Rahmenvertrag für naturschutzfachliche Gutachten und Unterlagen im Bundesbau
Was wird ausgeschrieben
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein, vergibt einen Rahmenvertrag zur Erstellung naturschutzfachlicher Gutachten und Unterlagen im Zusammenhang mit öffentlichen Baumaßnahmen. Der Auftrag umfasst Artenschutzgutachten, Eingriffsregelungen, FFH-Verträglichkeitsprüfungen sowie Umweltverträglichkeitsprüfungen und Umweltbaubegleitung. Der geschätzte Gesamtwert liegt bei 4,4 Millionen Euro. Die konkreten Auftragsmengen werden im Rahmen des Rahmenvertrags bedarfsweise ausgelobt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Erstellung naturschutzfachlicher Unterlagen/Gutachten
Das Bundesgebäudemanagement in Schleswig-Holstein vergibt einen Rahmenvertrag zur Erstellung fachlicher Gutachten zum Naturschutz für staatliche Bauprojekte. Der Dienstleister erstellt unter anderem Prüfungen zum Schutz von Tieren und Pflanzen, plant Ausgleichsmaßnahmen für Bauvorhaben, prüft die Verträglichkeit mit europäischen Schutzgebieten und begleitet die Bauarbeiten fachlich. Der Vertrag hat ein Volumen von 4,4 Millionen Euro und deckt alle naturschutzrechtlichen Anforderungen ab, die bei Bundesimmobilien anfallen. Die Auswahl erfolgt zu 70 Prozent nach Qualität und zu 30 Prozent nach Preis. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis fachlicher Eignung für naturschutzrechtliche Gutachten
- Referenzen für vergleichbare öffentliche Bauvorhaben
- Keine Ausschlussgründe nach Vergaberecht
- Zertifizierte Naturschutzfachkräfte im Projektteam
- Erfahrung mit FFH-Verträglichkeitsprüfungen und Eingriffsregelung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Unvollständige Teilnahmeanträge und Angebote werden grundsätzlich vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (Nachforderung). Auf eine derartige Nachforderung dürfen die Bieter nicht vertrauen.
Aufteilung in Lose
1 LotIm Zuge von Baumaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland sind vorhabenbezogen versch. naturschutzfachliche Gutachten erforderlich. Dies sind u. a. Gutachten zum Artenschutz, ggf. mit Umweltbaubegleitung (anteilig nach Auftragswert ca. 35%), zur Eingriffsregelung (anteilig nach Auftragswert ca. 35%), zur FFH-Verträglichkeit (anteilig nach Auftragswert ca. 10%), sonstige Gutachten (anteilig nach Auftragswert ca. 10%) und Umweltverträglichkeitsprüfungen (anteilig nach Auftragswert ca. 10%). Es soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren und der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr geschlossen werden. Die einzelnen Gutachten werden dann im Einzelauftrag vergeben. Bietergemeinschaften sind im Vergabeverfahren zugelassen. Der Auftragswert für diese Leistungen beläuft sich auf ca. 1.100.000 € (Netto mit NK) / Jahr, wobei der Mittelwert einer Einzelbeauftragung i. d. R. ca. 20.000 € (Netto mit NK) betragen wird. Diese Summen sind Schätzwerte, aus denen kein Auftragsanspruch hergeleitet werden kann. Die Leistungsanfragen werden sich auf Baumaßnahmen des Bundes beziehen. Erforderliche Vorabstimmungen sind durch den AN mit zuständigen Behörden und / oder sonstigen Institutionen bis zum Einvernehmen zu führen und dem AG für die weitere Veranlassung der Benehmensherstellung durch die Baudienststelle der GMSH in genehmigungsfähiger und signierter Form zur Verfügung zu stellen. Es ist mit ca. 60 Gutachten pro Jahr zu rechnen. Die Leistungen können nach Bedarf in Summe wie auch als Einzelteilleistungen abgerufen werden. Eine „1. Reaktionszeit“ von 5 Tagen wird vorausgesetzt. Die Zeitnachweise für Leistungen nach Aufwand sind gemäß dem Einzelauftrag für jede Einzelteilleistung detailliert vorzulegen. Der Zeitnachweis erfolgt nur für einen mittleren Stundensatz und einen mittleren Stundensatz für Nachtarbeit. Im Rahmen der Leistungserbringung sind auch Ortsbegehungen erforderlich. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass diese ggf. a) zu unterschiedlichen Tages- und Jahreszeiten, b) auf unwegsamem Gelände mit z. T. dichtem Bewuchs, c) an, auf und in Gebäuden sowie d) auf Liegenschaften mit z. T. hohen Sicherheitsanforderungen durchzuführen sind. Außendienstmitarbeiter benötigen daher ggf. die Sicherheitsüberprüfung SÜ 2. Diese kann nach Zuschlagserteilung für die betreffenden Mitarbeiter beantragt werden. Für vor-Ort-Termine wird eine Anfahrtspauschale vereinbart, die Reisezeiten und Reisekosten der Mitarbeiter enthält. Die Erforderlichkeit des vor-Ort-Termins wird ggf. überprüft. Die durchzuführenden Arbeiten sind in den spezifischen Leistungspflichten aufgeführt. Es wird ein Angebot erwartet für die ersten zwei Jahre für 20.000 h mittlerer Stundensatz, 1.000 h mittlerer Stundensatz bei Nachtarbeit, Nebenkosten, 600 x Pauschale für Reisekosten pro Vor-Ort-Einsatz gemäß Vertrag. Für die Option der Verlängerung wird ein weiteres Angebot für die genannten Punkte erwartet. Die Honorare dürfen abweichen. Für die Verlängerungsoption wird ein weiteres Angebot zu den oben genannten Punkten erwartet.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality70%
Die Qualitätskriterien sowie die Bewertungsmethodik werden im Formblatt „II-6-2 Zuschlagskriterien und Wertung“ beschrieben.
- price30%
Die Bewertungsmethodik wird im Formblatt „II-6-2 Zuschlagskriterien und Wertung“ beschrieben.
Zeitplan
- 17. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung