Rahmenvertrag für Medientechnik und Videokonferenzsysteme
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Bochum schreibt einen Rahmenvertrag zur Lieferung und Wartung von Medientechnik für hybride Meetings in städtischen Räumen aus. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 720 Tagen und ermöglicht den bedarfsgerechten Abruf von Produkten aus einem definierten Katalog. Es besteht keine Mindestabnahmemenge.
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Ausschreibung für einen Rahmenvertrag zur Ausstattung und Wartung von Medientechnik (Videokonferenz- und Präsentationssysteme) in städtischen Räumen
Die Stadt Bochum sucht einen Partner für die Ausstattung und Instandhaltung von Medientechnik, wie etwa Videokonferenz- und Präsentationssysteme, in verschiedenen städtischen Gebäuden. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Rahmenvertrag: Das bedeutet, dass die Stadt über einen Zeitraum von rund zwei Jahren bei Bedarf Produkte und Dienstleistungen aus einem festgelegten Katalog abrufen kann, ohne dass eine feste Abnahmemenge garantiert wird. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen gesetzlichen Ausschlussgründe nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beachten und ihre Eignung nachweisen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Ausschluss von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Ausschluss von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB Eine Nachforderung wird einzelfallbezogen gem. § 56 VgV geprüft. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Aufteilung in Lose
1 LotDer vorliegende Vertrag wird als Abrufvertrag (Rahmenvertrag) ausgeschrieben. Der Auftraggeber erhält damit die Möglichkeit, innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit bedarfsgerecht Leistungen und Produkte aus einem vorher definierten Produktkatalog abzurufen. Die einzelnen Komponenten, die im Rahmen dieses Produktkatalog angeboten werden, werden im weiteren Verlauf des Ausschreibungstextes detailliert beschrieben. Eine Mindestabnahmemenge besteht nicht; der Auftraggeber ist frei in der Auswahl und im Umfang der abzurufenden Leistungen und Produkte, wobei das Abrufvolumen gemäß den vertraglich festgelegten Höchstgrenzen begrenzt ist.
Zeitplan
- 8. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung