Rahmenvertrag für Revier- und Sicherheitsdienstleistungen

Was wird ausgeschrieben
Die Stadtwerke Potsdam GmbH schreibt einen Rahmenvertrag für Sicherheitsdienstleistungen aus. Der Umfang umfasst mobile Revierkontrollen, Alarmaufschaltung, Interventionsdienste sowie optionale Empfangsdienste für verschiedene Liegenschaften. Der Vertrag ist auf eine bedarfsgerechte Abrufung ausgelegt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Erbringung von Revier- und Sicherheitsdienstleistungen für Liegenschaften und betriebliche Einrichtungen des Auftraggebers im Stadtgebiet Potsdam. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere mobile Revierkontrollen (Kontrollgänge und Kontrollfahrten), Öffnungs- und Schließdienste, die Alarmaufschaltung und Alarmbearbeitung über eine durchgehend betriebene Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) sowie Interventionsleistungen bei sicherheitsrelevanten Ereignissen. Ergänzend können optional Leistungen im Bereich Zutrittskontrolle, Besuchersteuerung und Empfangsdienste beauftragt werden. Die Leistungen werden objektspezifisch und bedarfsgerecht im Rahmen des abzuschließenden Rahmenvertrages abgerufen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Leistungsvolumen besteht nicht. Ziel der Ausschreibung ist die Sicherstellung einer einheitlichen, qualitativ hochwertigen, rechtskonformen und wirtschaftlichen Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen zur Gewährleistung eines sicheren und störungsfreien Betriebs der betreuten Liegenschaften.
Die Stadtwerke Potsdam suchen einen Dienstleister für die Sicherheit ihrer verschiedenen Standorte im Stadtgebiet. Zu den Aufgaben gehören regelmäßige Kontrollgänge, das Öffnen und Schließen von Gebäuden sowie die Überwachung durch eine Notrufzentrale, die bei Alarmen sofort reagiert. Optional können auch Empfangsdienste oder die Steuerung von Besucherströmen beauftragt werden. Da es sich um einen Rahmenvertrag handelt, werden die Leistungen je nach Bedarf abgerufen, wobei die Qualität des Personals und die organisatorische Planung bei der Auswahl eine wichtige Rolle spielen.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen für eine Vielzahl von Liegenschaften und betrieblichen Einrichtungen des Auftraggebers. Die Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage einer funktional und leistungsbezogen formulierten Leistungsbeschreibung und dient der Sicherstellung eines angemessenen und durchgehend verlässlichen Sicherheitsniveaus unter Berücksichtigung unterschiedlicher objektbezogener Anforderungen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Durchführung von regelmäßigen und anlassbezogenen Revierkontrollen in Form von Kontrollgängen und Kontrollfahrten zur Überprüfung von Gebäuden, technischen Anlagen und Außenbereichen. Hierbei sind vorgegebene Kontrollrouten, Zeitfenster sowie objektspezifische Anforderungen einzuhalten. Festgestellte Abweichungen oder sicherheitsrelevante Ereignisse sind unverzüglich zu erfassen, zu bewerten und entsprechend den Vorgaben zu melden und zu dokumentieren. Weiterhin umfasst die Leistung die Durchführung von Öffnungs- und Schließdiensten, einschließlich der ordnungsgemäßen Sicherung von Gebäuden und Anlagen sowie der Kontrolle sicherheitsrelevanter Zustände. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Leistung ist die Entgegennahme und Bearbeitung von Alarmmeldungen über eine durchgehend betriebene Notruf- und Serviceleitstelle. Die Alarmbearbeitung erfolgt auf Grundlage festgelegter Maßnahmen- und Eskalationsprozesse und umfasst insbesondere die Bewertung von Meldungen, die Steuerung von Interventionsmaßnahmen sowie die Information definierter Ansprechpartner oder externer Stellen. Ergänzend hierzu sind Interventionsleistungen zu erbringen, bei denen im Alarm- oder Ereignisfall unverzüglich Maßnahmen vor Ort einzuleiten sind. Dies umfasst insbesondere die Anfahrt zum Einsatzort innerhalb der festgelegten Reaktionszeiten, die Durchführung einer Lagefeststellung sowie die Einleitung geeigneter Maßnahmen im Rahmen der übertragenen Befugnisse einschließlich vollständiger Dokumentation. Darüber hinaus können ergänzende Leistungen, insbesondere im Bereich der Zutrittskontrolle, Besuchersteuerung sowie Empfangs- und Servicedienste, beauftragt werden. Diese Leistungen sind optional und werden ausschließlich bei gesondertem Abruf durch den Auftraggeber erbracht. Der Abruf sämtlicher Leistungen erfolgt objektspezifisch und bedarfsgerecht im Rahmen des abgeschlossenen Rahmenvertrages. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Mindestleistungsvolumen besteht nicht. Die Beschaffung dient dem Ziel, eine einheitliche, zuverlässige und wirtschaftliche Sicherheitsdienstleistung sicherzustellen, die geeignet ist, Gefahren frühzeitig zu erkennen, unbefugte Zugriffe zu verhindern sowie Personen, Sachwerte und betriebliche Infrastruktur angemessen zu schützen. Zugleich soll die Leistungserbringung einen störungsfreien Betrieb der betreuten Liegenschaften unterstützen und unterschiedliche Nutzungsprofile, insbesondere auch Bereiche mit Publikumsverkehr sowie technisch sensible Anlagen, angemessen berücksichtigen. Die Leistungserbringung hat unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Leistungsparameter, insbesondere hinsichtlich Reaktionszeiten, Einsatzverfügbarkeit und Kontrollintervalle, zu erfolgen. Diese Anforderungen stellen wesentliche Leistungspflichten dar. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sämtliche eingesetzten personellen, organisatorischen und technischen Ressourcen geeignet sind, die geschuldeten Leistungen zuverlässig und ordnungsgemäß zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere qualifiziertes und geeignetes Personal, eine leistungsfähige Leitstellenstruktur, geeignete Einsatzmittel sowie Systeme zur Steuerung, Durchführung und Dokumentation der Leistungen. Sämtliche Leistungen sind vollständig, nachvollziehbar und prüffähig zu dokumentieren, sodass eine transparente Kontrolle und Bewertung der Leistungserbringung ermöglicht wird. Die Dokumentation hat insbesondere die Durchführung von Kontrollleistungen, die Bearbeitung von Alarmen, Interventionsmaßnahmen sowie besondere Vorkommnisse zu umfassen und ist dem Auftraggeber auf Anforderung vorzulegen. Die Leistungserbringung hat unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Anforderungen zu erfolgen. Hierzu zählen insbesondere die Vorgaben des Bewachungsrechts sowie die Einhaltung arbeits-, sozial- und datenschutzrechtlicher Vorschriften. Die Anforderungen sind so ausgestaltet, dass sie eine diskriminierungsfreie Teilnahme am Wettbewerb ermöglichen und gleichzeitig eine hinreichend bestimmte und vergleichbare Angebotsgrundlage gewährleisten. Der Rahmenvertrag regelt die allgemeinen Bedingungen der Leistungserbringung. Einzelne Leistungen werden durch Abrufe innerhalb des vertraglich definierten Rahmens konkretisiert. Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistungserbringung bestimmen sich nach dem jeweiligen Bedarf des Auftraggebers sowie den objektspezifischen Anforderungen.
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- price60%
Die Bewertung des Zuschlagskriteriums "Preis" erfolgt auf Grundlage des wertbaren Netto-Gesamtpreises je Los. Maßgeblich ist der im Leistungsverzeichnis angebotene Gesamtpreis unter Berücksichtigung sämtlicher als wertungsrelevant definierter Preisbestandteile. Für die Bewertung wird folgende lineare Bewertungsformel angewendet: Punkte Preis = (niedrigster wertbarer Angebotspreis / wertbarer Angebotspreis des Bieters) × 60 Der niedrigste wertbare Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl von 60 Punkten. Angebote mit höheren Preisen erhalten eine entsprechend geringere Punktzahl im Verhältnis zum niedrigsten Angebotspreis. Nicht wertungsrelevante Preisbestandteile, insbesondere optional zu beauftragende Leistungen sowie ausschließlich auf Abruf erbrachte Leistungen, bleiben unberücksichtigt, sofern in den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes geregelt ist. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der finalen Angebote. Maßgeblich ist der vollständig ausgefüllte und rechnerisch zutreffende Angebotspreis.
- quality20%
Im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums wird die Qualität, Stabilität und Einsatzfähigkeit des vom Bieter vorgesehenen Personals als wesentlicher Faktor für die ordnungsgemäße Leistungserbringung bewertet. Gegenstand der Bewertung ist, inwieweit der Bieter nachvollziehbar darlegt, dass das eingesetzte Personal über die erforderlichen fachlichen, rechtlichen und persönlichen Voraussetzungen verfügt, um die ausgeschriebenen Revier- und Sicherheitsdienstleistungen dauerhaft und zuverlässig auf einem hohen Qualitätsniveau zu erbringen. Bewertet wird insbesondere, ob der Bieter strukturiert und auftragsbezogen darstellt, dass sämtliche eingesetzten Mitarbeitenden über die erforderlichen Qualifikationen und Befähigungen verfügen, einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungs- und Sachkundenachweise, und dass eine systematische sowie kontinuierliche Fortbildung gewährleistet ist. Darüber hinaus wird berücksichtigt, ob die Verfahren zur Personalgewinnung, Auswahl, Einstellung und Überprüfung geeignet, nachvollziehbar und belastbar ausgestaltet sind, um den Einsatz von fachlich geeignetem und zuverlässigem Personal sicherzustellen. Ein weiterer Schwerpunkt der Bewertung liegt auf der personellen Stabilität und Verfügbarkeit. Hierbei wird insbesondere berücksichtigt, ob der Bieter über einen ausreichenden und belastbaren Personalbestand verfügt, wie sich Fluktuation und durchschnittliche Betriebszugehörigkeit darstellen und ob hieraus nachvollziehbar ein stabiles Personalgefüge abgeleitet werden kann. Ebenso wird bewertet, inwieweit die Darstellung der Arbeitsbedingungen erkennen lässt, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden und eine dauerhaft verlässliche Leistungserbringung gewährleistet ist. Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand der zu diesem Zuschlagskriterium festgelegten fünf Prüffragen (A1 bis A5). Für jede Prüffrage wird genau ein Punkt vergeben, sofern die jeweilige Anforderung vollständig, konkret, auftragsbezogen, widerspruchsfrei und nachvollziehbar dargestellt ist ("Ja"). Erfolgt die Darstellung nicht, unvollständig, lediglich pauschal, widersprüchlich oder ohne hinreichenden Auftragsbezug, wird kein Punkt vergeben ("Nein"). Eine teilweise oder abgestufte Bewertung findet nicht statt. Maßgeblich für die Bewertung ist ausschließlich, inwieweit der Bieter die Anforderungen aus den Prüffragen A1 bis A5 konkret, schlüssig, widerspruchsfrei und operativ umsetzbar darstellt.
- quality10%
Gegenstand dieses Zuschlagskriteriums ist die Bewertung der Fähigkeit des Bieters, die Leistungserbringung organisatorisch zu planen, zu steuern und zuverlässig umzusetzen. Im Fokus steht die operative Umsetzung der Leistung im laufenden Betrieb sowie unter besonderen Belastungssituationen. Bewertet wird insbesondere, ob der Bieter eine strukturierte, nachvollziehbare und auftragsbezogene Systematik zur Erstellung, Steuerung und Anpassung von Dienst- und Einsatzplänen darstellt, die sicherstellt, dass ausschließlich geeignetes Personal eingesetzt wird und eine durchgängige, vollständige Besetzung gewährleistet ist. Weiterhin wird berücksichtigt, ob ein belastbares und praktikabel umsetzbares Konzept zur Sicherstellung der geforderten Reaktionszeiten vorliegt, insbesondere im Hinblick auf Alarmverfolgung und Interventionsleistungen, und ob das Zusammenspiel zwischen Notruf- und Serviceleitstelle sowie den eingesetzten Interventionskräften klar geregelt ist. Ein weiterer Schwerpunkt der Bewertung liegt auf der Fähigkeit zur Bewältigung von Störungssituationen. Hierbei wird insbesondere berücksichtigt, ob der Bieter nachvollziehbar darstellt, wie mit Personalausfällen, kurzfristigen Änderungen oder erhöhtem Einsatzaufkommen umgegangen wird und wie die Leistungserbringung auch unter solchen Bedingungen sichergestellt wird. Ebenso wird die Struktur und Qualität der Berichterstattung bewertet, insbesondere im Hinblick auf Nachvollziehbarkeit, Steuerungsfähigkeit und eine rechtzeitige und zweckmäßige Informationsbereitstellung für den Auftraggeber. Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand der festgelegten fünf Prüffragen (B1 bis B5). Für jede Prüffrage wird genau ein Punkt vergeben, sofern die jeweilige Anforderung vollständig, konkret, auftragsbezogen, widerspruchsfrei und nachvollziehbar dargestellt ist ("Ja"). Erfolgt die Darstellung nicht, unvollständig, pauschal, widersprüchlich oder ohne ausreichenden Auftragsbezug, wird kein Punkt vergeben ("Nein"). Eine anteilige oder abgestufte Bewertung findet nicht statt. Maßgeblich für die Bewertung ist ausschließlich, inwieweit die Anforderungen aus den Prüffragen B1 bis B5 konkret, schlüssig, widerspruchsfrei und operativ umsetzbar dargestellt werden.
- quality5%
Im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums wird bewertet, ob der Bieter über eine geeignete technische und organisatorische Infrastruktur verfügt, die eine vollständige, zuverlässige und effiziente Leistungserbringung ermöglicht. Bewertet wird insbesondere, ob ein geeignet organisiertes Betriebs- bzw. Einsatzmanagement sowie eine dauerhaft erreichbare Einsatzleitung vorhanden sind und ob deren Standort, Organisation und Struktur geeignet sind, die vertraglich festgelegten Reaktionszeiten einzuhalten. Darüber hinaus wird geprüft, ob die eingesetzten Kommunikationsmittel, Leitstellensysteme und technischen Einrichtungen geeignet, funktionsfähig und auf die Anforderungen des Auftrags abgestimmt sind. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der technischen Ausstattung des Bieters, insbesondere im Hinblick auf Einsatzfahrzeuge, IT-Systeme sowie Kontroll- und Dokumentationseinrichtungen und deren Verfügbarkeit, Wartung und Einsatzfähigkeit. Zusätzlich wird berücksichtigt, inwieweit Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie der sachgerechte Umgang mit Einsatzmitteln nachvollziehbar berücksichtigt sind. Schließlich wird bewertet, ob das äußere Erscheinungsbild des eingesetzten Personals sowie die eingesetzten Mittel den Anforderungen an eine professionelle, einheitliche und ordnungsgemäße Leistungserbringung entsprechen. Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand der festgelegten fünf Prüffragen (C1 bis C5) im Ja-/Nein-System. Für jede Prüffrage wird genau ein Punkt vergeben, sofern die jeweilige Anforderung vollständig, konkret, auftragsbezogen, widerspruchsfrei und nachvollziehbar erfüllt ist ("Ja"). Andernfalls erfolgt eine Bewertung mit null Punkten ("Nein"). Eine anteilige oder abgestufte Bewertung findet nicht statt. Maßgeblich für die Bewertung ist ausschließlich, inwieweit die Anforderungen aus den Prüffragen C1 bis C5 konkret, schlüssig und belastbar erfüllt werden.
- quality5%
Gegenstand dieses Zuschlagskriteriums ist nicht die generelle Eignung des Unternehmens, sondern die Bewertung, inwieweit der Bieter seine Erfahrung, Organisationsstruktur und Qualitätsansätze konkret auf den ausgeschriebenen Auftrag überträgt und hieraus eine belastbare und auftragsbezogene Leistungserbringung ableitet. Bewertet wird insbesondere, ob der Bieter seine Organisationsstruktur nachvollziehbar darstellt und darlegt, dass diese geeignet ist, die Anforderungen des konkreten Auftrags zu erfüllen. Darüber hinaus wird berücksichtigt, ob eine strukturierte und nachvollziehbare Sicherheits- und Qualitätsphilosophie beschrieben wird und inwieweit diese konkret auf die Anforderungen des Auftraggebers übertragen wird. Ein weiterer Bewertungsschwerpunkt liegt auf den dargestellten Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie auf organisatorischen Ansätzen, die zur Stabilität der Leistungserbringung beitragen, insbesondere im Bereich Arbeitsschutz und Mitarbeiterbetreuung. Referenzen werden ausschließlich insoweit berücksichtigt, als sie geeignet sind, die praktische Umsetzbarkeit der angebotenen Leistung darzustellen und konkrete Rückschlüsse auf die Leistungserbringung im vorliegenden Auftrag zuzulassen. Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand der festgelegten fünf Prüffragen (D1 bis D5) im Ja-/Nein-System. Für jede vollständig erfüllte Anforderung wird ein Punkt vergeben ("Ja"). Unvollständige, pauschale oder nicht auftragsbezogene Darstellungen führen zu keiner Punktvergabe ("Nein"). Eine anteilige oder abgestufte Bewertung findet nicht statt. Maßgeblich für die Bewertung ist ausschließlich, inwieweit die Anforderungen aus den Prüffragen D1 bis D5 konkret, nachvollziehbar, widerspruchsfrei und praktisch belastbar dargestellt werden.
Zeitplan
- 6. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung