Rahmenvertrag für Hybrid-Postdienstleistungen und Postausgangssoftware
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Osterholz schreibt gemeinsam mit der Stadt Osterholz-Scharmbeck sowie den Gemeinden Lilienthal und Schwanewede Hybrid-Postdienstleistungen inklusive Software aus. Der Rahmenvertrag soll ab dem 01.07.2026 für verschiedene kommunale Einrichtungen und das Jobcenter in Kraft treten. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit dem Preis als alleinigem Zuschlagskriterium.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Landkreis Osterholz wickelt seit 2022 die Hybrid-Postausgangsdienstleistungen (inkl. Postausgangssoftware) über einen Dienstleister ab. Aufgrund des Vertragslaufzeitendes sind diese Leistungen neu ab 01.07.2026 auszuschreiben. Es ist daher beabsichtigt, die Hybrid-Postdienstleistungen für den Landkreis Osterholz (außer Bußgeldstelle) sowie für die Stadt Osterholz-Scharmbeck und die Gemeinden Lilienthal und Schwanewede entsprechend neu zu vergeben. Dabei werden der Landkreis Osterholz (das Jobcenter und die Bußgeldstelle), die ProArbeit sowie die Stadt Osterholz-Scharmbeck und die Gemeinden Lilienthal und Schwanewede jeweilige Auftraggeber für ihre Bereiche, mit denen ein Rahmenvertrag (Anlage B) zu schließen ist.
Der Landkreis Osterholz sucht einen Dienstleister für sogenannte Hybrid-Postdienstleistungen. Das bedeutet, dass digitale Dokumente elektronisch an einen Dienstleister übermittelt werden, der diese dann ausdruckt, kuvertiert und physisch per Post versendet. Der Auftrag umfasst neben der Postausgangssoftware auch den eigentlichen Versand für den Landkreis, die Stadt Osterholz-Scharmbeck sowie die Gemeinden Lilienthal und Schwanewede. Da der bisherige Vertrag ausläuft, wird dieser Dienst für mehrere kommunale Stellen neu vergeben. Der Auftrag wird als Rahmenvertrag ausgeschrieben, bei dem der Preis das entscheidende Kriterium für die Vergabe ist.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB
- Nachweis der Eignung gemäß § 57, 42 Abs. 1 VgV
- Beachtung der Vorgaben gemäß § 16 VOB/A
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Landkreis Osterholz wickelt seit 2022 die Hybrid-Postausgangsdienstleistungen (inkl. Postausgangssoftware) über einen Dienstleister ab. Aufgrund des Vertragslaufzeitendes sind diese Leistungen neu ab 01.07.2026 auszuschreiben. Es ist daher beabsichtigt, die Hybrid-Postdienstleistungen für den Landkreis Osterholz (außer Bußgeldstelle) sowie für die Stadt Osterholz-Scharmbeck und die Gemeinden Lilienthal und Schwanewede entsprechend neu zu vergeben. Dabei werden der Landkreis Osterholz (das Jobcenter und die Bußgeldstelle), die ProArbeit sowie die Stadt Osterholz-Scharmbeck und die Gemeinden Lilienthal und Schwanewede jeweilige Auftraggeber für ihre Bereiche, mit denen ein Rahmenvertrag (Anlage B) zu schließen ist.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 18. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 27. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung