Rahmenvertrag für die Erstellung und Produktion von Fachpublikationen des BIBB

Was wird ausgeschrieben
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) schreibt einen Rahmenvertrag für die Produktion von Fachpublikationen für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2030 aus. Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung im Bereich Druckvorstufe und Publikationswesen. Der Auftrag umfasst die fachliche Aufbereitung und Herstellung der Publikationen über eine Laufzeit von vier Jahren.
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Rahmenvertrag „BIBB Fachpublikationen“ vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2030
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Bonn sucht einen Dienstleister für die Erstellung und Produktion seiner Fachpublikationen. Der Rahmenvertrag läuft über vier Jahre, beginnend im Januar 2027 bis Ende 2030. Ziel ist die professionelle Unterstützung bei der Herausgabe von Fachliteratur und Informationsmaterialien des Instituts. Interessierte Unternehmen müssen ihre Zuverlässigkeit durch Eigenerklärungen zu Themen wie Insolvenzfreiheit, Einhaltung von Steuerpflichten und dem Ausschluss von schweren beruflichen Verfehlungen nachweisen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Insolvenzverfahren
- Erklärung über das Fehlen schwerer beruflicher Verfehlungen
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- Nachweis über das Fehlen von Verurteilungen wegen illegaler Beschäftigung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Bieter erklärt, dass -- ein Insolvenzverfahren oder ein vergeleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerbende in Frage stellt, z.B. wirksames Berufsverbot (§ 770 StGB9), wirksames vorläufiges Berufsverbot ( 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeitende mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.-- ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Angebot € belegt worden bin/sind. (Ab einer Auftragssumme von 30.000 € wird der Auftraggeber für die Bietenden, auf deren der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern, § 19 Mindestlohngesetz). ich/wir meiner/unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind. 1 ich/wir innerhalb der letzten zwei Jahre nicht wegen illegaler Beschäftigung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden bin/sind.-- mir/uns bekannt ist, dass eine falsche Auskunft den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben kann ich/wir nicht nach § 19 MiLoG von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen wurde/n und/oder nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden bin/sind oder, falls dies geschehen ist, in der Anlage geeignete und vollständige Erklärungen/Nachweise zur Wiederherstellung meiner/unserer Zuverlässigkeit beifüge/n Eigenerklärungen
Aufteilung in Lose
1 LotRahmenvertrag „BIBB Fachpublikationen“ vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2030
Zeitplan
- 10. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 12. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung