Betriebsführung und Sicherheitskontrollen für das Straßenbeleuchtungsnetz
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 04.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Papenburg
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 04.10.2026
- CPV-Codes
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- Wartung von Straßenbeleuchtungen (50232100)
- Betriebsbereitmachung von öffentlichen Beleuchtungsanlagen (50232110)
- Bekanntmachung
- vergabe.niedersachsen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 683293-2026
- Verfahrensnummer
- 8c86161a-29cc-4b67-aeb1-27a92ab734df
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Papenburg schreibt die Betriebsführung ihres Straßenbeleuchtungsnetzes als Rahmenvertrag aus. Der Auftragnehmer soll den sicheren Betrieb und Zustand der Anlagen verantworten und die Stadt durch geeignete Kontrollen bei der Erfüllung ihrer Verkehrssicherungspflicht unterstützen; ein konkreter Umfang oder eine Laufzeit ist nicht angegeben.
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Leistungsbeschreibung
Straßenbeleuchtung Betriebsführung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvertrag Straßenbeleuchtung
Der Auftragnehmer übernimmt als Anlagenbetriebsführer die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand des Straßenbeleuchtungsnetzes. Als Anlageneigentümerin obliegt der Stadt Papenburg die Verkehrssicherungspflicht. Der Auftragnehmer hat die Stadt hierbei derart zu unterstützen, als er geeignete Kontrollleistungen vorsieht und vornimmt, damit die Stadt Papenburg ihrer Verkehrssicherungspflicht genügen kann. Ebenfalls hat der Auftragnehmer die Anlageneigentümerin darauf hinzuweisen, ob ein Anlagenzustand besteht, der darauf schließen lässt, dass die Stadt Papenburg ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht mehr nachkommt. Im Betreiberkonzept sind die vorgesehenen Maßnahmen aufzuführen. Diese sind, soweit damit keine Erneuerung oder Prüfung der Standsicherheit verbunden ist, mit der Pauschale abgegolten. Befindet sich ein Betriebsmittel in einem technisch nicht mehr einwandfreien Zustand und ist dadurch die Personen-/Anlagensicherheit gefährdet, so wird dies der Stadt rechtzeitig mitgeteilt. Die Stadt beauftragt dann zeitnah die Durchführung der sicherheitsrelevanten Maßnahmen. Sollte die rechtzeitige Beauftragung der Maßnahmen durch die Stadt nicht erfolgen, so geht die entsprechende Verantwortung für diese Anlagenteile auf die Stadt über und der Auftragnehmer hat die daraus hervorgetretenen Mängel, Schäden und Beschädigungen von Rechtsgütern Dritter nicht zu vertreten. Weitere Umfänge der Leistung sind: Beleuchtungssteuerung, Störungsannahme, Instandhaltungssteuerung, Betriebsreservelager, Revision. Umfang Störungsmanagement: Störungsannahme, Störungsbehebung, Schadensverfolgung, Instandsetzung.
Frist: 04.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV). Die Nachforderung erfolgt über die Vergabeplattform.
Vergabeunterlagen
24 Dateien laut Portal · Stand 05.10.2026| Vertragsbedingungen | 734 KB | |
| Sonstiges | 417 KB | |
| Sonstiges | 14 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 165 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 605 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 209 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 28 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 151 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 28 KB | |
| Sonstiges | 83 KB | |
| Sonstiges | 270 KB | |
| Formular | 33 KB | |
| Sonstiges | 71 KB | |
| Formular | 54 KB | |
| Sonstiges | 54 KB | |
| Formular | 56 KB | |
| Sonstiges | 52 KB | |
| Anschreiben | 19 KB | |
| Anschreiben | 61 KB | |
| Anschreiben | 12 KB | |
| Vertragsbedingungen | 132 KB | |
| Vertragsbedingungen | 50 KB | |
| Sonstiges | 412 KB | |
| Vertragsbedingungen | 78 KB |
Anforderungen
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV). Die Nachforderung erfolgt über die Vergabeplattform.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 05.10.2026BekanntmachungBekanntmachung 683293-2026
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