Rahmenvereinbarung für Feuerwehrschutzkleidung nach EN 469
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 16.05.2024
- CPV-Codes
- Schutz- und Sicherheitskleidung (35113400)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 288027-2024
- Verfahrensnummer
- 78ebeb21-150b-4ab1-914a-c1e760bcfb42
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Braunschweig beschafft über eine Rahmenvereinbarung Einsatzbekleidung für Brand- und Hilfeleistungseinsätze der Feuerwehr Braunschweig. Der Beschaffungszeitraum umfasst die Jahre 2024 bis 2029; die Lieferung erfolgt für die Region Braunschweig. Die Schutzkleidung muss der europäischen Norm EN 469 für Schutzkleidung für die Feuerwehr entsprechen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung Feuerwehrschutzkleidung nach EN 469
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Feuerwehrschutzkleidung nach EN 469
Die Rahmenvereinbarung dient der laufenden Beschaffung von Einsatzbekleidung für Brand- und Hilfeleistungseinsätze der Feuerwehr Braunschweig für die Jahre 2024–2029.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Feuerwehrschutzkleidung nach EN 469
- Preis
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.