Rahmenvertrag für ärztliche Dienstleistungen bei Rückführungsmaßnahmen

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Essen schreibt einen Rahmenvertrag für ärztliche Dienstleistungen im Kontext von Rückführungsmaßnahmen aus. Der Auftrag umfasst drei Lose: die Prüfung der Reisefähigkeit, die ärztliche Begleitung bei Rückführungen sowie die Ausstellung von Hafttauglichkeitsbescheinigungen. Der Vertrag ist auf eine langfristige Zusammenarbeit ausgelegt.
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Rahmenvertrag für ärztliche Dienstleistungen im Rahmen von Rückführungsmaßnahmen
Die Stadt Essen sucht medizinische Unterstützung für ausländerrechtliche Maßnahmen. Der Auftrag ist in drei Bereiche unterteilt: Erstens die Prüfung, ob eine Person aus gesundheitlichen Gründen reiseunfähig ist, zweitens die ärztliche Begleitung bei Abschiebungen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg und drittens die Untersuchung zur Feststellung der Hafttauglichkeit bei Ingewahrsamnahmen. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag, bei dem Leistungen bei Bedarf abgerufen werden. Die ärztliche Begleitung umfasst dabei etwa 150 Fälle pro Jahr, wobei dies eine unverbindliche Schätzung ist.
Zentrale Anforderungen
1 Punkte- Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Aufteilung in Lose
3 LoteDer Leistungsumfang für das o.g. Los 1 betrifft hauptsächlich die Prüfung der Reisefähigkeit bei einer durch ausreisepflichtige Person geltend gemachten Reiseunfähigkeit mittels eines qualifizierten Attestes gem. § 60a Abs. 2c AufenthG. Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung ist die Einschätzung des Arztes oder der Ärztin maßgeblich, ob die geltend gemachte Reiseunfähigkeit zu-treffend ist und unter welchen Bedingungen diese ausgeräumt werden kann.
In begründeten Fällen ist eine ärztliche Begleitung zum Flughafen, zu deutschen Außengrenzen und gegebenenfalls bis ins Heimatland der ausreisepflichtigen Ausländer erforderlich - ca. 150 Fälle im Jahr (Schätzgröße - keine verbindliche Abrufmenge). Auch Rückführungen auf dem See-weg sind vom Erfordernis betroffen. Die Begleitung der gesamten Rückführungsmaßnahme bis hin zum (erfolgreichen) Abschluss der Maßnahme ist bei Bedarf / unter Umständen erforderlich. In diesem Zusammenhang sind zu Beginn der Maßnahme alle Betroffenen im Hinblick auf die Vital-werte zu untersuchen und es ist ein sog. Fit-To-Fly (Flugreisetauglichkeitsbescheinigung) auszustellen.
Bei ausländerrechtlichen Ingewahrsamnahmen oder Inhaftierungen ist eine ärztliche Untersuchung notwendig. Ziel dieser Maßnahme ist die Verschriftlichung der Untersuchungsergebnisse und Ausstellung einer Hafttauglichkeitsbescheinigung.
Zeitplan
- 3. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung