Rahmenvertrag für Gesundheitsförderung und Prävention in Pflegeeinrichtungen
Was wird ausgeschrieben
Die BARMER schreibt einen Rahmenvertrag zur Gesundheitsförderung und Prävention in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen aus. Der Auftrag umfasst die Betreuung von bis zu 180 Einrichtungen über eine Laufzeit von vier Jahren gemäß SGB XI und SGB V. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit einem Fokus auf Qualität und Preis.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Rahmenvertrag für Gesundheitsförderung und Prävention in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen gemäß § 5 SGB XI und § 20b SGB V
Die Krankenkasse BARMER sucht einen Dienstleister für die Umsetzung von Gesundheitsförderungs- und Präventionsmaßnahmen in stationären Pflegeeinrichtungen. Ziel ist es, die Gesundheit der Bewohner und des Personals durch gezielte Angebote zu stärken, basierend auf den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches. Der Rahmenvertrag ist auf eine Laufzeit von vier Jahren ausgelegt und sieht die Betreuung von maximal 180 Einrichtungen vor. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch entsprechende Referenzprojekte nachweisen und sich einem Auswahlverfahren stellen, bei dem die Qualität der Konzepte stärker gewichtet wird als der Preis.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis von Unternehmensreferenzen gemäß Mindestanforderungen
- Keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
- Keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Werden die Fragen, die als "A-Kriterium" (Mindestanforderung/Ausschlusskriterium) gekennzeichnet sind, mit "Nein" beantwortet und /oder im Dokument "Nachweis Unternehmensreferenzen" nicht die geforderte Mindestanzahl an Referenzen benannt, kann der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob eine Nachforderung erfolgt. Entscheidet er sich gegen eine Nachforderung oder werden die fehlenden Referenzen nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Referenzen sind nur dann gültig, wenn sie die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen. Bei nicht beantworteten Fragen oder sonstigen fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Angaben wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 VgV über eine Nachforderung entscheiden. Entscheidet sich der Auftraggeber gegen eine Nachforderung oder reicht der Bieter die Antworten bzw. Unterlagen oder Angaben innerhalb der vom Aufraggeber gesetzten Frist nicht nach, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Schätzmengen für die Anzahl der zu betreuenden Pflegeeinrichtungen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Als Höchstmenge können maximal 180 Pflegeeinrichtungen während der gesamten Vertragslaufzeit von vier Jahren betreut werden. Unter die Höchstmenge fallen die Pflegeeinrichtungen, die eine Auftragsvereinbarung abschließen. Reine Akquise und Erstberatung fallen nicht darunter.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality60%
Qualität
- price40%
Preis
Zeitplan
- 12. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 15. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung