TED·341025-2026·Schließt in 28 Tagen

Rahmenvertrag für Öffentlichkeitsarbeit, Akzeptanz- und Mieterkommunikation bei Bauprojekten

Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, GermanyVeröffentlicht 19. Mai 2026
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
26. Juni 2026
28 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben schreibt einen Rahmenvertrag zur strategischen und operativen Kommunikationsbegleitung von Bau-, Infrastruktur- und Stadtentwicklungsprojekten aus. Der Auftrag ist in vier regionale Lose unterteilt und umfasst Bürgerbeteiligungsverfahren sowie Mieterkommunikation. Es handelt sich um ein nicht offenes Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Auftragsgegenstand ist die Begleitung von Bau-, Infrastruktur-, Sanierungs- oder Stadtentwicklungsprojekten mit hohen kommunikativen, politischen oder gesellschaftlichen Anforderungen. Insbesondere die strategische und operative Unterstützung von Wohnungsneubauprojekten bei Bürgerbeteiligungsverfahren, bei der Mieterkommunikation und bei der Öffentlichkeitsarbeit. Die Ausschreibung beinhaltet insgesamt 4 Lose: Los 1: Berlin, Brandenburg Los 2: Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland Los 3: Bayern, Baden-Württemberg Los 4: Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Bremen, Sachsen, Thüringen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein

VergabeHero-Einschätzung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sucht Unterstützung bei der Kommunikation für ihre Bau- und Stadtentwicklungsprojekte. Dabei geht es darum, Anwohner und Mieter bei neuen Bauvorhaben einzubinden, Akzeptanz zu schaffen und die Öffentlichkeitsarbeit professionell zu gestalten. Der Auftrag ist in vier regionale Lose aufgeteilt, die ganz Deutschland abdecken. Interessierte Unternehmen müssen nachweisen, dass sie über ausreichend Personal und Erfahrung in der Stakeholder- und Krisenkommunikation verfügen. Pro Los werden bis zu fünf Bewerber zur Angebotsabgabe ausgewählt.

BeratungsdienstleistungenÖffentlichkeitsarbeitÖffentliche VerwaltungImmobilienwirtschaftOeffentlichkeitsarbeitKommunikationImmobilienwirtschaftBuergerbeteiligungRahmenvertragBauprojektbegleitung
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Mindestens 3 Beschäftigte für die ausgeschriebene Leistungsart
  • 4 vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Jahren
  • Referenzen müssen Stakeholder- und Quartierskommunikation sowie Krisenkommunikation abdecken
  • Projektleitung mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung in der Öffentlichkeitsarbeit
  • Projektleitung mit mind. 3 Jahren Erfahrung in leitender Funktion

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

1) Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3.1 verwiesen. 2) Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3.2 verwiesen. Die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, erfolgt im Rahmen der Eignungsprüfung auf der Grundlage der von ihnen eingereichten Eignungsnachweise. Mindestanforderung an das Unternehmen: - Das Unternehmen muss mindestens 3 Beschäftigte bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart haben. - Benennung von mindestens 4 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre (Anlage B-03 Ziffer 4.2.3). Jeweils 2 aus den Leistungsarten: Stakeholderkommunikation mit Politik, Verwaltung, Öffentlichkeit sowie Quartierskommunikation bei Bau- und Infrastrukturprojekten und Krisenkommunikation. - Es wird erklärt, dass sowohl die fachliche Ansprechperson (Projektleitung) als auch ihr/e Vertreter/in über eine mind. 5-jährige Berufserfahrung im Bereich der Kommunikation- und Öffentlichkeitsarbeit verfügen. - Es wird erklärt, dass sowohl die fachliche Ansprechperson (Projektleitung) als auch ihr/e Vertreter/in über eine mind. 3-jährige Berufserfahrung verfügen, bei welcher sie eine leitende Funktion ausübten. Es ist beabsichtigt bis zu 5 Bewerber je Los zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht. Wichtiger Hinweis: Fehlende oder fehlerhafte Angaben in den eingereichten Unterlagen können zum sofortigen Ausschluss des Teilnahmeantrags ohne Nachforderungsmöglichkeit führen. Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Sofern mehr als 5 Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt für die verbleibenden Bewerber eine Bewertung auf Grundlage der Eignungsnachweise anhand der in der Eignungsmatrix (Anlage A-02) aufgeführten Kriterien und Zielerfüllungsgrade. Hierbei erfolgt die Punktevergabe wie folgt: K.1 Persönliche Referenzen der fachlichen Ansprechperson (Projektleitung) Berufserfahrung bezogen auf folgende Projektart (Bau-, Infrastruktur-, Stadtentwicklungs- oder Quartiersprojekt) anhand von Leistungszeiträumen Leistungszeitraum als Projektleitung in dem jeweiligen Projekt (Referenz 1 und 2) Referenz 1 4 Punkte - Berufserfahrung ab 7 Jahren 3 Punkte - Berufserfahrung ab 5 Jahren bis zu 7 Jahren 2 Punkte - Berufserfahrung ab 2 Jahren bis zu 5 Jahren 1 Punkt - Berufserfahrung von bis zu 2 Jahren Referenz 2 4 Punkte - Berufserfahrung ab 7 Jahren 3 Punkte - Berufserfahrung ab 5 Jahren bis zu 7 Jahren 2 Punkte - Berufserfahrung ab 2 Jahren bis zu 5 Jahren 1 Punkt - Berufserfahrung von bis zu 2 Jahren K.2 Persönliche Referenzen der Vertretung der fachlichen Ansprechperson (Projektleitung) Berufserfahrung bezogen auf folgende Projektart (Bau-, Infrastruktur-, Stadtentwicklungs- oder Quartiersprojekt) anhand von Leistungszeiträumen Leistungszeitraum als Projektleitung oder Vertretung der Projektleitung in dem jeweiligen Projekt (Referenz 1 und 2) Referenz 1 4 Punkte - Berufserfahrung ab 4 Jahren 3 Punkte - Berufserfahrung ab 3 Jahren bis zu 4 Jahren 2 Punkte - Berufserfahrung ab 2 Jahren bis zu 3 Jahren 1 Punkt - Berufserfahrung von bis zu 2 Jahren Referenz 2 4 Punkte - Berufserfahrung ab 4 Jahren 3 Punkte - Berufserfahrung ab 3 Jahren bis zu 4 Jahren 2 Punkte - Berufserfahrung ab 2 Jahren bis zu 3 Jahren 1 Punkt - Berufserfahrung von bis zu 2 Jahren Die bei den einzelnen Bewertungskriterien erzielten Punktzahlen werden addiert und zu einer Gesamtpunktzahl zusammengefasst. Die bis zu 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Sollte es im Bewerberkreis zu einer punktgleichen Bewertung auf dem 5. Platz kommen, dann wird unter den punktgleichen Bewerbern derjenige zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, der bei dem Kriterium „Persönliche Referenzen der fachlichen Ansprechperson (Projektleitung)“ in Summe die meisten Punkte erzielt hat. Besteht danach weiterhin eine Punktgleichheit zwischen den Bewerbern, entscheidet das Los. 1. Stufe: Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht. Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. 2. Stufe: Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.

Lose

Aufteilung in Lose

4 Lote
LOT-0001Los 1 Ausschreibung eines Rahmenvertrags zur Öffentlichkeitsarbeit, Akzeptanz- und Mieterkommunikation Berlin, Brandenburg

Ausschreibung eines Rahmenvertrags zur Öffentlichkeitsarbeit, Akzeptanz- und Mieterkommunikation

CPV 79000000, 79416000
LOT-0002Los 2 Ausschreibung eines Rahmenvertrags zur Öffentlichkeitsarbeit, Akzeptanz- und Mieterkommunikation Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland

Ausschreibung eines Rahmenvertrags zur Öffentlichkeitsarbeit, Akzeptanz- und Mieterkommunikation

CPV 79000000, 79416000
LOT-0003Los 3 Ausschreibung eines Rahmenvertrags zur Öffentlichkeitsarbeit, Akzeptanz- und Mieterkommunikation Bayern, Baden-Württemberg

Ausschreibung eines Rahmenvertrags zur Öffentlichkeitsarbeit, Akzeptanz- und Mieterkommunikation

CPV 79000000, 79416000
LOT-0004Los 4 Ausschreibung eines Rahmenvertrags zur Öffentlichkeitsarbeit, Akzeptanz- und Mieterkommunikation Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Bremen, Sachsen, Thüringen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein

Ausschreibung eines Rahmenvertrags zur Öffentlichkeitsarbeit, Akzeptanz- und Mieterkommunikation

CPV 79000000, 79416000
Bewertung

Zuschlagskriterien

4 Kriterien
  • price

    Zuschlagskriterien und Gewichtung Preis: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise (in Euro) einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Gewichtung: 50 % Qualität des schriftlichen Konzepts: Die Qualität wird anhand des eingereichten Konzepts bewertet. Gewichtung: 50 % Qualitätsbewertung des schriftlichen Konzepts Die Qualität wird anhand des eingereichten Konzepts bewertet. In den Unterkriterien 1 bis 4 werden die Punkte wie folgt vergeben: 25 Punkte = Zur vollsten Zufriedenheit erfüllt: Die auftragsbezogene Darstellung ist ohne Einschränkungen in jeder Hinsicht schlüssig, nachvollziehbar 15 Punkte = Teilweise erfüllt: Die auftragsbezogene Darstellung ist trotz Einschränkungen noch schlüssig und nachvollziehbar und lässt im Hinblick auf die Zielerreichung eine ausreichende Umsetzung erwarten. 0 Punkte = Nicht erfüllt: Die auftragsbezogene Darstellung ist im Hinblick auf die Zielerreichung nicht mehr schlüssig und nachvollziehbar oder lässt im Hinblick auf die Zielerreichung eine mangelhafte Umsetzung erwarten oder eine Darstellung fehlt ganz oder sie enthält nur pauschale Aussagen ohne Auftragsbezug zur ausgeschriebenen Leistung. Die für jedes Unterkriterium erreichte Punktzahl wird addiert und zu einer Gesamtpunktzahl zusammengefasst. Die Gesamtpunktzahl wird mit 50% multipliziert und geht als Qualitätsnote in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ein. Preisbewertung Der im Vergleich aller Angebote günstigste Gesamtangebotspreis erhält die höchste Bewertungspunktzahl (50 Punkte). Die höheren Preise der anderen Angebote erhalten entsprechend ihrer Preisabstände zum günstigsten Angebot weniger Punkte. Die ermittelte Punktzahl geht als Preisnote in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ein. Die Formel für die Preisnote lautet: PN_A=P_G/P_A * 50 Punkte PN_A=Preisnote des zu bewertenden Angebots P_G=Preis des günstigsten Angebots P_A=Preis des zu bewertenden Angebots Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden die erreichten Punktzahlen für die Konzeptbewertung (Qualitätsnote) und die Preisbewertung (Preisnote) zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Bei gleicher Gesamtpunktzahl hat das Angebot, das im Zuschlagskriterium Konzeptbewertung die höhere Punktzahl erhalten hat, den Vorrang. Bei gleicher Gesamtpunktzahl und bei gleicher Punktzahl in dem Zuschlagskriterium Konzeptbewertung entscheidet das Los.

  • price

    Zuschlagskriterien und Gewichtung Preis: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise (in Euro) einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Gewichtung: 50 % Qualität des schriftlichen Konzepts: Die Qualität wird anhand des eingereichten Konzepts bewertet. Gewichtung: 50 % Qualitätsbewertung des schriftlichen Konzepts Die Qualität wird anhand des eingereichten Konzepts bewertet. In den Unterkriterien 1 bis 4 werden die Punkte wie folgt vergeben: 25 Punkte = Zur vollsten Zufriedenheit erfüllt: Die auftragsbezogene Darstellung ist ohne Einschränkungen in jeder Hinsicht schlüssig, nachvollziehbar 15 Punkte = Teilweise erfüllt: Die auftragsbezogene Darstellung ist trotz Einschränkungen noch schlüssig und nachvollziehbar und lässt im Hinblick auf die Zielerreichung eine ausreichende Umsetzung erwarten. 0 Punkte = Nicht erfüllt: Die auftragsbezogene Darstellung ist im Hinblick auf die Zielerreichung nicht mehr schlüssig und nachvollziehbar oder lässt im Hinblick auf die Zielerreichung eine mangelhafte Umsetzung erwarten oder eine Darstellung fehlt ganz oder sie enthält nur pauschale Aussagen ohne Auftragsbezug zur ausgeschriebenen Leistung. Die für jedes Unterkriterium erreichte Punktzahl wird addiert und zu einer Gesamtpunktzahl zusammengefasst. Die Gesamtpunktzahl wird mit 50% multipliziert und geht als Qualitätsnote in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ein. Preisbewertung Der im Vergleich aller Angebote günstigste Gesamtangebotspreis erhält die höchste Bewertungspunktzahl (50 Punkte). Die höheren Preise der anderen Angebote erhalten entsprechend ihrer Preisabstände zum günstigsten Angebot weniger Punkte. Die ermittelte Punktzahl geht als Preisnote in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ein. Die Formel für die Preisnote lautet: PN_A=P_G/P_A * 50 Punkte PN_A=Preisnote des zu bewertenden Angebots P_G=Preis des günstigsten Angebots P_A=Preis des zu bewertenden Angebots Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden die erreichten Punktzahlen für die Konzeptbewertung (Qualitätsnote) und die Preisbewertung (Preisnote) zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Bei gleicher Gesamtpunktzahl hat das Angebot, das im Zuschlagskriterium Konzeptbewertung die höhere Punktzahl erhalten hat, den Vorrang. Bei gleicher Gesamtpunktzahl und bei gleicher Punktzahl in dem Zuschlagskriterium Konzeptbewertung entscheidet das Los.

  • price

    Zuschlagskriterien und Gewichtung Preis: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise (in Euro) einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Gewichtung: 50 % Qualität des schriftlichen Konzepts: Die Qualität wird anhand des eingereichten Konzepts bewertet. Gewichtung: 50 % Qualitätsbewertung des schriftlichen Konzepts Die Qualität wird anhand des eingereichten Konzepts bewertet. In den Unterkriterien 1 bis 4 werden die Punkte wie folgt vergeben: 25 Punkte = Zur vollsten Zufriedenheit erfüllt: Die auftragsbezogene Darstellung ist ohne Einschränkungen in jeder Hinsicht schlüssig, nachvollziehbar 15 Punkte = Teilweise erfüllt: Die auftragsbezogene Darstellung ist trotz Einschränkungen noch schlüssig und nachvollziehbar und lässt im Hinblick auf die Zielerreichung eine ausreichende Umsetzung erwarten. 0 Punkte = Nicht erfüllt: Die auftragsbezogene Darstellung ist im Hinblick auf die Zielerreichung nicht mehr schlüssig und nachvollziehbar oder lässt im Hinblick auf die Zielerreichung eine mangelhafte Umsetzung erwarten oder eine Darstellung fehlt ganz oder sie enthält nur pauschale Aussagen ohne Auftragsbezug zur ausgeschriebenen Leistung. Die für jedes Unterkriterium erreichte Punktzahl wird addiert und zu einer Gesamtpunktzahl zusammengefasst. Die Gesamtpunktzahl wird mit 50% multipliziert und geht als Qualitätsnote in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ein. Preisbewertung Der im Vergleich aller Angebote günstigste Gesamtangebotspreis erhält die höchste Bewertungspunktzahl (50 Punkte). Die höheren Preise der anderen Angebote erhalten entsprechend ihrer Preisabstände zum günstigsten Angebot weniger Punkte. Die ermittelte Punktzahl geht als Preisnote in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ein. Die Formel für die Preisnote lautet: PN_A=P_G/P_A * 50 Punkte PN_A=Preisnote des zu bewertenden Angebots P_G=Preis des günstigsten Angebots P_A=Preis des zu bewertenden Angebots Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden die erreichten Punktzahlen für die Konzeptbewertung (Qualitätsnote) und die Preisbewertung (Preisnote) zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Bei gleicher Gesamtpunktzahl hat das Angebot, das im Zuschlagskriterium Konzeptbewertung die höhere Punktzahl erhalten hat, den Vorrang. Bei gleicher Gesamtpunktzahl und bei gleicher Punktzahl in dem Zuschlagskriterium Konzeptbewertung entscheidet das Los.

  • price

    Zuschlagskriterien und Gewichtung Preis: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise (in Euro) einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Gewichtung: 50 % Qualität des schriftlichen Konzepts: Die Qualität wird anhand des eingereichten Konzepts bewertet. Gewichtung: 50 % Qualitätsbewertung des schriftlichen Konzepts Die Qualität wird anhand des eingereichten Konzepts bewertet. In den Unterkriterien 1 bis 4 werden die Punkte wie folgt vergeben: 25 Punkte = Zur vollsten Zufriedenheit erfüllt: Die auftragsbezogene Darstellung ist ohne Einschränkungen in jeder Hinsicht schlüssig, nachvollziehbar 15 Punkte = Teilweise erfüllt: Die auftragsbezogene Darstellung ist trotz Einschränkungen noch schlüssig und nachvollziehbar und lässt im Hinblick auf die Zielerreichung eine ausreichende Umsetzung erwarten. 0 Punkte = Nicht erfüllt: Die auftragsbezogene Darstellung ist im Hinblick auf die Zielerreichung nicht mehr schlüssig und nachvollziehbar oder lässt im Hinblick auf die Zielerreichung eine mangelhafte Umsetzung erwarten oder eine Darstellung fehlt ganz oder sie enthält nur pauschale Aussagen ohne Auftragsbezug zur ausgeschriebenen Leistung. Die für jedes Unterkriterium erreichte Punktzahl wird addiert und zu einer Gesamtpunktzahl zusammengefasst. Die Gesamtpunktzahl wird mit 50% multipliziert und geht als Qualitätsnote in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ein. Preisbewertung Der im Vergleich aller Angebote günstigste Gesamtangebotspreis erhält die höchste Bewertungspunktzahl (50 Punkte). Die höheren Preise der anderen Angebote erhalten entsprechend ihrer Preisabstände zum günstigsten Angebot weniger Punkte. Die ermittelte Punktzahl geht als Preisnote in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ein. Die Formel für die Preisnote lautet: PN_A=P_G/P_A * 50 Punkte PN_A=Preisnote des zu bewertenden Angebots P_G=Preis des günstigsten Angebots P_A=Preis des zu bewertenden Angebots Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden die erreichten Punktzahlen für die Konzeptbewertung (Qualitätsnote) und die Preisbewertung (Preisnote) zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Bei gleicher Gesamtpunktzahl hat das Angebot, das im Zuschlagskriterium Konzeptbewertung die höhere Punktzahl erhalten hat, den Vorrang. Bei gleicher Gesamtpunktzahl und bei gleicher Punktzahl in dem Zuschlagskriterium Konzeptbewertung entscheidet das Los.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 19. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 26. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link