Rahmenverträge für Tiefbau- und Oberflächenarbeiten

Was wird ausgeschrieben
Das Wasserwerk Gerauer Land schreibt Rahmenverträge für Tiefbau- und Oberflächenarbeiten im gesamten Verbandsgebiet aus, das die Stadt Groß-Gerau sowie die Gemeinden Büttelborn, Nauheim und Trebur umfasst. Der Auftrag beinhaltet sowohl planbare Arbeiten als auch dringliche Einsätze bei Rohrleitungsbrüchen im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes. Die Laufzeit der Rahmenverträge erstreckt sich bis zum 31. August 2026.
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Rahmenverträge zum Jahreskatalog für Tiefbau- und Oberflächenarbeiten im Verbandsgebiet des Wasserwerks Gerauer Land
Das Wasserwerk Gerauer Land sucht Partner für Tiefbau- und Oberflächenarbeiten in seinem Versorgungsgebiet, das die Stadt Groß-Gerau und die umliegenden Gemeinden Büttelborn, Nauheim und Trebur abdeckt. Die beauftragten Unternehmen führen dabei sowohl reguläre Bauarbeiten aus als auch dringende Reparaturen, etwa bei Rohrbrüchen, für die ein Bereitschaftsdienst erforderlich ist. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag, der Planungssicherheit für die kommenden Jahre bietet. Interessierte Firmen sollten Erfahrung im Bereich der Wasserversorgung und die Kapazität für kurzfristige Einsätze mitbringen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
- Eignungsnachweis gemäß § 51 Abs. 2 SektVO
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
§§ 123, 124 GWB, SektVO gemäß § 51 Abs. 2 SektVO
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der zu schließenden Rahmenverträge sind Tiefbau- und Oberflächenarbeiten im gesamten Verbandsgebiet des Wasserwerkes Gerauer Land. Diese umfasst die Stadt Groß- Gerau sowie die Gemeinden Büttelborn, Nauheim und Trebur. Das Leistungsverzeichnis umfasst neben Leistungen, die ohne Gefahr in Verzug sind, auch Leistungen, die mit hoher Dringlichkeit (z.B. bei Rohrleitungsbrüchen, etc.) eine sofortige Arbeitsausführung im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes erforderlich machen. Hinsichtlich der konkreten Reaktionszeiten wird auf Ziffer 1.2 des Rahmenvertragsentwurfs (Bestandteil der Vergabeunterlagen) verwiesen. Grundsätzlich ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit zwei, maximal drei Auftragnehmern abzuschließen. Das hat zur Folge, dass sich die Vertragspartner hinsichtlich der Bereitschaftszeit abwechseln, wodurch auf ein Jahr 4 Monate (bei drei Auftragnehmern) oder 6 Monate (bei zwei Auftragnehmern) Bereitschaftszeit von jedem Auftragnehmer gewährleistet werden müssen. Art, Umfang und Häufigkeit der Einsätze können vor Auftragserteilung nicht vorhergesagt werden. Nach den bisherigen Erfahrungen der Vergabestelle sind im langjährigen Mittel ca. 25 bis 30 Einsätze pro Jahr im Bereitschaftsdienst erforderlich.
Zeitplan
- 24. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung