Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: HY-Power GmbH

Auftragswert

€3.5M

Zuschlag am

4. Aug. 2026

TED·542072-2026

Rahmenvertrag für Schienenkonditioniersysteme in Hamburg

Hamburg
Frankfurt Main, Germany·Veröffentlicht 5. Aug. 2026
BahntechnikIndustriebedarfSchienenverkehrÖffentliche InfrastrukturBahntechnikSchieneninfrastrukturRahmenvertragInstandhaltungLieferauftrag
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB InfraGO AG schreibt einen Rahmenvertrag für die Lieferung von Schienenkonditioniersystemen im Raum Hamburg aus. Es handelt sich um eine Lieferleistung zur Instandhaltung der Bahninfrastruktur. Der Vertrag ist als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb konzipiert.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Rahmenvertrag Schienenkonditioniersysteme SKS Hamburg

VergabeHero-Einschätzung

Die DB InfraGO AG sucht einen Lieferanten für Schienenkonditioniersysteme, die im Hamburger Schienennetz eingesetzt werden sollen. Diese Systeme dienen dazu, die Reibungsverhältnisse zwischen Rad und Schiene zu optimieren, um Verschleiß zu minimieren und die Betriebssicherheit zu erhöhen. Da es sich um einen Rahmenvertrag handelt, wird der Bedarf über einen längeren Zeitraum durch Einzelabrufe gedeckt. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung in der Bahntechnik und bei der Bereitstellung technischer Ausrüstung für die Instandhaltung von Gleisanlagen mitbringen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Rahmenvertrag Schienenkonditioniersysteme SKS Hamburg

Rahmenvertrag Schienenkonditioniersysteme SKS Hamburg

CPV 34946100
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Preis

  • quality

    Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 5. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 4. Aug. 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an HY-Power GmbH · €3.5M

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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