Rahmenvertrag für die Planung neuer und bestehender Lichtsignalanlagen in Potsdam
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 09.07.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 05.06.2025
- CPV-Codes
- Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen (71322500)
- Bekanntmachung
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Bekanntmachungsnummer
- 362789-2025
- Verfahrensnummer
- 4ef7aa6a-99bf-4b62-89c2-7f52f6b2b57c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Landeshauptstadt Potsdam beauftragt einen Rahmenvertrag zur verkehrstechnischen Planung neuer Lichtsignalanlagen (Ampelanlagen) sowie zur Überplanung bereits signalisierter Kreuzungen im Stadtgebiet. Der Auftrag ist in zwei Bearbeitungsbereiche für Außen- und Innenbereich aufgeteilt und läuft zunächst ein Jahr mit bis zu drei Verlängerungen um jeweils ein Jahr, also maximal vier Jahre. Die Leistungen werden stufenweise erbracht; eine Abnahmeverpflichtung oder Exklusivität besteht nicht. Angebote müssen bis zum 9. Juli 2025 um 9:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Vertragsgegenstand ist ein Rahmenvertrag für die Planung von Straßenverkehrstechnik für neue Lichtsignalanlagen oder die Überplanung bereits signalisierter Knotenpunkte im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam mit 2 Losen. Das Stadtgebiet wird, gemäß Leistungsbeschreibung sowie Übersichtskarte und Tabellenübersicht des Straßennetzes, in zwei Lose aufgeteilt. Es erfolgt eine Zuschlagslimitierung dahingehend, dass zunächst der wirtschaftlichste Bieter für Los 1 identifiziert wird, dieser ist dann für Los 2 gesperrt. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Planung von Lichtsignalanlagen in Anlehnung an die Leistungsphasen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und verkehrstechnische Abnahme). Es besteht keine Exklusivität und keine Abrufverpflichtung.
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Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Bearbeitungsbereich 1 Stadt Außenbereich
Es soll einen Rahmenvertrag für die verkehrstechnische Planung neuer Signalanlagen oder die Überplanung bereits signalisierter Knotenpunkte im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam für 1 Jahr mit der Option der 3-maligen Verlängerung um 1 Jahr (Gesamtlaufzeit maximal 4 Jahre) geschlossen werden. Das Stadtgebiet wird, gemäß der Übersichtskarte und der Tabellenübersicht zum Straßennetz, in zwei Bearbeitungsbereiche aufgeteilt. Die Bearbeitungsbereiche werden losweise vergeben, wobei jeder Bieter nur für 1 Los beauftragt werden kann. Los 1 entspricht Bearbeitungsbereich 1 und Los 2 entspricht Bearbeitungsbereich 2.
Frist: 09.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Bearbeitungsbereich 2 Stadt Innenbereich
Es soll einen Rahmenvertrag für die verkehrstechnische Planung neuer Signalanlagen oder die Überplanung bereits signalisierter Knotenpunkte im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam für 1 Jahr mit der Option der 3-maligen Verlängerung um 1 Jahr (Gesamtlaufzeit maximal 4 Jahre) geschlossen werden. Das Stadtgebiet wird, gemäß der Übersichtskarte und der Tabellenübersicht zum Straßennetz, in zwei Bearbeitungsbereiche aufgeteilt. Die Bearbeitungsbereiche werden losweise vergeben, wobei jeder Bieter nur für 1 Los beauftragt werden kann. Los 1 entspricht Bearbeitungsbereich 1 und Los 2 entspricht Bearbeitungsbereich 2.
Frist: 09.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Einreichung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Nach § 56 Abs. 2 VgV werden fehlende nicht leistungsbezogende Unterlagen nachgefordert.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Bearbeitungsbereich 1 Stadt Außenbereich
- Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreise (inkl. Umsatzsteuer) für die Grund-/Bedarfspositionen (erweiterte Grundleistungen) aus der Honorartabelle erhält 30 Preispunkte und ein Angebot mit einem Preis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Angebotspreises 0 Preispunkte. Die Ermittlung der Preispunkte für die anderen Angebote erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunkte = 30 - 30 x (Angebotssumme Bieter - Angebotssumme niedrigstes Angebot) / Angebotssumme niedrigstes Angebot) Ergibt sich bei der Berechnung der Preispunkte ein Minusergebnis, erhält dieses Angebot auch 0 Punkte.
- 30 %
- Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreis (inkl. Umsatzsteuer) für alle Stundenlöhne für die Besonderen Leistungen aus der Honorartabelle erhält 20 Preispunkte. Ein Angebot mit einem Preis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Angebotspreises erhält 0 Punkte. Die Ermittlung der Preispunkte für die anderen Angebote erfolgt ebenfalls an Hand folgender Formel: Preispunkte = 20 - 20 x (Angebotssumme Bieter - Angebotssumme niedrigstes Angebot) / Angebotssumme niedrigstes Angebot) Ergibt sich bei der Berechnung der Preispunkte ein Minusergebnis, erhält dieses Angebot auch 0 Punkte. Der Auftraggeber wird die erreichten Punktzahlen auf zwei Nachkommastellen runden.
- 20 %
- Bei der Wertung der aufgeführten Kriterien übt die Auftraggeberin ihren subjektiven Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung der vorgestellten Lösung der Testaufgabe vor. Die Auftraggeberin wird dabei für die 3 Kriterien, 1.Darstellung der verkehrlichen Rahmenbedingungen und Defizite im Kontext der städtischen Zielsetzungen und verkehrlichen Besonderheiten am KP 2.Konzeptionelle Lösungsansätze zur Signalisierung unter Berücksichtigung aller Anforderungen (z. B. alle Verkehrsarten, QM, Barrierefreiheit) 3.Struktur, Argumentation und Darstellung der Unterlage (z. B. Nachvollziehbarkeit, Umgang mit Zielkonflikten, Visualisierung, Indikatorenauswahl), jeweils folgende Punktevergabe anwenden: 0 Punkte= unzureichend - Der Bieter lässt eine Leistungserbringung erkennen, die eine Erfüllung der Zielstellung nicht oder nur im geringen Maße erwarten lässt oder die Beschreibungen sind derart allgemein und unverbindlich oder unvollständig/fehlend, so dass keine Bewertung erfolgen kann. 1 Punkt= ausreichend - Der Bieter lässt eine Leistungserbringung erkennen, die eine Erfüllung der Zielstellung in einem gerade noch vertretbaren Maße erwarten lässt, obwohl die Beschreibung Mängel aufweist. 2 Punkte= befriedigend - Der Bieter lässt eine Leistungserbringung erkennen, die eine Erfüllung der Zielstellung im Allgemeinen erwarten lässt. 3 Punkte= gut - Der Bieter lässt eine Leistungserbringung erkennen, die eine Erfüllung der Zielstellung in vollem Umfang erwarten lässt. 4 Punkte= sehr gut - Der Bieter lässt eine Leistungserbringung erkennen, die eine Erfüllung der Zielstellung im besonderen Maße erwarten lässt. In der Summe der Punktewertung der 3 Kriterien kann mit der Multiplikation mit dem Gewichtungsfaktor eine maximale Leistungspunktzahl von 80 erreicht werden. Der Bieter mit der höchsten Leistungspunktzahl erhält 50 Wertungspunkte (50 % Gewichtung der Gesamtwertungskriterien (Preis und Qualität) Die Leistungspunkte der anderen Bieter werden dementsprechend ins Verhältnis gesetzt. Bei der Berechnung wird der Wert auf 2 Stellen nach dem Komma begrenzt.
- 50 %
- Es werden alle Bieter im Rahmen der Abgabe eines Angebotes aufgefordert, mitarbeiterbezogene Referenzen anzugeben. * Für den Projektbearbeiter sind mind. 6 mitarbeiterbezogene Referenzen aus den letzten 3 Jahren zu benennen. *Für den stellvertretenden Projektbearbeiter sind mind. 3 mitarbeiterbezogene Referenzen aus den letzten 3 Jahren zu benennen. Sofern ein Kriterium und somit eine Referenz als "nicht erfüllt" bewertet wird, ist das Angebot von der weiteren Wertung auszuschließen. Sofern mehr als 6 bzw. 3 Referenzen eingereicht werden, werden die jeweils besten 6 bzw. 3 Referenzen zur Wertung herangezogen
- 0 %
LOT-0002 · Bearbeitungsbereich 2 Stadt Innenbereich
- Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreise (inkl. Umsatzsteuer) für die Grund-/Bedarfspositionen (erweiterte Grundleistungen) aus der Honorartabelle erhält 30 Preispunkte und ein Angebot mit einem Preis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Angebotspreises 0 Preispunkte. Die Ermittlung der Preispunkte für die anderen Angebote erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunkte = 30 - 30 x (Angebotssumme Bieter - Angebotssumme niedrigstes Angebot) / Angebotssumme niedrigstes Angebot) Ergibt sich bei der Berechnung der Preispunkte ein Minusergebnis, erhält dieses Angebot auch 0 Punkte.
- 30 %
- Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreis (inkl. Umsatzsteuer) für alle Stundenlöhne für die Besonderen Leistungen aus der Honorartabelle erhält 20 Preispunkte. Ein Angebot mit einem Preis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Angebotspreises erhält 0 Punkte. Die Ermittlung der Preispunkte für die anderen Angebote erfolgt ebenfalls an Hand folgender Formel: Preispunkte = 20 - 20 x (Angebotssumme Bieter - Angebotssumme niedrigstes Angebot) / Angebotssumme niedrigstes Angebot) Ergibt sich bei der Berechnung der Preispunkte ein Minusergebnis, erhält dieses Angebot auch 0 Punkte. Der Auftraggeber wird die erreichten Punktzahlen auf zwei Nachkommastellen runden.
- 20 %
- Bei der Wertung der aufgeführten Kriterien übt die Auftraggeberin ihren subjektiven Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung der vorgestellten Lösung der Testaufgabe vor. Die Auftraggeberin wird dabei für die 3 Kriterien, 1.Darstellung der verkehrlichen Rahmenbedingungen und Defizite im Kontext der städtischen Zielsetzungen und verkehrlichen Besonderheiten am KP 2.Konzeptionelle Lösungsansätze zur Signalisierung unter Berücksichtigung aller Anforderungen (z. B. alle Verkehrsarten, QM, Barrierefreiheit) 3.Struktur, Argumentation und Darstellung der Unterlage (z. B. Nachvollziehbarkeit, Umgang mit Zielkonflikten, Visualisierung, Indikatorenauswahl), jeweils folgende Punktevergabe anwenden: 0 Punkte= unzureichend - Der Bieter lässt eine Leistungserbringung erkennen, die eine Erfüllung der Zielstellung nicht oder nur im geringen Maße erwarten lässt oder die Beschreibungen sind derart allgemein und unverbindlich oder unvollständig/fehlend, so dass keine Bewertung erfolgen kann. 1 Punkt= ausreichend - Der Bieter lässt eine Leistungserbringung erkennen, die eine Erfüllung der Zielstellung in einem gerade noch vertretbaren Maße erwarten lässt, obwohl die Beschreibung Mängel aufweist. 2 Punkte= befriedigend - Der Bieter lässt eine Leistungserbringung erkennen, die eine Erfüllung der Zielstellung im Allgemeinen erwarten lässt. 3 Punkte= gut - Der Bieter lässt eine Leistungserbringung erkennen, die eine Erfüllung der Zielstellung in vollem Umfang erwarten lässt. 4 Punkte= sehr gut - Der Bieter lässt eine Leistungserbringung erkennen, die eine Erfüllung der Zielstellung im besonderen Maße erwarten lässt. In der Summe der Punktewertung der 3 Kriterien kann mit der Multiplikation mit dem Gewichtungsfaktor eine maximale Leistungspunktzahl von 80 erreicht werden. Der Bieter mit der höchsten Leistungspunktzahl erhält 50 Wertungspunkte (50 % Gewichtung der Gesamtwertungskriterien (Preis und Qualität) Die Leistungspunkte der anderen Bieter werden dementsprechend ins Verhältnis gesetzt. Bei der Berechnung wird der Wert auf 2 Stellen nach dem Komma begrenzt.
- 50 %
- Es werden alle Bieter im Rahmen der Abgabe eines Angebotes aufgefordert, mitarbeiterbezogene Referenzen anzugeben. * Für den Projektbearbeiter sind mind. 6 mitarbeiterbezogene Referenzen aus den letzten 3 Jahren zu benennen. *Für den stellvertretenden Projektbearbeiter sind mind. 3 mitarbeiterbezogene Referenzen aus den letzten 3 Jahren zu benennen. Sofern ein Kriterium und somit eine Referenz als "nicht erfüllt" bewertet wird, ist das Angebot von der weiteren Wertung auszuschließen. Sofern mehr als 6 bzw. 3 Referenzen eingereicht werden, werden die jeweils besten 6 bzw. 3 Referenzen zur Wertung herangezogen
- 0 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Einreichung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Nach § 56 Abs. 2 VgV werden fehlende nicht leistungsbezogende Unterlagen nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 10.09.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 591284-2025
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