Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Set Time Bühentechnik GmbH +2 weitere

Auftragswert

€3.5M

Zuschlag am

29. Juni 2026

TED·495873-2026

Rahmenvereinbarungen zur Überlassung von Leiharbeitnehmern für Bühnen- und Beleuchtungstechnik

Brandenburg
Potsdam, Germany·Veröffentlicht 17. Juli 2026
PersonaldienstleistungenMedientechnikMedienÖffentliche VerwaltungPersonaldienstleistungMedientechnikRahmenvertragOeffentlicher RundfunkArbeitnehmerueberlassung
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) schreibt Rahmenverträge zur Arbeitnehmerüberlassung in den Bereichen Bühnentechnik, Beleuchtungstechnik und Hilfskräfte aus. Die Vergabe erfolgt in drei Losen mit einem geplanten Vertragsbeginn zum 01.06.2026. Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung für den Standort Berlin und Potsdam.

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Rahmenvereinbarungen zur Überlassung von Leiharbeitnehmern (Bühnentechnik und Beleuchtungstechnik)

VergabeHero-Einschätzung

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) sucht für seine Produktionen in Berlin und Potsdam Unterstützung durch Leiharbeitnehmer. Die Ausschreibung ist in drei Fachlose unterteilt: Bühnentechnik, Beleuchtungstechnik sowie allgemeine Hilfskräfte. Ziel ist der Abschluss von Rahmenverträgen, um flexibel auf Personalbedarf reagieren zu können. Die Verträge sollen ab Juni 2026 laufen und werden ausschließlich nach dem Preis vergeben.

Lose

Aufteilung in Lose

3 Lote
LOT-0001Rahmenvertrag Leistungen Bühnentechnik - AÜG/optional Werkvertrag

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenverträgen über die Überlassung von Leiharbeitnehmern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) für die Bereiche Bühnentechnik, Beleuchtungstechnik und Hilfskräfte AÜG. Die Ausschreibung erfolgt in 3 Losen Los 1 Rahmenvertrag Leistungen Bühnentechnik - AÜG/optional Werkvertrag Los 2 Rahmenvertrag Leistungen Beleuchtung - AÜG Los 3 Rahmenvertrag Leistungen Hilfskräfte AÜG Vertragsbeginn ist der 01.06.2026. Die Verträge enden am 31.05.2030.

CPV 92200000
LOT-0002Rahmenvertrag Leistungen Beleuchtung - AÜG

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenverträgen über die Überlassung von Leiharbeitnehmern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) für die Bereiche Bühnentechnik, Beleuchtungstechnik und Hilfskräfte AÜG. Die Ausschreibung erfolgt in 3 Losen Los 1 Rahmenvertrag Leistungen Bühnentechnik - AÜG/optional Werkvertrag Los 2 Rahmenvertrag Leistungen Beleuchtung - AÜG Los 3 Rahmenvertrag Leistungen Hilfskräfte AÜG Vertragsbeginn ist der 01.06.2026. Die Verträge enden am 31.05.2030.

CPV 92200000
LOT-0003Rahmenvertrag Leistungen Hilfskräfte AÜG

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenverträgen über die Überlassung von Leiharbeitnehmern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) für die Bereiche Bühnentechnik, Beleuchtungstechnik und Hilfskräfte AÜG. Die Ausschreibung erfolgt in 3 Losen Los 1 Rahmenvertrag Leistungen Bühnentechnik - AÜG/optional Werkvertrag Los 2 Rahmenvertrag Leistungen Beleuchtung - AÜG Los 3 Rahmenvertrag Leistungen Hilfskräfte AÜG Vertragsbeginn ist der 01.06.2026. Die Verträge enden am 31.05.2030.

CPV 92200000
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • price

    Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichstem Angebot auf Basis der Gewichtung 100 % Preis, gemäß den Angaben in der Bietererklärung Preis.

    100%
  • price

    Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichstem Angebot auf Basis der Gewichtung 100 % Preis, gemäß den Angaben in der Bietererklärung Preis.

    100%
  • price

    Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichstem Angebot auf Basis der Gewichtung 100 % Preis, gemäß den Angaben in der Bietererklärung Preis.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 17. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Set Time Bühentechnik GmbH +2 weitere · €3.5M

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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