Rahmenvertrag für Lieferung und Montage von innenliegenden Lamellenanlagen als Blendschutz in Schulen

Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt einen Rahmenvertrag für die Lieferung, Montage und Demontage von innenliegenden Lamellenanlagen als Blendschutz in städtischen Schulen aus. Der Auftrag umfasst die Ausstattung verschiedener Schulgebäude im Stadtgebiet. Die Vergabe erfolgt über ein offenes Verfahren mit dem alleinigen Zuschlagskriterium des Preises.
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Rahmenvertrag für Blendschutz mittels innenliegender Lamellenanlagen im Bereich der städtischen Schulen
Die Landeshauptstadt Düsseldorf sucht einen Dienstleister für die Ausstattung ihrer Schulen mit innenliegenden Lamellenanlagen, die als Blendschutz dienen. Der Auftrag beinhaltet nicht nur die Lieferung der Anlagen, sondern auch deren fachgerechte Montage sowie die Demontage alter Systeme. Da es sich um einen Rahmenvertrag handelt, werden die Leistungen über einen längeren Zeitraum bei Bedarf abgerufen. Der Zuschlag wird ausschließlich an den Anbieter mit dem günstigsten Preis vergeben. Interessierte Unternehmen müssen die gesetzlichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Eignung gemäß GWB erfüllen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß GWB §§ 123-124
- Einhaltung der Bestimmungen zu Mindestlohn und Schwarzarbeitsbekämpfung
- Nachweis der fachlichen Eignung für Montage- und Demontagearbeiten
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Aufteilung in Lose
1 LotLieferung, Montage und Demontage von Blendschutz mittels innenliegender Lamellenanlagen an verschiedenen städtischen Schulen
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Angebotspreis
Zeitplan
- 29. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 27. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung