Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Telefónica Germany GmbH & Co. OHG +2 weitere

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

27. Juli 2026

TED·520437-2026

Rahmenvertrag für M2M-SIM-Karten

Baden-Württemberg
Karlsruhe, Germany·Veröffentlicht 28. Juli 2026
IT-DienstleistungenTelekommunikationEnergieMobilfunkM2m KommunikationSim KartenEnergieversorgungIot Infrastruktur
Auftragswert
~€500k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG schreibt einen Rahmenvertrag für die Bereitstellung von M2M-SIM-Karten aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Bereitstellung von Mobilfunkdiensten für Machine-to-Machine-Kommunikation. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb.

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Rahmenvertrag für M2M-SIM Karten

VergabeHero-Einschätzung

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG sucht einen Dienstleister für die Bereitstellung von M2M-SIM-Karten. M2M steht für Machine-to-Machine-Kommunikation, also den automatisierten Datenaustausch zwischen Geräten, wie er beispielsweise bei intelligenten Stromzählern oder Fernwartungssystemen in der Energiewirtschaft benötigt wird. Der Auftrag wird als Rahmenvertrag vergeben, was bedeutet, dass die Karten über einen festgelegten Zeitraum bei Bedarf abgerufen werden können. Da es sich um ein Verhandlungsverfahren handelt, tritt der Auftraggeber direkt mit potenziellen Anbietern in Kontakt. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Mobilfunk-Dienste M2M)

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Mobilfunk-Dienste M2M

Ausschreibung eines Rahmenvertrages von M2M SIM Karten

CPV 32250000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 28. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 27. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Telefónica Germany GmbH & Co. OHG +2 weitere

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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