Rahmenvertrag für Personalmarketing und Employer Branding

Was wird ausgeschrieben
Die Universität Trier schreibt einen Rahmenvertrag für strategisches und operatives Personalmarketing sowie Employer Branding aus. Ziel ist die Gewinnung von Fachkräften in den Bereichen Wissenschaft, IT und Verwaltung durch eine moderne Arbeitgeberkommunikation. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 730 Tagen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags mit einer leistungsstarken Personalmarketing- und Employer-Branding-Agentur, die die Universität Trier bei der Entwicklung und Umsetzung einer strategisch fundierten, modernen und wirkungsvollen Arbeitgeberkommunikation für bestehende Beschäftigte sowie externe Bewerberinnen und Bewerber unterstützt - sowohl dauerhaft strategisch als auch operativ.
Die Universität Trier sucht eine spezialisierte Agentur für Personalmarketing und Employer Branding, um sich als attraktiver Arbeitgeber im Wettbewerb um Fachkräfte zu positionieren. Die beauftragte Agentur soll sowohl strategische Konzepte entwickeln als auch die operative Umsetzung der Arbeitgeberkommunikation für interne und externe Zielgruppen übernehmen. Der Rahmenvertrag ist auf eine Laufzeit von zwei Jahren ausgelegt und soll die Universität dabei unterstützen, insbesondere in den Bereichen Wissenschaft, IT und Verwaltung qualifiziertes Personal zu gewinnen. Interessierte Agenturen müssen ihre methodische Kompetenz sowie Erfahrungen im öffentlichen Sektor und im Hochschulbereich nachweisen.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Mustererklärung nach § 4 LTTG
- Nachweis über vergleichbare Projekte im öffentlichen Sektor (letzte 5 Jahre)
- Nachweis über Erfahrung mit Hochschulen oder Wissenschaftseinrichtungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB und zum Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Für das Nichtvorliegen folgender Ausschlussgründe sind explizite Nachweispflichten zu erfüllen: - Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben - Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen --> zu erbringender Nachweis: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern Beitragspflicht besteht) und des Finanzamtes - Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen - Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen -->zu erbringender Nachweis: Mustererklärung nach § 4 LTTG Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro netto wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Ausschluss zur Sicherstellung der Integrität und Rechtstreue der Auftragnehmer. Ausschluss zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Ausschluss zur Vermeidung von Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen, die gegen grundlegende Compliance-Anforderungen verstoßen. Ausschluss zur Sicherstellung eines rechtmäßigen und vertrauenswürdigen Wettbewerbs. Ausschluss zur Wahrung der Integrität des Vergabeverfahrens und zur Korruptionsprävention. Ausschluss zur Einhaltung grundlegender menschenrechtlicher und sozialer Standards. Ausschluss zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit und Gesetzestreue der Bieter. Ausschluss zur Gewährleistung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen. Ausschluss zur Förderung nachhaltiger und rechtskonformer Auftragsausführung. Ausschluss zur Sicherstellung der Einhaltung geltender sozialrechtlicher Standards. Ausschluss zur Gewährleistung der Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften und fairer Arbeitsbedingungen. Ausschluss zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen und wirtschaftlich stabilen Auftragsausführung. Ausschluss zur Minimierung von Risiken für die Vertragserfüllung. Ausschluss, da die ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht gewährleistet werden kann. Ausschluss aufgrund erheblicher Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Ausschluss zur Sicherstellung der Zuverlässigkeit und Integrität der Auftragnehmer. Ausschluss zur Gewährleistung eines fairen und unverfälschten Wettbewerbs. Ausschluss zur Sicherstellung der Gleichbehandlung aller Bieter und der Transparenz des Vergabeverfahrens. Ausschluss zur Vermeidung unzulässiger Wettbewerbsvorteile. Ausschluss zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und zuverlässigen Auftragsausführung. Ausschluss zur Wahrung der Transparenz, Gleichbehandlung und Integrität des Vergabeverfahrens. Wertungsrelevante Unterlagen mit Einfluss auf die Bewertung/Bewertungsmatrix dürfen NICHT nachgereicht werden.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Universität Trier steht wie alle öffentlichen Bildungs- und Forschungseinrichtungen vor einer zunehmend wettbewerbsintensiven Situation auf dem Arbeitsmarkt für Fach- und Führungskräfte. Qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber - insbesondere in den Bereichen Wissenschaft, IT, Verwaltung und technischer Dienst - werden von einer Vielzahl von Arbeitgebern aus Privatwirtschaft und öffentlichem Sektor umworben. Der erhöhte Bedarf an professionellem Personalmarketing erfordert ein Vorgehen, das operativ entlastend, qualitativ konsistent, gestalterisch und kanalübergreifend einheitlich umgesetzt wird und strategisch anschlussfähig an das neue Markenkonzept der Universität bleibt. Bislang beschränkten sich die Personalmarketingaktivitäten der Universität im Wesentlichen auf die operative Schaltung von Stellenanzeigen in Print- und Onlinemedien. Eine übergeordnete Employer-Branding-Strategie, eine definierte Employer Value Proposition (EVP) sowie ein systematisches, datengestütztes Recruiting-Marketing fehlen bisher. Mit dem Abschluss des Markenprozesses im Laufe des Jahres 2026 schafft die Universität erstmals eine fundierte Grundlage für eine strategisch kohärente Arbeitgeberkommunikation. Die zu beauftragende Agentur muss insbesondere folgende Kompetenzen mitbringen: - fundierte Kenntnis aktueller Markt- und Recruiting-Entwicklungen sowie deren Übertragung auf den Hochschulkontext; - nachweisliche Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Universitäten und im Wissenschafts-Recruiting; - konsequente Orientierung am Employer-Branding-Konzept der Universität und dessen stringente Umsetzung in allen Maßnahmen; - aktive Unterstützung einer konsistenten und wiedererkennbaren Arbeitgeberpositionierung; - hohe kreative und gestalterische Qualität im Einklang mit dem Markenkonzept der Universität; - Entwicklung systematischer, skalierbarer und anwendungsfähiger Formatlogiken für Print und digitale Kanäle; - eigenständige, strukturierte und verlässliche Umsetzung der Aufgaben mit gleichbleibend hoher Qualität, auch bei einer großen Zahl paralleler Ausschreibungen. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Universität Trier, eine leistungsstarke Agentur als strategischen Partner zu gewinnen, die alle relevanten Leistungen aus einer Hand erbringen kann. Die Notwendigkeit einer integrierten Leistungserbringung ergibt sich insbesondere aus: - der engen inhaltlichen Verzahnung von Strategie, Kreation, Media-Planung und Performance-Optimierung, die eine konsistente Markenführung erfordert; - dem Erfordernis einer einheitlichen Steuerung der Kommunikationsmaßnahmen zur Vermeidung von Qualitätsbrüchen; - der Notwendigkeit, datenbasierte Erkenntnisse aus dem Performance-Marketing direkt in die strategische Weiterentwicklung der Arbeitgebermarke einfließen zu lassen; - der Reduktion von Schnittstellen und Abstimmungsaufwänden auf Seiten der Universität; - dem Ziel einer dauerhaften Qualitätssicherung durch eine Agentur, die den Gesamtprozess vom strategischen Konzept bis zur operativen Umsetzung verantwortet. Die zu beauftragende Agentur soll insbesondere: - eine Employer-Branding-Strategie für die Universität Trier entwickeln und fortlaufend weiterentwickeln; - eine Employer Value Proposition (EVP) definieren, die die Universität Trier als Arbeitgeberin authentisch und differenzierend positioniert; - strategische Beratung zu allen Fragen des Personalmarketings und der Recruiting-Kommunikation leisten - dauerhaft, nicht nur zu Projektbeginn; - operative Recruiting- und Personalmarketingmaßnahmen planen, umsetzen und optimieren; - moderne, zielgruppengerechte Stellenanzeigen und Kampagnen entwickeln und schalten; - digitale Recruiting-Kanäle professionell bespielen und weiterentwickeln; - Performance-Marketing und datenbasierte Optimierung einsetzen; - die neue Website der Universität Trier (Launch geplant für Anfang Q2 2027) bei der Umsetzung eines überzeugenden Karrierebereichs strategisch und operativ begleiten. Alle Details finden Sie im Leistungsverzeichnis bzw. den Vergabeunterlagen.
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- price30%
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot im Sinne des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses (§ 127 Abs. 1 GWB). Erläuterung der Bewertungsmethode (GP-Methode) Jedes Qualitätskriterium wird mit Rohpunkten (RP) von 0 bis 5 bewertet. Diese Rohpunkte werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor (GP = Gewichtungspunkte) multipliziert. 1 GP = 5 % Gewichtung Gewichtete Punktzahl = Rohpunkte (0-5) × GP Beispiel: Kriterium II (Konzept) hat 4 GP. Ein Bieter erhält 4 von 5 Rohpunkten. Gewichtete Punkte = 4 × 4 = 16 von maximal 20. Maximal erreichbare Gesamtpunktzahl: 20 GP × 5 RP = 100 Punkte. Bewertungsformel Preis: Der niedrigste Jahresgesamtpreis (Preisblatt C Leistungskorb) erhält die Höchstpunktzahl. Die übrigen Angebote werden im Verhältnis dazu bewertet. Medienkosten und Agenturhonorare sollten dabei nach Möglichkeit getrennt ausgewiesen werden, um die Vergleichbarkeit zu verbessern. RP Abweichung vom günstigsten Angebot GP Punkte 5 Günstigstes Angebot 6 30 4 bis 16,7 % teurer 6 24 3 bis 33,4 % teurer 6 18 2 bis 50,1 % teurer 6 12 1 bis 66,8 % teurer 6 6 0 Mehr als 66,8 % teurer 6 0
- quality20%
Bewertet wird die Konzeptskizze (max. 10 Seiten) gemäß folgender Unterkriterien. Nr. Unterkriterium GP Max. RP Max. Pkt. II.1 Tiefe und Überzeugungskraft des methodischen Ansatzes zur EVP-Entwicklung 2 5 10 II.2 Verständnis der spezifischen Situation einer öffentlichen Hochschule und des Arbeitsmarkts 1 5 5 II.3 Kreative Erstidee: Überzeugungskraft und Originalität des ersten Positionierungsansatzes für die Uni Trier 1 5 5 Gesamt II 4 - 20 Bewertungsmaßstab II.1 (EVP-Methodik): - 5 RP: Vollständige, klar strukturierte Methodik mit Analyse-, Synthese-, Implementierungs- und Lernphase; klarer Hochschulbezug. - 3 RP: Wesentliche Phasen benannt, aber ohne ausreichende Tiefe oder Konkretheit. - 1 RP: Sehr allgemein; kaum erkennbarer Bezug zum spezifischen Auftrag. - 0 RP: Kein Konzept oder vollständig unzureichend.
- quality20%
Nr. Unterkriterium GP Max. RP Max. Pkt. III.1 Anzahl und Qualität vergleichbarer Projekte im deutschen öffentlichen Sektor (letzte 5 Jahre) 2 5 10 III.2 Nachweisliche Erfahrung mit Hochschulen oder Wissenschaftseinrichtungen 1 5 5 III.3 Erfahrung mit datengetriebenen Kampagnen und Performance Marketing 1 5 5 Gesamt III 4 - 20 Bewertungsmaßstab III.1 (Projekte im öffentlichen Sektor): RP Kriterium 5 5 oder mehr vergleichbare Projekte im öffentlichen Sektor (letzte 5 Jahre), davon mind. 2 mit Hochschulen 4 3-4 vergleichbare Projekte im öffentlichen Sektor, davon mind. 1 mit einer Hochschule oder vergleichbarer Einrichtung 3 2 vergleichbare Projekte im öffentlichen Sektor 2 1 vergleichbares Projekt im öffentlichen Sektor; weitere vergleichbare Projekte in der Privatwirtschaft 1 Keine Projekte im öffentlichen Sektor, aber mehrere vergleichbare privatwirtschaftliche Projekte mit strategischer Tiefe 0 Keine vergleichbaren Referenzprojekte
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Nr. Unterkriterium GP Max. RP Max. Pkt. IV.1 Seniorität und Qualifikation der Projektleitung (inkl. Public-Sector-Erfahrung) 1 5 5 IV.2 Breite und Interdisziplinarität des Kernteams (Strategie, Kreation, Digital, Beratung) 1 5 5 Gesamt IV 2 - 10 Bewertungsmaßstab IV.1 (Projektleitung): - 5 RP: Mehr als 10 Jahre Berufserfahrung im Employer Branding oder Personalmarketing; nachweislich erfolgreiche Projekte mit öffentlichen Auftraggebern. - 3 RP: 5-10 Jahre Berufserfahrung; Hochschul- oder Public-Sector-Erfahrung vorhanden, aber weniger ausgeprägt. - 1 RP: Weniger als 5 Jahre Erfahrung oder unvollständige Nachweise. - 0 RP: Keine nachvollziehbaren Angaben zur Projektleitung.
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Nr. Unterkriterium GP Max. RP Max. Pkt. V.1 Darstellung der strategischen Kompetenz im Rahmen der Präsentation (Tiefe der Analyse, Qualität des Konzeptansatzes) 1 5 5 V.2 Operative Überzeugungskraft im Rahmen der Präsentation (Qualität der Case Studies, Praxisnähe) 1 5 5 V.3 Darstellung der kreativen Erstidee im Rahmen der Präsentation (Originalität, Relevanz für die Uni Trier, kreatives Potenzial) 1 5 5 V.4 Teamkompetenz (Auftreten, Rollenklarheit, fachliche Breite und Tiefe im Q&A) 1 5 5 Gesamt V 4 - 20 Die Bewertung erfolgt durch ein Gremium (mind. 3 Personen auf Auftraggeberseite). Jedes Gremiumsmitglied vergibt Rohpunkte nach der einheitlichen Skala (s. 7.2); der arithmetische Mittelwert wird gebildet und mit dem GP multipliziert.
Zeitplan
- 4. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 4. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung