Rahmenvertrag für Rechtsberatung zur Beendigung der Ersten Abwicklungsanstalt

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
25.04.2025
CPV-Codes
Rechtsberatung (79111000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
267906-2025
Verfahrensnummer
52ce2465-5ed8-49a9-a461-5db1e45e996b

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Erste Abwicklungsanstalt AöR mit Sitz in Düsseldorf beschafft einen Rahmenvertrag für Rechtsberatungsleistungen zum Projekt „Strategieoptionen Beendigung der EAA“. EAA steht für Erste Abwicklungsanstalt. Die Leistungen werden in der Region Düsseldorf (NUTS-Code DEA11) erbracht; ein konkreter Vertragszeitraum oder Auftragswert ist nicht angegeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag über die Rechtsberatung zum Projekt Strategieoptionen Beendigung der EAA

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · 10972 - VgV: Rahmenvertrag Rechtsberatung

    Rahmenvertrag über die Rechtsberatung zum Projekt Strategieoptionen Beendigung der EAA

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · 10972 - VgV: Rahmenvertrag Rechtsberatung

Preis der Angebote
300 %
Qualität der Angebote
700 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.