Rahmenvertrag für IT-Beratungsleistungen zur digitalen Transformation

Was wird ausgeschrieben
Die Sächsische Staatskanzlei schreibt einen Rahmenvertrag für IT-Beratungsleistungen aus, um die digitale Transformation der sächsischen Staatsverwaltung zu unterstützen. Der Auftrag umfasst die strategische Beratung zu Themen wie IT-Souveränität, Cloud-Strategien und die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Die Vertragslaufzeit beträgt 1440 Tage, wobei bis zu drei Dienstleister gebunden werden sollen.
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Rahmenvereinbarung über IT-Beratungsleistungen
Die Sächsische Staatskanzlei sucht externe Unterstützung für die Modernisierung ihrer IT-Landschaft. Es geht dabei um strategische Beratung, um die digitale Verwaltung in Sachsen voranzubringen, etwa durch die Einführung von Cloud-Lösungen oder die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben wie des Onlinezugangsgesetzes, das den digitalen Zugang zu Behördendiensten regelt. Der Auftrag ist auf eine Laufzeit von etwa vier Jahren ausgelegt und sieht vor, bis zu drei verschiedene Dienstleister gleichzeitig unter Vertrag zu nehmen. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung in der IT-Strategieberatung für den öffentlichen Sektor mitbringen.
Zentrale Anforderungen
1 Punkte- Ausschluss von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 bis 126 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Über die Nachforderung von Unterlagen zu den Teilnahmeanträgen entscheidet der Auftraggeber nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens entsprechend § 56 Abs. 2 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotMit der Ausschreibung sollen bis zu drei Dienstleister gebunden werden, die für die Abrufberechtigten folgende Dienstleistungen erbringen: Beratungsleistungen • zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie zur Digitalen Transformation der Sächsischen Staatsverwaltung sowie Erstellung und Fortschreibung von IT-Strategien (z.B. zu IT-Souveränität, Open Source, Cloud, Datenmanagement) • zur Umsetzung bindender Vorgaben im Bereich IT und E Government, insbesondere des Onlinezugangsgesetzes (OZG), des Sächsischen E Government Geset-zes (SächsEGovG) bzw. des geplanten Sächsischen Digitalfördergesetzes, des Barrierefreie Webseiten Gesetzes (BfWebG), der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) sowie weiterer einschlägiger nationaler und europarechtlicher Regelungen • zur ClO-Organisation • zu IT-Controlling, Evaluierungen und Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen • zur Anforderungserhebung, Konzeption, Entwicklung, Auswahl sowie Aufbau, Steuerung und Betrieb von IT-Systemen, IT-Verfahren und zentraler Shared-Service-Komponenten über den gesamten IT-Lifecycle (IT-Lifecycle Management - ITLM) einschließlich Unterstützungsleistungen bei den technischen und organisatorischen Vorgaben der Registermodernisierung • zur Zentralisierung und Konsolidierung von IT-Leistungen beim Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste.
Zeitplan
- 3. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung