Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

11. März 2024

TED·352688-2026

Rahmenvertrag für Ingenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) nach HOAI

UM
Münster, Germany·Veröffentlicht 22. Mai 2026
IngenieurdienstleistungenBauleistungenBildungswesenÖffentliche VerwaltungIngenieurleistungenTga PlanungHoaiHochbauOeffentliche AuftraggeberRahmenvertrag
Auftragswert
~€500k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Universität Münster schreibt einen Rahmenvertrag für Ingenieurleistungen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) aus. Die Leistungen orientieren sich an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Es handelt sich um eine fortlaufende Beauftragung zur Unterstützung bei Bauvorhaben der Universität.

Vollständige Beschreibung anzeigen

2023_272_KK Rahmenvertrag HOAI Leistungen TGA

VergabeHero-Einschätzung

Die Universität Münster sucht einen Partner für Ingenieurleistungen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung, kurz TGA. Dabei geht es um die Planung und Überwachung der technischen Anlagen in Gebäuden, wie etwa Heizung, Lüftung, Sanitär oder Elektrotechnik, basierend auf den Vorgaben der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Der Auftrag ist als Rahmenvertrag gestaltet, was bedeutet, dass der ausgewählte Dienstleister über einen längeren Zeitraum bei verschiedenen Bauprojekten der Universität unterstützend tätig wird. Da keine konkreten Mengenangaben vorliegen, handelt es sich um eine langfristige Kooperation für bautechnische Fachplanungen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-00002023_272_KK Rahmenvertrag HOAI Leistungen TGA

2023_272_KK Rahmenvertrag HOAI Leistungen TGA

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 11. März 2024
    Zuschlag erteilt

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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