Rahmenvertrag Containerdienste und Abfallentsorgung für die Deutsche Bundesbank in Hessen
Was wird ausgeschrieben
Die Deutsche Bundesbank vergibt einen Rahmenvertrag für Containerdienste und Abfallentsorgung an ihren Standorten in Hessen (Zentrale Frankfurt und Hauptverwaltung). Der Auftrag umfasst die Beseitigung und Verwertung verschiedener Abfallarten, das Stellen und Abholen von DGUV-geprüften Abfallcontainern, Containermiete, das Umstellen von Containern sowie den Transport eines bankeigenen 3 m³ Entwässerungscontainers. Es handelt sich um ein einzelnes Los, der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis.
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Rahmenvertrag Containerdienste "Entsorgung diverser Abfälle bei der Zentrale und der Hauptverwaltung in Hessen der Deutschen Bundesbank"
Die Deutsche Bundesbank – die zentrale Notenbank Deutschlands – vergibt einen Rahmenvertrag für Containerdienste und Abfallentsorgung an ihren hessischen Standorten in Frankfurt und Umgebung. Der Dienstleister muss verschiedene Abfallarten entsorgen oder verwerten, Container bereitstellen und abholen sowie einen bankeigenen 3-Meter-Entwässerungscontainer transportieren. Die Container müssen der DGUV-Regel 114-010 entsprechen. Der Auftrag wird nach dem niedrigsten Preis vergeben, wobei die Bieter die Eignungskriterien nach §§ 123 und 124 GWB sowie § 56 VgV erfüllen müssen. Da keine Wertangabe vorliegt, wird der Auftragswert auf Basis vergleichbarer Rahmenverträge für Abfallentsorgung bei Bundesbehörden geschätzt.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
- Eignung nach § 56 Abs. 2, 3 und 4 VgV
- DGUV-konforme Abfallcontainer (Regel 114-010)
- Erfahrung mit gewerblicher Abfallentsorgung
- Fähigkeit zum Transport bankeigener Spezialcontainer
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB. Es gelten die Regelungen des § 56 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, Absatz 4 VgV.
Aufteilung in Lose
1 Lot- Durchführung der Beseitigung/Verwertung bzw. Zuführung zur Beseitigung/Verwertung, der im Leistungsverzeichnis Ziffer 3 aufgeführten Abfallarten - Stellen und Abholen verschiedener nach DGUV-Regel 114-010 (bisher BGR 186) geprüfter Abfallcontainertypen (siehe Ziffer 3) - Containermiete - Umstellen von Containern auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers - Transport eines bankeigenen 3 m³ Entwässerungscontainers (Bauart vergleichbar mit einem Absetzcontainer gleicher Größe) mit Straßenkehricht zur Beseitigung/Verwertung und wiederaufstellen des bankeigenen Entwässerungscontainers - Zu Vertragsbeginn sind jeweils nach Absprache mit den Allgemeinen Gebäudediensten der Zentrale und der Hausverwaltenden Dienststelle der Hauptverwaltung in Hessen die notwendigen Container aufzustellen Die tatsächlich anfallenden Mengen bzw. Anzahl der Transporte der verschiedenen Containertypen im Jahr sind bedarfsabhängig. Zur Ermittlung des Gesamtangebotsvergleichspreises wird daher eine geschätzte Anzahl der Containertransporte aufgrund von Erfahrungswerten der vergangenen Jahre zugrunde gelegt. Sie dienen lediglich als Richtwert für die Kalkulation, siehe Preisangebot C2. Leistungsverzeichnis Ziffer 3 Abfallarten, die der Auftragnehmer transportiert und zur Beseitigung/Verwertung übernimmt: Abfallart /AVV-Schlüssel Verpackungen aus Glas (Behälterglas) 15 01 07 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen /17 01 07 Altholzgemisch A I bis A III 17 02 01 Altholz A IV 17 02 04* Glas (Flachglas) 17 02 02 Kohlenteerhaltige Bitumengemische 17 03 01* Bitumengemische 17 03 02 Kohlenteer und teerhaltige Produkte 17 03 03* Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen, LAGA Z 0 / 17 05 04 anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält 17 06 03* Asbesthaltige Baustoffe 17 06 05* Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen /17 08 02 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen / 17 09 04 biologisch abbaubare Abfälle 20 02 01 gemischte Siedlungsabfälle 20 03 01 Straßenkehricht 20 03 03 durchschnittlich ca. 214 Tonnen pro Jahr Abfallarten, die der Auftragnehmer zu einem vom Auftraggeber benannten Entsorger in Frankfurt zur Beseitigung/Verwertung transportiert: insgesamt durchschnittlich 110 Transporte pro Jahr Abfallart / AVV-Schlüssel Verpackungen aus Papier und Pappe 15 01 01 Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 15 02 02* Kupfer, Bronze, Messing 17 04 01 Aluminium 17 04 02 Blei 17 04 03 Eisen und Stahl 17 04 05 Gemischte Metalle 17 04 07 Kabel 17 04 11 Einzusetzende Behältertypen: 3 m³ Absetzcontainer 6 oder 7 m³ Absetzcontainer 6 oder 7 m³ Absetzcontainer mit Deckel 7 m³ Absetzcontainer kranbar 7 m³ Abrollcontainer 10 m³ Absetzcontainer 10 m³ Absetzcontainer mit Deckel 10 m³ Abrollcontainer seitlich beladbare Pritsche, 10 m³ Abrollbaustoffpritsche mit Bordwand o. ä. 20 m³ Abrollcontainer (oder vergleichbares Volumen, z.B. 18 m³) 30 m³ Abrollcontainer (oder vergleichbares Volumen, z.B. 36/40 m³) 30 m³ Abrollcontainer mit Deckel (oder vergleichbares Volumen, z.B. 36/40 m³) zur Miete insgesamt ca. 129 Container pro Jahr Umstellung von Container ca.10 pro Jahr
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 7. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung