Rahmenvertrag für die Lieferung von Kompaktstromversorgungsanlagen

Was wird ausgeschrieben
Die DB InfraGO AG schreibt einen Rahmenvertrag zur Beschaffung von Kompaktstromversorgungsanlagen aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung der Anlagen für den Geschäftsbereich Fahrweg. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 7. August 2026.
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Rahmenvertrag für die Lieferung von Kompaktstromversorgungsanlagen
Die DB InfraGO AG, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn, sucht einen Lieferanten für Kompaktstromversorgungsanlagen. Diese Anlagen werden benötigt, um die Infrastruktur des Schienennetzes zuverlässig mit Strom zu versorgen. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag, bei dem über einen festgelegten Zeitraum bei Bedarf Anlagen abgerufen werden können. Der Auftrag richtet sich an Unternehmen, die Erfahrung in der Lieferung technischer Stromversorgungslösungen für die Bahnindustrie oder vergleichbare Infrastrukturbereiche haben. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
- Nachweis der Eignung gemäß § 51 Abs. 2 SektVO
- Einhaltung der Anforderungen gemäß UVgO bzw. VOB/A
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotRahmenvertrag für die Lieferung von Kompaktstromversorgungsanlagen
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 28. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung