Rahmenvertrag zum Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen
Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt den Auftrag zum Abschleppen und Verwahren von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen in zwei Losen aus. Das Auftragsvolumen umfasst insgesamt ca. 10.000 Abschleppvorgänge pro Jahr, verteilt auf verschiedene Stadtgebiete. Der Vertrag ist als Rahmenvereinbarung konzipiert.
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Abschleppen und Verwahren von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen in 2 Losen
Die Landeshauptstadt Düsseldorf sucht einen Dienstleister für das Abschleppen und die anschließende Verwahrung von falsch geparkten Fahrzeugen. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die jeweils unterschiedliche Stadtteile abdecken, wobei insgesamt etwa 10.000 Fahrzeuge pro Jahr abgeschleppt werden sollen. Interessierte Unternehmen müssen nachweisen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Eignung erfüllen, wie sie im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegt sind. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß GWB §§ 123-124
- Einhaltung der Mindestlohn- und Sozialversicherungsvorgaben
- Nachweis der fachlichen Eignung für Abschlepp- und Verwahrleistungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Aufteilung in Lose
2 LoteAbschleppen und Verwahren von Fahrzeuge Sach- und fachgerechtes Abschleppen von ca. 4700 Fahrzeugen pro Jahr in den Stadtteilen Wittlaer, Angermund, Kaiserswerth, Kalkum, Lohausen, Lichtenbroich, Stockum, Unterrath, Rath, Hubbelrath, Golzheim, Derendorf, Mörsenbroich, Ludenberg, Pempelfort, Düsseltal, Grafenberg, Stadtmitte, Flingern Nord und Gerresheim.
Abschleppen und Verwahren von Fahrzeuge Sach- und fachgerechtes Abschleppen von ca. 5.300 Fahrzeugen pro Jahr in den Stadtteilen Hellerhof, Garath, Urdenbach, Benrath, Holthausen, Itter, Himmelgeist, Reisholz, Hassels, Unterbach, Vennhausen, Eller, Wersten, Bilk, Flehe, Volmerswerth, Oberbilk, Lierenfeld, Flingern Süd, Friedrichstadt, Hamm, Unterbilk, Hafen, Carlstadt, Altstadt, Oberkassel, Niederkassel, Heerdt und Lörick.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price100%
Preis
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Preis
Zeitplan
- 11. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung