TED·283455-2026

Rahmenvertrag für Gesundheitsgutscheine im Betrieblichen Gesundheitsmanagement

Oldenburgisch-Ostfriesischer WasserverbandBrake, GermanyVeröffentlicht 24. Apr. 2026
Auftragswert
~€150k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
27. Mai 2026
-2 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) vergibt einen Rahmenvertrag zur Bereitstellung von Gesundheitsgutscheinen für seine Beschäftigten im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Die Gutscheine basieren auf einem Sachbezug und sollen die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter fördern. Die Laufzeit und das Volumen sind in der Bekanntmachung nicht näher spezifiziert.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Rahmenvertrag Gesundheitsgutscheine auf Grundlage eines Sachbezuges

VergabeHero-Einschätzung

Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) sucht einen Anbieter, der Gesundheitsgutscheine für seine Beschäftigten bereitstellt. Dabei handelt es sich um einen Rahmenvertrag im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) — also Maßnahmen, die die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter fördern sollen. Die Gutscheine werden als Sachbezug ausgegeben, was eine steuerlich begünstigte Form der Mitarbeiterbindung ist. Bewerber müssen die allgemeinen Ausschlussgründe gemäß §§123 und 124 GWB erfüllen und die Eignungsvoraussetzungen nach §51 SektVO nachweisen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: OOWV)

HR ServicesSocial ServicesPublic ServicesGovernmentUtilitiesWater ManagementHealth VouchersEmployee BenefitsFramework ContractCorporate Health ManagementPublic Sector ItHr ServicesSocial Services
Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Eignung gemäß §51 SektVO (Sektorenverordnung)
  • Keine Ausschlussgründe gemäß §§123, 124 GWB
  • Erfahrung mit der Bereitstellung von Gesundheitsgutscheinen oder ähnlichen Mitarbeiter-Benefits
  • Fähigkeit zur Abwicklung eines Rahmenvertrags

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§123, 124 GWB Gem. §51 SektVO

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Rahmenvertrag Gesundheitsgutscheine

Der Erhalt der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten steht auch beim OOWV, gerade in Zeiten von längeren Lebensarbeitszeiten und wachsenden Anforderungen im Arbeits- und Privatleben immer stärker im Vordergrund. Aus diesem Grund möchte der OOWV seinen Beschäftigten im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) durch den Abschluss eines neuen Rahmenvertrages weiterhin Gesundheitsgutscheine auf Grundlage eines Sachbezuges zur Verfügung stellen. Durch Gesundheitsgutscheine möchte der OOWV seinen Beschäftigten auch zukünftig eine Möglichkeit der Gesundheitsförderung in Form von Verhaltens- und Verhältnisprävention anbieten. Das Guthaben/die Gutscheine sind als Sachbezugstarif (§8Abs.2 Satz 11 EstG) und als Präventionstarif (§3 Nr.34 EstG i. V. m §20 u. 20a SGB5) möglich anzuwenden. Die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit der Beschäftigten soll ebenso gefördert werden wie die Mitarbeiterbindung und die Arbeitgeberattraktivität des OOWV. Weitere Ziele sind die Verringerung der krankheitsbedingten Arbeitsausfälle, Erhöhung des Wohlbefindens und die Entlastung der Beschäftigten. Die Bezugsdauer der Dienstleistung soll für einen Zeitraum von 8 Jahren neu vergeben werden. Mit Ende des ersten Jahres hat der Auftraggeber die Möglichkeit, mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des ersten Vertragsjahres, den Rahmenvertrag zu kündigen. Nach Ablauf der Frist, ist eine 7-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr zu den gleichen Konditionen möglich, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monate vor Ablauf eines jeden Vertragsjahres gekündigt wird. Der Rahmenvertrag soll zum 01.01.2027 geschlossen werden.

CPV 92000000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 24. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 27. Mai 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link