Rahmenvertrag für Dienst- und Schutzbekleidung der Freiwilligen Feuerwehren
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 04.05.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt StavenhagenAmt StavenhagenProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 30.03.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 214714-2026
- Verfahrensnummer
- 6e7ed720-87b0-4951-b813-f52fc32bb9e0
- CPV-Codes
- 35811100 · Feuerwehruniformen
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Stavenhagen und das Amt Stavenhagen beschaffen Dienst- und Schutzbekleidung für die Freiwilligen Feuerwehren im Amtsbereich Stavenhagen. Dafür wird ein Rahmenvertrag mit Regelungen zu Preisen, Lieferung, Leistungsverzeichnis, Produktstandards und Zahlungsweise ausgeschrieben. Die Laufzeit ist von Mai 2026 bis April 2030 vorgesehen; die Bekleidung wird bei tatsächlichem Bedarf beschafft.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
In den letzten 3 Jahren wurde Dienst – und Schutzbekleidung über einen Rahmenvertrag beschafft. Diese Rahmenvereinbarung regelte die Preise für die Jahre 2023-2025. Dieser Vertrag ist zum 31.12.2025 ausgelaufen. Der Rahmenvertrag wird Bedingungen über Preis, Lieferung, Leistungsverzeichnis, Einhaltung von Produktstandards, Zahlungsweise, u.s.w. enthalten. Aufgrund der Planungssicherheit durch feststehende Preise, sowie einem geringerem Verwaltungsaufwand schreiben wir erneut einen Rahmenvertrag aus. Somit ist es möglich über den gesamten Zeitraum der 4 Jahre (05/2026-04/2030) Bekleidung zu beschaffen, wenn sie tatsächlich benötigt wird.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvertrag für die Beschaffung von Dienst- und Schutzbekleidung
In den letzten 3 Jahren wurde Dienst – und Schutzbekleidung über einen Rahmenvertrag beschafft. Diese Rahmenvereinbarung regelte die Preise für die Jahre 2023-2025. Dieser Vertrag ist zum 31.12.2025 ausgelaufen. Der Rahmenvertrag wird Bedingungen über Preis, Lieferung, Leistungsverzeichnis, Einhaltung von Produktstandards, Zahlungsweise, u.s.w. enthalten. Aufgrund der Planungssicherheit durch feststehende Preise, sowie einem geringerem Verwaltungsaufwand wird erneut ein Rahmenvertrag ausgeschrieben. Somit ist es möglich über den gesamten Zeitraum der 4 Jahre (05/2026-04/2030) Bekleidung zu beschaffen, wenn sie tatsächlich benötigt wird.
Frist: 04.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129b StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme an einer Tat nach § 89c der wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 108e StGB oder den §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129a StGB. Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren bzw. ein vergleichbares Verfahren eröffnet worden ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Es besteht ein Anspruch auf einmalige Nachreichung innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen.
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LOT-0001 · Rahmenvertrag für die Beschaffung von Dienst- und Schutzbekleidung
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Anforderungen
Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129b StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme an einer Tat nach § 89c der wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 108e StGB oder den §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129a StGB. Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren bzw. ein vergleichbares Verfahren eröffnet worden ist. Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Es besteht ein Anspruch auf einmalige Nachreichung innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 26.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 354909-2026
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Wer schreibt solche Vergaben aus?
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| LDLandeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale Vergabestelle | Düsseldorf | 10 | 18.08.2026 |
| BFBerliner Feuerwehr | Berlin | 8 | 15.06.2026 |
| ZDZentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg | Zossen | 7 | 17.06.2026 |
| EDEinkauf der Stadt Duisburg (10-31) | Duisburg | 6 | 02.04.2026 |
| PLPolizeiverwaltungsamt Logistikzentrum | Markkleeberg | 5 | 20.04.2026 |
| SLStadt Leipzig | Leipzig | 4 | 09.08.2026 |
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Stadt StavenhagenAmt Stavenhagen
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nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
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Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Rahmenvertrag für Dienst- und Schutzbekleidung der Freiwilligen FeuerwehrenG.B.S. Handelsgesellschaft mbHStadt StavenhagenAmt StavenhagenStavenhagen, Deutschland310 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet22.05.2026noch 44 Monate22.05.2030
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 30.03.2026 | Rahmenvertrag für Dienst- und Schutzbekleidung der Freiwilligen Feuerwehren | Vergeben | GHG.B.S. Handelsgesellschaft mbH | 310 Tsd. € |
| 30.03.2026 | Rahmenvertrag für technische Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren | Vergeben | GHG.B.S. Handelsgesellschaft mbH | 530 Tsd. € |
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65 % ähnlichRahmenvertrag für leichte Schutzanzüge der Feuerwehr
Braunschweig · Offen · Frist 20.10.2026
Die Stadt Braunschweig beschafft für ihre Feuerwehr leichte Schutzanzüge für Brand- und technischen Hilfeleistungseinsätze im Freien. Der Auftrag umfasst jährlich etwa 130 bis 180 Anzüge, jeweils bestehend aus Einsatzjacke und Einsatzhose, zur Ergänzung und zum Ersatz der vorhandenen Einsatz- und Schutzbekleidung. Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate und beginnt 14 Tage nach dem Zuschlag; die Leistung ist der Region Braunschweig zugeordnet.
62 % ähnlichRahmenvertrag zur Lieferung von Feuerwehrhelmen und Zubehör
Chemnitz · Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadt Chemnitz beschafft im Rahmen eines vierjährigen Rahmenvertrags voraussichtlich 800 Feuerwehrhelme einschließlich Zubehör und Ersatzteilen. Zusätzlich ist eine kurze Einweisung in die Nutzung vorgesehen; auf Anforderung muss ein kostenfreies, dem Leistungsverzeichnis entsprechendes Muster eingereicht werden. Die Lieferung ist für Chemnitz vorgesehen, die Angebotsfrist endet am 28.09.2026 um 07:00 Uhr UTC.
57 % ähnlichReinigung und Reparatur von Feuerwehr-Einsatzbekleidung
Offen · Frist 23.09.2026
Die Hansestadt Stade beauftragt die Reinigung und Reparatur von Feuerwehr-Einsatzbekleidung. Die Leistungen sollen im Zeitraum von 2027 bis 2029 erbracht werden. Der Einsatzort ist der Raum DE9 in Deutschland; ein genauerer Ort und eine Mengenangabe sind nicht genannt. Die Angebotsfrist endet am 23. September 2026 um 09:00 Uhr.
56 % ähnlichLieferung von Feuerwehrdienstkleidung: Blousons, weißen Hemden und Blusen
Braunschweig · Offen · Frist 19.10.2026
Die Stadt Braunschweig, Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle, beschafft Feuerwehrdienstkleidung für die Feuerwehren. Der Rahmenvertrag umfasst Blousons sowie weiße Hemden und Blusen gemäß der Niedersächsischen Feuerwehrverordnung und den zugehörigen Vorgaben. Die Leistung wird in Braunschweig (Region DE911) über eine Laufzeit von 1.440 Tagen erbracht; die Angebotsfrist endet am 19. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
55 % ähnlichLieferung von Arbeitsschutzkleidung für den StadtServiceBrühl
Offen · Frist 25.09.2026
Die Stadt Brühl, vertreten durch den Bürgermeister, beschafft Arbeitsschutzkleidung für die Mitarbeitenden des StadtServiceBrühl. Die Lieferung soll über einen Rahmenvertrag erfolgen, der für 24 Monate ab dem Jahr 2026 vorgesehen ist und verlängert werden kann. Der Auftrag betrifft die Region Nordrhein-Westfalen; die Angebotsfrist endet am 25. September 2026 um 08:00 Uhr.
54 % ähnlichRahmenvertrag über Schutzschuhe für die Feuerwehr Bochum
Bochum · Offen · Frist 13.10.2026
Die Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle, beschafft im Rahmen eines Vertrags Schutzschuhwerk für die Feuerwehr. Der Auftrag umfasst sechs Bereiche: Tagesdienstschuhe, Sicherheitshalbschuhe, Rettungsdienstschuhe, Feuerwehrstiefel für die Brandbekämpfung sowie Schuhe für die Kinder- und Jugendfeuerwehr. Die Leistung wird in Bochum (Region DEA51) benötigt; die Vertragslaufzeit beträgt 720 Tage, und die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
54 % ähnlichRahmenvereinbarung für Wartung, Instandsetzung, Ersatzbeschaffung, Verkauf und Entsorgung von Feuerlöschern
24103 Kiel · Offen · Frist 09.10.2026
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung für die Wartung, Instandsetzung, Ersatzbeschaffung, den Verkauf und die Entsorgung von Feuerlöschern. Auftraggeber ist das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein, eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Kiel. Die Leistungen beziehen sich auf Schleswig-Holstein; eine Größenordnung ist nicht angegeben. Die Teilnahmefrist endet am 9. Oktober 2026.
54 % ähnlichDienst- und Schutzkleidung für die Feuerwehr Leverkusen
Leverkusen · Offen · Frist 08.10.2026
Die Stadt Leverkusen beschafft über einen 36-monatigen Rahmenvertrag Dienst- und Schutzkleidung für ihre Feuerwehr. Der Auftrag umfasst unter anderem Waldarbeiter-Schutzausrüstung, Schutzhandschuhe für technische Hilfeleistung, Feuerwehrdiensthemden und -blusen, Multifunktionssocken sowie Fleece- und Regenjacken. Die sechs Bereiche haben zusammen einen Höchstwert von 224.450 Euro netto; Leistungsort ist Leverkusen in Nordrhein-Westfalen. Angebote sind bis zum 8. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC) einzureichen.
53 % ähnlichAnmietung von Feuerwehrfahrzeugen
Offen · Frist 28.09.2026
Die Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Anmietung von Feuerwehrfahrzeugen aus. Der genaue Umfang und die Größenordnung sind nicht angegeben. Die Leistung ist der Region DE2 zugeordnet; die Frist endet am 28. September 2026.
51 % ähnlichRahmenvereinbarung zur Anmietung von Feuerwehrfahrzeugen
Offen · Frist 28.09.2026
Die Landeshauptstadt München beschafft im Rahmen einer Vereinbarung die Anmietung von Feuerwehrfahrzeugen. Der Auftrag betrifft die Region München (NUTS-Code DE2); weitere Angaben zu Umfang, Laufzeit oder Beginn der Leistung sind nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 28. September 2026.
51 % ähnlichFeuerwehrtechnische Ausrüstung für die Freiwillige Feuerwehr Landshut
Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Landshut beschafft feuerwehrtechnische Ausrüstung für ihre Freiwillige Feuerwehr, darunter Ausrüstung für den Feuerwehr- und persönlichen Schutz. Angaben zu Mengen, Auftragswert und genauer Laufzeit liegen nicht vor; die Teilnahmefrist endet am 23. September 2026.
51 % ähnlichLieferung von Tagesdienst- und TH-Kleidung für die Feuerwehr
59227 Ahlen · Offen · Frist 25.09.2026
Die Stadt Ahlen beschafft Kleidung für den Tagesdienst und die technische Hilfeleistung (TH) der Feuerwehr. Der Lieferort beziehungsweise die Region ist Ahlen; eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht veröffentlicht. Die Angebotsfrist endet am 25. September 2026 um 07:00 Uhr.
50 % ähnlichLieferung von Schutzwesten einschließlich Zubehörtaschen
Stadt Halle (Saale) · Offen · Frist 02.10.2026
Die Stadt Halle (Saale), Fachbereich Recht, Team Submission, beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung Schutzwesten einschließlich Zubehörtaschen. Angaben zur Menge, zum Auftragswert und zur Laufzeit sind nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 2. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
49 % ähnlichRettungsdienststiefel und Tagesdienstschuhe für die Feuerwehr Duisburg
Duisburg · Offen · Frist 20.10.2026
Beschafft werden Rettungsdienststiefel in zwei Ausführungen sowie Tagesdienstschuhe für die Feuerwehr Duisburg, aufgeteilt in drei Lose und nach den jeweils vorgegebenen europäischen Sicherheitsnormen. Auftraggeber ist der Einkauf der Stadt Duisburg. Die Rahmenvereinbarungen beginnen frühestens am 1. Januar 2027, laufen 24 Monate und können jeweils um 12 Monate verlängert werden; die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
49 % ähnlichLeasing, Reinigung, Prüfung und Austausch von Feuerwehrbekleidung
Moormerland · Offen · Frist 05.10.2026
Die Gemeinde Moormerland beschafft im Rahmen eines Leasingvertrags die Feuerwehrbekleidung für ihre Freiwilligen Feuerwehren. Der Auftrag umfasst neben dem Leasing auch die Reinigung, Prüfung und den Austausch der Bekleidung. Die Leistung ist in der Gemeinde Moormerland in Niedersachsen (Region DE94C) zu erbringen; die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
49 % ähnlichRahmenvertrag über Jacken für den polizeilichen Streifendienst
Magdeburg · Offen · Frist 30.11.2026
Die Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt in Magdeburg beschafft im Rahmen eines Rahmenvertrags Jacken für den polizeilichen Streifendienst. Der Leistungsumfang und die Größenordnung sind im Leistungsverzeichnis beschrieben; die Frist für die Angebotsabgabe endet am 30. November 2026 um 11:00 Uhr (UTC).
48 % ähnlichLieferung von Schutzbekleidung für Vegetationsbrandbekämpfung und Technische Hilfeleistung
Gladbeck · Offen · Frist 21.09.2026
Die Stadt Gladbeck sucht Lieferanten für ca. 250 Schutzbekleidungen, bestehend aus Einsatzjacke und -hose, zur Nutzung bei Vegetationsbrandbekämpfung und Technischer Hilfeleistung. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren und die Angebotsfrist endet am 21. September 2026. Der Auftragswert ist nicht angegeben.
48 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: G.B.S. Handelsgesellschaft mbH
Zuschlagswert: 310.000 EUR · Vertragsschluss: 22.05.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
249 vergleichbare Verfahren, davon 101 mit erfasstem Zuschlag · 92 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 466.440 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 99 % aus 15 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
G.B.S. Handelsgesellschaft mbH · Ludwigsfelde
3 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
BTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig · Kabelsketal
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Carl Henkel GmbH & Co. KG · Bielefeld
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Hygienewäscherei und Textilreinigung Tamis · Castrop-Rauxel
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Elis GmbH · Hamburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Texport Handelsgesellschaft m.b.H · Salzburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Clientel Fashion Conzept GmbH · Mayen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Domeyer GmbH & Co. KG · Bremen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SAXHO Guest Supplies GmbH · Dresden
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
mso Maja Schattkowsky objektausstattung e.K. · Redwitz a.d. Rodach
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Rahmenvertrag für Einsatzbekleidung der Freiwilligen Feuerwehr Singen
Stadt Singen, Abteilung Feuerwehr · Singen (Hohentwiel)
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Feuerwehreinsatz-Überhosen und -Überjacken verschiedener Schutzstufen
Stadt Augsburg · Augsburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.07.2027
Auftragnehmer: Hubert Schmitz GmbH
Vertragsschluss: 03.07.2025
Zuschlagswert: 458.819,42 EUR
- Lieferung von Feuerwehr-Parkas, Softshelljacken und Arbeitsjacken
Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb · Hann. Münden
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 15.08.2027
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Vertragsschluss: 15.08.2025
Zuschlagswert: 341.000 EUR
- Lieferung von 9.000 dunkelblauen Feuerwehr-Schirmmützen mit Abzeichen und Kordeln
Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb · Hann. Münden
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 05.09.2027
Auftragnehmer: Wunsch&Rudolph e.K.
Vertragsschluss: 05.09.2025
Zuschlagswert: 1 EUR
- Lieferung von rund 290 Schutzkleidungsgarnituren für die Feuerwehr
Stadt Lübbenau/Spreewald · Lübbenau/Spreewald
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 12.12.2027
Auftragnehmer: BTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Lieferung von Feuerwehr-Kleingeräten sowie Dienst- und Schutzkleidung
Stadt Lüdinghausen · Lüdinghausen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: Brandschutz-Center Münster Brinck GmbH
Vertragsschluss: 25.06.2025
Zuschlagswert: 250.000 EUR
- Lieferung von Feuerwehr-Dienstgradabzeichen, Schulterschlaufen und -klappen
Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb · Hann. Münden
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 07.04.2028
Auftragnehmer: Escher Textil GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 07.04.2026
Zuschlagswert: 400.000 EUR
- Feuerwehrjacken und Feuerwehrhosen mit und ohne Warn- und Reflexausstattung
Stadt Frankfurt am Main, Branddirektion · Frankfurt am Main
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 14.07.2028
Auftragnehmer: Herbert Büttner GmbH
Vertragsschluss: 16.07.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Stadt StavenhagenAmt Stavenhagen
17153 · Stavenhagen
d.nilles@stavenhagen.de+493995428302 erfasste Verfahren, davon 2 vergeben. 2 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenStadt Stavenhagen, Schloss 1, 17153 Stavenhagen
d.nilles@stavenhagen.de+49399542830
ED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Geschäftsstelle der Vergabekammern
vergabekammer@wm.mv-regierung.de+49 385588-15164
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 06:47 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 30.03.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 11:59 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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