Rahmenvertrag für Ingenieurleistungen zu LAN- und MAN-Netzen nach HOAI 2021

Status
Vergeben
Angebotsfrist
24.04.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
09.04.2024
CPV-Codes
Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
Bekanntmachungsnummer
208272-2024
Verfahrensnummer
c18a2d16-fbff-4e38-9beb-59e0d1d350fd

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Berliner Verkehrsbetriebe beschaffen einen Rahmenvertrag für Ingenieurleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021. Gegenstand sind Leistungen für lokale Netzwerke (LAN) und Stadtnetzwerke (MAN) an Liegenschaften und Einrichtungen des Berliner Verkehrsunternehmens. Der Vertrag gilt in Berlin für 1.800 Tage; Teilnahmeanträge mussten bis zum 24. April 2024, 10:00 Uhr, eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag - Ingenieurleistungen nach HOAI 2021 - Leistungsbild Technische Ausrüstung - LAN/MAN

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvertrag - Ingenieurleistungen nach HOAI 2021 - Leistungsbild Technische Ausrüstung - LAN/MAN

    Der Auftraggeber ist ein Verkehrsunternehmen des Landes Berlin. Sein Kerngeschäft ist die Beförderung von Personen im öffentlichen Personennahverkehr. Dies beinhaltet den Betrieb von U-Bahnen, Straßenbahnen und Omnibussen sowie einiger Fähren auf den Gewässern. Zur Erbringung seiner Leistungen unterhält der AG U-Bahnhöfe, Bus-/ und Tramhaltestellen und div. Liegenschaften in Form von Verwaltungsgebäuden und Betriebshöfen mit integrierten Werkstätten (siehe Liegenschaftsliste Anlage 1). Zur Erbringung dieser Dienstleistung bedarf es diverser Hintergrundsysteme, u.a. komplexe Kommunikations-/ und IT-Computersysteme. Diese Systeme unterstützen die Planungs-, Überwachungs- und Steuerungsprozesse im Rah-men der Betriebsplanung. Zur Sicherstellung der gestellten Anforderungen liegt die Verfügbar-keit der IT-Landschaft bei 24 Stunden pro Tag an 7 Tagen in der Woche. Ziel der Beauftragung ist es, ein Unternehmen mit der zeitnahen und kompetenten Erbringung der Planleistungen und der Bauüberwachung für die ITK-Technik zu beauftragen. Hierbei muss davon ausgegangen werden, dass die Verfügbarkeit an mindestens 5 Tagen in der Wo-che notwendig sein wird. Die Ausführung der baulichen Arbeiten wird unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen der BVG zu allen Tages- und Nachtzeiten (24/7) notwendig sein. Die Leistungen des AN sind dem entsprechend anzupassen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungs- und Objektüberwachungsleistungen im Sinne des §53 HOAI. Gegenstand der Planung und Bauleitung sollen auch besondere Leis-tungen der Tragwerksplanung sein, soweit zur Planung relevante Eingriffe in die Tragwerks-planung erfolgen, etwa im Rahmen von neu zu schaffenden Durchbrüchen oder Erschließung und der neuen Nutzung von Räumen für die Aufnahme der ITK-Technik. Vertragsgegenstand ist ein Vertrag, der unter anderem dazu dienen soll, die Erstellung von Planungen und deren ingenieurtechnischen Vorbereitungen bis zur Umsetzung sowie deren ordnungsgemäßer Dokumentation und Abnahme bei den Berliner Verkehrsbetrieben BVG zu garantieren. Dabei werden auch alle erforderlichen Leistungen im koordinierenden und operativen Einsatz bei der Umsetzung erwartet. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ein ausreichend dimensioniertes Projekt-team zur Verfügung steht, welches gewährleistet, dass der angegebenen Zeitrahmen einge-halten wird. Darüber hinaus sind durch den AN die notwendigen räumlichen Kapazitäten mit einer dem Projektziel entsprechenden technischen Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Diese Räumlichkeiten sind unter anderem für Besprechungen etc. vorgesehen und müssen sich im Stadtgebiet von Berlin befinden. Seitens des AG werden keine Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der Prüfung und Wertung der Angebote wird folgendes System zugrunde gelegt: 1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Angebote summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. 2. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Angeboten eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern 3. Darauf erfolgt eine Prüfung der Angebote auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus aus dem Datenblock "Ausschreibungbedingungen" dieser Bekanntmachung ergeben. 4. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen. 5. Es ist geplant die 5 bestqualifizierten Teilnehmer des Teilnahmewettbewerbs zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bei Punktgleichheit des 5. Bewerbers und ggf. weiterer Bewerber in der Wertungsreihenfolge verbleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers im Verfahren, der die höheren Gesamtbaukosten der Referenz 1 aufweist. Ergibt sich bei den Baukosten auch eine Gleichheit, entscheidet das Los. Die 5 bestqualifizierten Bewerber, welche die vorgenannten Eignunsgkriterien erfüllt haben, werden zur Angebotswertung zugelassen. Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen: 1. Eigenerklärung zur Eignung 2. Fachkundenachweis Teilnahmewettbewerb 3. Eigenerklärung_AN_Art 5k 4. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft im Falle einer Bietergemeinschaft 5. Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer NU 6. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe 7. Formblatt Frauenförderung Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.

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Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der Prüfung und Wertung der Angebote wird folgendes System zugrunde gelegt: 1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Angebote summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. 2. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Angeboten eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern 3. Darauf erfolgt eine Prüfung der Angebote auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus aus dem Datenblock "Ausschreibungbedingungen" dieser Bekanntmachung ergeben. 4. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen. 5. Es ist geplant die 5 bestqualifizierten Teilnehmer des Teilnahmewettbewerbs zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bei Punktgleichheit des 5. Bewerbers und ggf. weiterer Bewerber in der Wertungsreihenfolge verbleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers im Verfahren, der die höheren Gesamtbaukosten der Referenz 1 aufweist. Ergibt sich bei den Baukosten auch eine Gleichheit, entscheidet das Los. Die 5 bestqualifizierten Bewerber, welche die vorgenannten Eignunsgkriterien erfüllt haben, werden zur Angebotswertung zugelassen. Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen: 1. Eigenerklärung zur Eignung 2. Fachkundenachweis Teilnahmewettbewerb 3. Eigenerklärung_AN_Art 5k 4. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft im Falle einer Bietergemeinschaft 5. Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer NU 6. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe 7. Formblatt Frauenförderung Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 11.07.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 416952-2024

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