Rahmenvertrag für Drucker und Multifunktionsgeräte mit Service-Dienstleistungen
Was wird ausgeschrieben
Der Kommunale Zweckverband ITK Rheinland schreibt einen Rahmenvertrag als EVB-IT Systemlieferungsvertrag für die Lieferung von Druckern und Multifunktionsgeräten inklusive Vorinstallation, Inbetriebnahme, Rollout und Support aus. Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre mit der Option auf 2 Jahre Verlängerung (maximal 4 Jahre). Der Vertrag beginnt am 01.04.2026 und umfasst das gesamte Rheinland (NUTS DEA11, DEA15, DEA1D, DEA29).
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung als EVB-IT Systemlieferungsvertrag mit einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer Vertragslaufzeit von zwei (2) Jahren (vierundzwanzig (24) Monaten) mit der einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Option einer zweijährigen (24 Monate) Vertragsverlängerung (Gesamtvertragslaufzeit maximal vier (4) Jahre bzw. achtund-vierzig (48) Monate). Die Ausübung des einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Optionsrechts zur Vertragsverlängerung steht im freien Ermessen des Auftraggebers; es besteht kein Anspruch seitens des Auftragnehmers auf Vertragsverlängerung. Beginn der Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung ist der 01.04.2026. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind die folgenden Leistungen: die Lieferung von Druckern und Multifunktionsgeräten (nachfolgend zusammen auch „IT-Hardware“), die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch Dienstleistungen zur Vorinstallation, die Inbetriebnahme, Rollout und Unterstützung des Betriebes, die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft durch Störungsbeseitigung und Wiederherstellung mit Integration in die vorhandenen Prozesse des Auftraggebers, Dienstleistungen mit verschiedenen Anforderungsprofilen für den Auftraggeber.
Der Kommunale Zweckverband ITK Rheinland vergibt einen Rahmenvertrag für die Lieferung und Betreuung von Druckern und Multifunktionsgeräten an kommunale Einrichtungen im Rheinland. Der Vertrag umfasst nicht nur die Hardware-Lieferung, sondern auch Dienstleistungen wie Vorinstallation, Inbetriebnahme, Rollout und laufenden Support — also alles aus einer Hand. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre mit der Möglichkeit einer einseitigen Verlängerung durch den Auftraggeber um weitere zwei Jahre. Der Zuschlag erfolgt zu 50 % nach Preis und zu 50 % nach Qualität, sodass neben dem günstigsten Angebot auch die Kompetenz des Anbieters bewertet wird.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eignung nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV
- EVB-IT Systemlieferungsvertrag
- Lieferung von Druckern und Multifunktionsgeräten
- Vorinstallation und Inbetriebnahme
- Rollout und Betriebsunterstützung
- Störungsbeseitigung und Wiederherstellung
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung als EVB-IT Systemlieferungsvertrag mit einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer Vertragslaufzeit von zwei (2) Jahren (vierundzwanzig (24) Monaten) mit der einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Option einer zweijährigen (24 Monate) Vertragsverlängerung (Gesamtvertragslaufzeit maximal vier (4) Jahre bzw. achtund-vierzig (48) Monate). Die Ausübung des einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Optionsrechts zur Vertragsverlängerung steht im freien Ermessen des Auftraggebers; es besteht kein Anspruch seitens des Auftragnehmers auf Vertragsverlängerung. Beginn der Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung ist der 01.04.2026. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind die folgenden Leistungen: die Lieferung von Druckern und Multifunktionsgeräten (nachfolgend zusammen auch „IT-Hardware“), die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch Dienstleistungen zur Vorinstallation, die Inbetriebnahme, Rollout und Unterstützung des Betriebes, die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft durch Störungsbeseitigung und Wiederherstellung mit Integration in die vorhandenen Prozesse des Auftraggebers, Dienstleistungen mit verschiedenen Anforderungsprofilen für den Auftraggeber.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality50%
Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: Qualität (Leistung mit einer Gewichtung von 50%), Preis (mit einer Gewichtung von 50%).
- price50%
Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: Qualität (Leistung mit einer Gewichtung von 50%), Preis (mit einer Gewichtung von 50%).
Zeitplan
- 20. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert