Rahmenvertrag für Ingenieurplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke an Autobahnen
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt einen nicht-exklusiven Rahmenvertrag für Planungsleistungen an Ingenieurbauwerken aus. Der Auftrag ist in sechs Leistungsbereiche unterteilt, die von Standardbauwerken bis hin zu komplexen Überführungen und Stützbauwerken reichen. Das Verfahren wird als Open-House-Modell durchgeführt und läuft bis Ende 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand des Loses /Leistungsbereichs 01 sind Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke für ABW bis 50 m Länge und Standard-ÜBW . Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 02 sind Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke für große ABW. Gegenstand des Loses /Leistungsbereichs 03 sind Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke für große ÜBW sowie A-/ÜBW mit komplexen Randbedingungen und speziellen Tragwerken/Bauweisen. Gegenstand des Loses /Leistungsbereichs 04 sind Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke für Verkehrszeichenbrücken. Gegenstand des Loses /Leistungsbereichs 05 sind Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke für Stützwände. Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 06 sind Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke für Lärmschutzwände. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht Ingenieurbüros für die Planung von Ingenieurbauwerken an Autobahnen. Der Rahmenvertrag ist in sechs verschiedene Leistungsbereiche unterteilt, die von kleineren Unterführungen bis hin zu komplexen Brückenbauwerken, Stützwänden und Lärmschutzwänden reichen. Da es sich um ein Open-House-Verfahren handelt, können sich qualifizierte Unternehmen fortlaufend bewerben, sofern sie die Anforderungen erfüllen. Die Beauftragung erfolgt nicht exklusiv, was bedeutet, dass die Autobahn GmbH mehrere Partner für diese Leistungen parallel binden kann. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: OH-ZEN-2024_01)
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
- Nachweis der ordnungsgemäßen Erfüllung der Sozialversicherungsbeiträge
- Nachweis der ordnungsgemäßen Erfüllung der Steuer- und Abgabenzahlungen
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Erweiterte bzw. korrigierte Anträge können jederzeit wiederholt neu eingereicht werden.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung von Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Planungsleistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: -Leistungsbereich 01: ABW bis 50 m Länge und Standard- ÜBW (1-/2-Feld-Bw.) -Leistungsbereich 02: Große ABW -Leistungsbereich 03: Große ÜBW und A-/ÜBW mit komplexen Randbedingungen und speziellen Tragwerken/Bauweisen -Leistungsbereich 04: Verkehrszeichenbrücken -Leistungsbereich 05: Stützwände -Leistungsbereich 06: Lärmschutzwände Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt Zusätzliche Angaben sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt Kommunikation angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2025 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoptionen am 31.12.2025. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open- House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2026 bzw. 31.12.2027 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality100%
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Zeitplan
- 12. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Dez. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung