TED·518194-2026·Schließt in 3 Tagen

Rahmenvertrag für Lieferung und Montage von Blendschutz-Lamellenanlagen in städtischen Schulen

BauleistungenHandwerksleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenSchulbauInnenausstattungMontagedienstleistungOeffentliche VerwaltungRahmenvertrag
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
30. Juli 2026
3 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt einen Rahmenvertrag für die Lieferung, Montage und Demontage von innenliegenden Blendschutz-Lamellenanlagen in städtischen Schulen aus. Der Auftrag umfasst den Austausch und die Neuinstallation der Anlagen über einen festgelegten Zeitraum. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Rahmenvertrag für Blendschutz mittels innenliegender Lamellenanlagen im Bereich der städtischen Schulen

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Düsseldorf sucht einen Dienstleister für die Ausstattung ihrer Schulen mit innenliegenden Lamellenanlagen als Blendschutz. Der Auftrag beinhaltet sowohl die Lieferung neuer Anlagen als auch deren fachgerechte Montage sowie die Demontage alter Systeme. Da es sich um einen Rahmenvertrag handelt, werden die Leistungen bei Bedarf abgerufen. Der Auftrag wird rein über den Preis vergeben, was bedeutet, dass das wirtschaftlichste Angebot mit den niedrigsten Kosten den Zuschlag erhält.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Nachweis der Eignung gemäß GWB-Ausschlusskriterien
  • Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
  • Einhaltung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
  • Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Rahmenvertrag für Blendschutz Lamellenanlagen im Bereich der städtischen Schulen

Lieferung, Montage und Demontage von Blendschutz mittels innenliegender Lamellenanlagen an verschiedenen städtischen Schulen

CPV 44115900, 44115810Frist 30. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Angebotspreis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 27. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 30. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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