Rahmenvertrag zur Instandsetzung von Asphaltflächen im Bereich der Autobahnmeisterei Breitenworbis
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt einen Rahmenvertrag für Asphaltinstandsetzungsarbeiten im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Breitenworbis aus. Der Auftrag umfasst die Sanierung von Fahrbahnschäden, insbesondere auf der BAB 38, für den Zeitraum von Oktober 2026 bis April 2029. Eine optionale Verlängerung um acht Monate ist vorgesehen.
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Rahmenvertrag über die Instandsetzung von Asphalt 2027-2029 im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Breitenworbis
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Partner für die Instandsetzung von Asphaltflächen im Bereich der Autobahnmeisterei Breitenworbis. Der Auftrag konzentriert sich vor allem auf die Autobahn A38 zwischen Kilometer 15,2 und 88,0. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag, der von Oktober 2026 bis April 2029 läuft und bei Bedarf um weitere acht Monate verlängert werden kann. Ziel ist die schnelle Behebung von kurzfristig auftretenden Fahrbahnschäden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123, 124 GWB
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
- Präqualifikation im PQ-Bau-Verzeichnis oder alternativ Eigenerklärung zur Eignung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde). Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, nicht älter als 1 Jahr. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
Aufteilung in Lose
1 LotEs ist beabsichtigt einen Rahmenvertrag über den Zeitraum 01.10.2026 - 30.04.2029 abzuschließen. Dieser Vertrag kann sich optional einmalig um 8 Monate bis zum 31.12.2029 verlängern. Der Rahmenvertrag beinhaltet die Sanierung von kurzfristig auftretenden Fahrbahnschäden im Bereich des Autobahnnetzes der Autobahnmeisterei Breitenworbis. Insbesondere betroffen ist die BAB 38 im Bereich km 15,2 - 88,0 in beiden Richtungsfahrbahnen. Der Rahmenvertrag beinhaltet folgende Grobmengen: - ca. 40.000 m² Ersatz Deckschicht - ca. 15.000 m² Erneuerung Binderschicht - ca. 30 Einzelabrufe (basierend auf Erfahrungen aus den Vorjahren, tatsächliche Menge kann abweichen) - ca. 4 St. Verkehrsicherung längerer Dauer - ca. 35 St. Verkehrssicherung kürzerer Dauer Das Leistungsverzeichnis entspricht den Höchstmengen. Die Schätzmengen liegen etwa 20% darunter.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 25. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung