Rahmenvertrag für Bar-Auszahlungssystem für Leistungsempfänger
Was wird ausgeschrieben
Die Bundesagentur für Arbeit sucht einen Dienstleister für den Betrieb und die Weiterentwicklung einer Bar-Auszahlungsmöglichkeit für Leistungsempfänger. Das System soll monatlich etwa 20.000 Transaktionen abwickeln und dient als Ersatz für bisherige Auszahlscheine. Der Auftrag wird als Rahmenvertrag vergeben und ausschließlich über den Preis entschieden.
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Beschaffungsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Erbringung von Dienstleistungen für Betrieb, Bereitstellung und Weiterentwicklung einer Bar-Auszahlungsmöglichkeit für ca. 20.000 Aus- und Einzahlungen pro Monat inkl. Service und Support.
Die Bundesagentur für Arbeit benötigt eine neue Lösung, um Leistungsempfängern in finanziellen Notlagen Bargeld auszuzahlen, da das bisherige System mit Auszahlscheinen eingestellt wird. Der beauftragte Dienstleister übernimmt den Betrieb, die Bereitstellung und die technische Weiterentwicklung einer Auszahlungsmöglichkeit für monatlich rund 20.000 Transaktionen inklusive Service und Support. Da es sich um einen Rahmenvertrag handelt, ist die genaue Laufzeit und das Volumen flexibel, wobei der Fokus auf einer effizienten und sicheren Abwicklung liegt. Der Zuschlag wird rein über den Preis vergeben, was bedeutet, dass das wirtschaftlichste Angebot den Auftrag erhält.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Angabe zu Unterauftragnehmern und Eignungsleihe
- Übermittlung von Angaben für die Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen gem. Art. 5k EU-Verordnung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung): Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Bundesagentur für Arbeit und die gemeinsamen Einrichtungen zahlen im gesetzlichen Auftrag Geld an Leistungsempfangende aus. Geldleistungen sind grundsätzlich unbar durch Überweisung auf ein Bankkonto auszuzahlen. Zur Versorgung von Leistungsempfangenden nach dem SGB II und SGB III mit Bargeld in finanziellen Notlagen braucht die BA eine Lösung als Ersatz für die wegfallende Barzahlungsmöglichkeit mittels Auszahlschein mit Barcode. Beschaffungsgegenstand ist daher der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Dienstleistungen für Betrieb, Bereitstellung und Weiterentwicklung einer Bar-Auszahlungsmöglichkeit für ca. 20.000 Aus- und Einzahlungen pro Monat inkl. Service und Support.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
reine Preiswertung
Zeitplan
- 30. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung