Rahmenvertrag für fachliche Unterstützung bei Planung, Ausschreibung und Freigabe von Verkehrszentralen
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Rheinland vergibt einen Rahmenvertrag über fachliche Unterstützung bei Planung, Ausschreibung und Freigabe von VZB (Verkehrszentralen). Der Auftrag umfasst Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich der Planung, Ausschreibung und Freigabe von Verkehrszentralen an Bundesautobahnen. Die Laufzeit und das Volumen sind nicht näher spezifiziert. Zuschlagskriterium ist der Preis (100 %).
Vollständige Beschreibung anzeigen
Unterstützung Planung, Ausschreibung, Freigabe VZB
Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Rheinland mit Sitz in Krefeld vergibt einen Rahmenvertrag über fachliche Unterstützung bei der Planung, Ausschreibung und Freigabe von Verkehrszentralen (VZB). Bei VZB handelt es sich um die Verkehrszentralen, die den Verkehr auf Bundesautobahnen überwachen und steuern. Der Auftraggeber benötigt externe Fachunterstützung für diese technischen Planungs- und Vergabeprozesse. Die Eignungsanforderungen umfassen den Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der Sozialversicherungs- und Steuerpflichten. Bewerber müssen zudem nachweisen, dass keine Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Mindestlohngesetz und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vorliegen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Autobahn GmbH NL Rheinland)
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
- Nachweis ordnungsgemäßer Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
- Nachweis ordnungsgemäßer Steuerzahlungen
- Keine Verstöße gegen Arbeitnehmer-Entsendegesetz
- Keine Verstöße gegen Mindestlohngesetz
- Keine Verstöße gegen Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Keine Verstöße gegen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotRahmenvertrag Fachliche Unterstützung VZB
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 28. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung