Rahmenvertrag für Lieferung und Montage von Blendschutz-Lamellenanlagen in städtischen Schulen

Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt einen Rahmenvertrag für die Lieferung, Montage und Demontage von innenliegenden Blendschutz-Lamellenanlagen in städtischen Schulen aus. Der Auftrag umfasst den Austausch und die Neuinstallation der Anlagen über einen festgelegten Zeitraum. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises.
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Rahmenvertrag für Blendschutz mittels innenliegender Lamellenanlagen im Bereich der städtischen Schulen
Die Stadt Düsseldorf sucht einen Dienstleister für die Ausstattung ihrer Schulen mit innenliegenden Lamellenanlagen als Blendschutz. Der Auftrag beinhaltet sowohl die Lieferung neuer Anlagen als auch deren fachgerechte Montage sowie die Demontage alter Systeme. Da es sich um einen Rahmenvertrag handelt, werden die Leistungen bei Bedarf abgerufen. Der Auftrag wird rein über den Preis vergeben, was bedeutet, dass das wirtschaftlichste Angebot mit den niedrigsten Kosten den Zuschlag erhält.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß GWB-Ausschlusskriterien
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- Einhaltung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Aufteilung in Lose
1 LotLieferung, Montage und Demontage von Blendschutz mittels innenliegender Lamellenanlagen an verschiedenen städtischen Schulen
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Angebotspreis
Zeitplan
- 27. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung