Rahmenvertrag für Ingenieurleistungen nach HOAI (§43 Ingenieurbauwerke, §55 Technische Ausrüstung) für Versorgungsnetze
Was wird ausgeschrieben
Die Mainova AG (Frankfurt a. M.) vergibt einen Rahmenvertrag über Ingenieurleistungen für die Planung von Versorgungsnetzen und Hausanschlüssen in den Sparten Strom (0,4–30 kV), Gas (ND/MD/HD), Trinkwasser und Fernwärme. Der Vertrag umfasst 2 Lose und wird per Einzelabruf beauftragt. Die Leistungen entsprechen den HOAI-Leistungsbildern §43 (Ingenieurbauwerke) und §55 (Technische Ausrüstung), wobei einzelne Leistungsphasen (LPH) beauftragt werden können. Die Teilnahme an Planungsbesprechungen mit Protokollierung ist obligatorisch.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Planungsleistungen für Teile von Versorgungsnetzen sowie Hausanschlüssen in den Sparten Strom, Gas, Trinkwasser und Fernwärme. Die Planungsleistungen werden für das jeweilige Vorhaben per Einzelabruf beauftragt. Ziel des Abrufs ist jeweils die Planung eines voll funktionsfähigen und betriebsbereiten Bauwerks bzw. voll funktionsfähiger und betriebsbereiter Leitungen. Die Planungsleistung des Auftragnehmers muss für den vom Auftraggeber mitgeteilten bzw. aus den Umständen erkennbaren Verwendungszweck geeignet sein. Der Auftragnehmer beschafft sich proaktiv die für die Planung erforderlichen Informationen, beispielsweise zu Schnittstellen und Spezifikationen. Die mit Hilfe der vorliegenden Rahmenvereinbarung abgerufenen Leistungen entsprechen den Leistungsbildern gemäß §43 Ingenieurbauwerke und §55 Technische Ausrüstung der HOAI. Die Leistungen sind gemäß den bestellten Leistungsphasen der HOAI zu erbringen. Die Teilnahme an Planungsbesprechungen und deren Protokollierung und Verteilung der Ergebnisniederschriften sind für den Auftragnehmer obligatorisch. Der Auftraggeber behält sich vor, auch nur einzelne Leistungsphasen (LPH) zu beauftragen. Planungsleistungen für Stromleitungen umfassen Spannungsebenen von 0,4 kV bis 30 kV. Planungsleistungen für Gas umfassen die Druckbereiche ND, MD und HD (ggfls. Steuerbegleitkabel). Im Hochdruckbereich (HD) sind insbesondere die Anforderungen an Sicherheit, Materialwahl, Trassierung und Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Die Planung muss den einschlägigen technischen Regeln wie DVGW G 463 und G 466-1 entsprechen.
Die Mainova AG in Frankfurt vergibt einen Rahmenvertrag über Ingenieurleistungen für die Planung von Versorgungsnetzen und Hausanschlüssen. Das Auftragsvolumen umfasst zwei Lose: Los 1 für die Sparten Strom, Trinkwasser und Gas (NRM), Los 2 für Fernwärme (Heizwasser und Dampf). Die Planungsleistungen werden nach HOAI (§43 Ingenieurbauwerke, §55 Technische Ausrüstung) erbracht und per Einzelabruf für jedes Bauvorhaben beauftragt – der Auftraggeber kann also einzelne Leistungsphasen (LPH) abrufen. Für Gasleitungen gelten besondere Anforderungen im Hochdruckbereich (HD) nach DVGW-Regelwerk. Bewerber müssen die Eignung nach §123/124 GWB, VgV und VOB/A nachweisen.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Eignung nach §123, 124 GWB nachweisbar
- VgV-Konformität (§57, 42 Abs. 1 VgV)
- VOB/A-Nachweis (§16 VOB/A)
- SektVO-Konformität für Versorgungsunternehmen (§51 Abs. 2 SektVO)
- HOAI-konforme Planungsleistungen (§43 Ingenieurbauwerke, §55 Technische Ausrüstung)
- DVGW-Kenntnisse (G 463, G 466-1) für Gasplanung
- Erfahrung mit Versorgungsnetzplanung (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
2 LoteGegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Planungsleistungen für Teile von Versorgungsnetzen sowie Hausanschlüssen in den Sparten Strom, Gas, Trinkwasser und Fernwärme. Die Planungsleistungen werden für das jeweilige Vorhaben per Einzelabruf beauftragt. Ziel des Abrufs ist jeweils die Planung eines voll funktionsfähigen und betriebsbereiten Bauwerks bzw. voll funktionsfähiger und betriebsbereiter Leitungen. Die Planungsleistung des Auftragnehmers muss für den vom Auftraggeber mitgeteilten bzw. aus den Umständen erkennbaren Verwendungszweck geeignet sein. Der Auftragnehmer beschafft sich proaktiv die für die Planung erforderlichen Informationen, beispielsweise zu Schnittstellen und Spezifikationen. Die mit Hilfe der vorliegenden Rahmenvereinbarung abgerufenen Leistungen entsprechen den Leistungsbildern gemäß §43 Ingenieurbauwerke und §55 Technische Ausrüstung der HOAI. Die Leistungen sind gemäß den bestellten Leistungsphasen der HOAI zu erbringen. Die Teilnahme an Planungsbesprechungen und deren Protokollierung und Verteilung der Ergebnisniederschriften sind für den Auftragnehmer obligatorisch. Der Auftraggeber behält sich vor, auch nur einzelne Leistungsphasen (LPH) zu beauftragen. Planungsleistungen für Stromleitungen umfassen Spannungsebenen von 0,4 kV bis 30 kV. Planungsleistungen für Gas umfassen die Druckbereiche ND, MD und HD (ggfls. Steuerbegleitkabel). Im Hochdruckbereich (HD) sind insbesondere die Anforderungen an Sicherheit, Materialwahl, Trassierung und Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Die Planung muss den einschlägigen technischen Regeln wie DVGW G 463 und G 466-1 entsprechen
Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Planungsleistungen für Teile von Versorgungsnetzen sowie Hausanschlüssen in der Sparte Fernwärme für die Medien Heizwasser und Dampf. Die Planungsleistungen werden für das jeweilige Vorhaben per Einzelabruf beauftragt. Ziel des Abrufs ist jeweils die Planung eines voll funktionsfähigen und betriebsbereiten Bauwerks bzw. voll funktionsfähiger und betriebsbereiter Leitungen. Die Planungsleistung des Auftragnehmers muss für den vom Auftraggeber mitgeteilten bzw. aus den Umständen erkennbaren Verwendungszweck geeignet sein. Der Auftragnehmer beschafft sich proaktiv die für die Planung erforderlichen Informationen, beispielsweise zu Schnittstellen und Spezifikationen. Die mit Hilfe der vorliegenden Rahmenvereinbarung abgerufenen Leistungen entsprechen den Leistungsbildern gemäß §43 Ingenieurbauwerke und §55 Technische Ausrüstung der HOAI. Die Leistungen sind gemäß den bestellten Leistungsphasen der HOAI zu erbringen. Die Teilnahme an Planungsbesprechungen und deren Protokollierung und Verteilung der Ergebnisniederschriften sind für den Auftragnehmer obligatorisch. Der Auftraggeber behält sich vor, auch nur einzelne Leistungsphasen (LPH) zu beauftragen. Planungsleistungen für Fernwärmeleitungen umfassen Nennweiten von DN 25 bis DN 600. Planungsleistungen für Fernwärmeleitungen & -stationen umfassen Nennweiten von DN 25 bis DN 100.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price50%
Preis
- quality50%
Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
- price50%
Preis
- quality50%
Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Zeitplan
- 27. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung