmenvertrag
29410 Hansestadt Salzwedel · Offen · Frist 24.09.2026
Die Hansestadt Salzwedel beschafft für ihre Freiwillige Feuerwehr bedarfsgerecht Einsatzbekleidung, bestehend aus Feuerwehr-Einsatzjacken und Innenjacken des Typs S-Gard RANGER 2.0 beziehungsweise ALLWEATHER sowie Hosen des Typs S-Gard RANGER 2.0. Die Lieferung erfolgt an den Standort der Freiwilligen Feuerwehr in Salzwedel (Sachsen-Anhalt) im Zeitraum vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. September 2027. Angebote müssen bis zum 24. September 2026 um 10:30 Uhr eingereicht werden; der Zuschlag erfolgt auf das niedrigste Preisangebot.
48 % ähnlichSicherheitstechnische Kontrollen, Wartung und Ersatzteile für Corpuls-Medizingeräte
Stadt Halle (Saale) · Offen · Frist 21.09.2026
Die Stadt Halle (Saale) beschafft für ihre Berufsfeuerwehr eine Rahmenvereinbarung über sicherheitstechnische Kontrollen (STK), Wartungsleistungen und die Lieferung von Ersatzteilen für Corpuls-Medizingeräte. Die Leistungen werden in Halle (Saale) erbracht; eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht angegeben. Die Frist endet am 21. September 2026 um 10:00 Uhr.
48 % ähnlichRahmenvertrag für leichte Schutzanzüge der Feuerwehr
Braunschweig · Offen · Frist 20.10.2026
Die Stadt Braunschweig beschafft für ihre Feuerwehr leichte Schutzanzüge für Brand- und technischen Hilfeleistungseinsätze im Freien. Der Auftrag umfasst jährlich etwa 130 bis 180 Anzüge, jeweils bestehend aus Einsatzjacke und Einsatzhose, zur Ergänzung und zum Ersatz der vorhandenen Einsatz- und Schutzbekleidung. Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate und beginnt 14 Tage nach dem Zuschlag; die Leistung ist der Region Braunschweig zugeordnet.
47 % ähnlichSchutzkleidung und Schutzausrüstung für Feuerwehren im Landkreis Merzig-Wadern
Merzig · Offen · Frist 12.10.2026
Der Landkreis Merzig-Wadern, vertreten durch die Kreisordnungsbehörde für Brand- und Bevölkerungsschutz, beschafft Schutzkleidung und Schutzausrüstung für die Feuerwehren im Landkreis. Der Rahmenvertrag umfasst die Schutzkleidung für etwa 2.160 Feuerwehrangehörige und 800 Angehörige der Jugendfeuerwehren und gilt über einen Zeitraum von zwei Jahren innerhalb der Jahre 2026 bis 2028. Angebote können bis zum 12. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
47 % ähnlichRahmenvertrag zur Lieferung von Feuerwehrhelmen und Zubehör
Chemnitz · Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadt Chemnitz beschafft im Rahmen eines vierjährigen Rahmenvertrags voraussichtlich 800 Feuerwehrhelme einschließlich Zubehör und Ersatzteilen. Zusätzlich ist eine kurze Einweisung in die Nutzung vorgesehen; auf Anforderung muss ein kostenfreies, dem Leistungsverzeichnis entsprechendes Muster eingereicht werden. Die Lieferung ist für Chemnitz vorgesehen, die Angebotsfrist endet am 28.09.2026 um 07:00 Uhr UTC.
47 % ähnlichFeuerwehrtechnische Ausrüstung für die Freiwillige Feuerwehr Landshut
Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Landshut beschafft feuerwehrtechnische Ausrüstung für ihre Freiwillige Feuerwehr, darunter Ausrüstung für den Feuerwehr- und persönlichen Schutz. Angaben zu Mengen, Auftragswert und genauer Laufzeit liegen nicht vor; die Teilnahmefrist endet am 23. September 2026.
47 % ähnlichRahmenvereinbarung zur Lieferung verschiedener Elektroartikel
Hamburg · Offen · Frist 28.09.2026
F&W Fördern & Wohnen AöR in Hamburg beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung verschiedene Elektroartikel für das eigene Handwerkerteam. Die Einzelheiten zu Material, Abmessungen und weiteren Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Vereinbarung gilt voraussichtlich 365 Tage; Angebote müssen bis zum 28. September 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
43 % ähnlichAtemschutztechnik und Zubehör für die Feuerwehr Schwerin
Schwerin · Offen · Frist 13.10.2026
Die Landeshauptstadt Schwerin, Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst, beschafft Atemschutztechnik und Zubehör für die Feuerwehr. Vorgesehen sind unter anderem etwa 350 Atemschutzmasken, 200 Lungenautomaten und 139 Tragegestelle; die Lieferung erfolgt bedarfsabhängig über Einzelabrufe innerhalb einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 48 Monaten. Angebote müssen bis zum 13. Oktober 2026 um 7:00 Uhr koordinierter Weltzeit eingereicht werden.
42 % ähnlichFeuerwehrtechnische Ausrüstung für die Freiwillige Feuerwehr Landshut
Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Landshut beschafft feuerwehrtechnische Ausrüstung für ihre Freiwillige Feuerwehr. Die Beschaffung erfolgt in mehreren Losen; konkrete Mengen oder ein Auftragswert sind nicht angegeben. Der Einsatzort liegt in der Region Bayern (NUTS-Code DE2), die Frist endet am 23. September 2026.
42 % ähnlichRahmenvereinbarung zur Lieferung von Tischlerbeschlägen
Hamburg · Offen · Frist 16.10.2026
F&W Fördern & Wohnen AöR aus Hamburg beschafft diverse Tischlerartikel und Beschläge für das eigene Handwerkerteam. Die genauen Materialien, Abmessungen und weiteren Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Rahmenvereinbarung gilt für 365 Tage; die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026 um 07:30 Uhr.
42 % ähnlichRahmenvertrag für Instandsetzung und Herstellung von Brandschottungen
Offen · Frist 21.10.2026
Der Deutsche Bundestag beschafft einen Rahmenvertrag für die Instandsetzung und Herstellung von Brandschottungen in allen seinen Liegenschaften in Berlin. Angebote können bis zum 21. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden; weitere Angaben zu Umfang, Wert oder Laufzeit liegen nicht vor.
42 % ähnlichRahmenvereinbarung für Verkehrssicherungsarbeiten an Gefahrenstellen
Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Bielefeld, Amt für Zentrale Leistungen, beschafft Verkehrssicherungsarbeiten an Gefahrenstellen im Rahmen einer Vereinbarung. Die Laufzeit ist vom 1. November 2026 bis zum 31. Oktober 2028 vorgesehen; ein konkreter Auftragswert oder Mengenangaben sind nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 8:30 Uhr.
42 % ähnlichFahrzeugkonservierungen für Einsatzfahrzeuge der Branddirektion Leipzig
Leipzig · Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Leipzig schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Fahrzeugkonservierungen an den Einsatzfahrzeugen der Branddirektion Leipzig aus. Der Leistungszeitraum beträgt vier Jahre mit einem Gesamtbudget von 227.000 Euro netto. Das Zuschlagskriterium ist allein der Preis. Die Bewerbungsfrist endet am 23. September 2026.
42 % ähnlichErstausstattung für den Neubau der Feuerwehr Sonneberg Ost
Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadtverwaltung Sonneberg beschafft die Erstausstattung für den Neubau der Feuerwehr Sonneberg Ost in der Neuhäuser Straße in 96515 Sonneberg. Die Gesamtleistung umfasst unter anderem Feuerwehrfahrzeuge sowie sonstige und Büromöbel; eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen. Die Ausführung ist vom 30. November 2026 bis zum 15. Januar 2027 vorgesehen, Angebote müssen bis zum 28. September 2026 eingereicht werden.
40 % ähnlichPrüfung der Ausstattung von Rettungsfahrzeugen
Stadt Halle (Saale) · Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Halle (Saale) beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die Prüfung der Ausstattung von Rettungsfahrzeugen zu vergeben. Der konkrete Umfang und die Größenordnung sind nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 24. September 2026 um 10:00 Uhr; der Leistungsort ist nicht näher benannt.
40 % ähnlichWartung, Inspektion und Instandsetzung von Brandschutzklappen in Faßberg
Offen · Frist 01.10.2026
Das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bergen beschafft die Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Brandschutzklappen am Bundeswehrstandort Faßberg. Dafür ist eine Rahmenvereinbarung, also ein Vertrag für wiederkehrende Leistungen, mit einer Laufzeit von vier Jahren vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 11:00 Uhr UTC.
40 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: G.B.S. Handelsgesellschaft mbH
Zuschlagswert: 530.000 EUR · Vertragsschluss: 22.05.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.
Letzter dokumentierter Abruf: 17.09.2026, 00:21 (Europe/Berlin)
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
267 vergleichbare Verfahren, davon 174 mit erfasstem Zuschlag · 183 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 484.593,58 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 31 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
BTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig · Kabelsketal
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
G.B.S. Handelsgesellschaft mbH · Ludwigsfelde
3 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
meetB gesellschaft für medizintechnik Vertrieb mbH · Michendorf
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Carl Henkel GmbH & Co. KG · Bielelfeld
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SAXHO Guest Supplies GmbH · Dresden
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Brandschutz-Center Münster Brinck GmbH · Münster
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
BTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
FIRELINER GmbH · Weinstadt
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Peter Schmitt GmbH
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ballyclare GmbH · Köln
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Ersatzteile für Atemschutzgeräte und Schlauchpflege
Landkreis Börde, Zentrale Vergabestelle · Oschersleben (Bode)
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2026
Auftragnehmer: BTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig +1 weitere
Vertragsschluss: 11.09.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvertrag über Dienstkleidung und Feuerwehrschutzstiefel
Stadt Erftstadt · Erftstadt
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2026
Auftragnehmer: Büttner GmbH +2 weitere
Vertragsschluss: 10.10.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Lieferung von Feuerwehrdienstuniformen und persönlicher Schutzausrüstung
Stadt Sankt Augustin · Sankt Augustin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: Peter Schmitt GmbH
Vertragsschluss: 11.12.2024
Zuschlagswert: 175.560,75 EUR
- Beschaffung fester und flexibler Hochwasserschutzsysteme für den Katastrophenschutz
Landratsamt Augsburg · Augsburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 26.02.2027
Auftragnehmer: Fritz Raschel Feuerschutz GmbH
Vertragsschluss: 26.02.2026
Zuschlagswert: 650.000 EUR
- Lieferung von Sandsackfüllmaschinen, Multifunktionsanhängern und Materialcontainern
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 17.03.2027
Auftragnehmer: Seidel GmbH Hochwasserschutz +2 weitere
Vertragsschluss: 17.03.2025
Zuschlagswert: 5.172.600 EUR
- Ersatzteile für Dräger-Feuerwehrtechnik der Kreisfeuerwehrzentrale
Ennepe-Ruhr-Kreis · Schwelm
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 22.04.2027
Auftragnehmer: Dräger Safety AG & Co. KGaA
Vertragsschluss: 22.04.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Beschaffung von 33 Sprungpolstern für Feuerwehreinsätze
Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, Branddirektion - Vergabestelle 9 · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.04.2027
Auftragnehmer: BAS Vertriebs GmbH
Vertragsschluss: 27.02.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Lieferung von Taschen mit Teilinhalt für CBRN-Selbsthilfe-Sets
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 23.12.2027
Auftragnehmer: DEHAS Medical Systems GmbH
Vertragsschluss: 23.12.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Stadt StavenhagenAmt Stavenhagen
17153 · Stavenhagen
d.nilles@stavenhagen.de+493995428302 erfasste Verfahren, davon 2 vergeben. 2 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenStadt Stavenhagen, Schloss 1, 17153 Stavenhagen
d.nilles@stavenhagen.de+49399542830
ED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Geschäftsstelle der Vergabekammern
vergabekammer@wm.mv-regierung.de+49 385 588-15164
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 11:40 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 30.03.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 00:21 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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