Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: unbekannt
Auftragswert
unbekannt
Zuschlag am
19. Juni 2026
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Kraftstoffen mittels Tankkartensystem

Was wird ausgeschrieben
Die Technischen Betriebe Leverkusen und die Stadt Leverkusen schreiben die Lieferung von Kraftstoffen für ihren Fuhrpark über ein Tankkarten- oder Transpondersystem aus. Der Auftrag ist in vier Lose unterteilt, die nach Fahrzeugtypen und Nutzergruppen (TBL, Stadtverwaltung, Rettungsdienst) differenziert sind. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung mit einer rein preisbasierten Zuschlagskriterien-Bewertung.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die zu vergebene Leistung umfasst den rahmenvertraglichen Verkauf von verschiedenen Kraftstoffen für den Betrieb von Verbrennungsmotoren im Stadtgebiet Leverkusen, wobei der Verkauf zwingend mittels eines Tankkarten- bzw. Transpondersystems zu erfolgen hat. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der jeweilige Auftraggeber keine Abnahmeverpflichtung hinsichtlich der o.g. Einzelaufträge eingeht, die auf Grundlage der Rahmenvereinbarung abgerufen werden können. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer bestimmten Menge Kraftstoff wird dementsprechend nicht begründet. Jedwede Inanspruchnahme dieser Leistungen der Rahmenvereinbarung steht vielmehr im freien Ermessen des jeweiligen Auftraggebers. Der Auftragnehmer kann sich bei der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten der Leistungen von Subunternehmern, insbesondere auch Tankstellenbetreibern, die die Tankkarte des Auftragnehmers akzeptieren, bedienen (im Folgenden „Servicepartner“ genannt). Es wird klargestellt, dass es sich nicht um Nachunternehmer im vergaberechtlichen Sinne (§ 36 VgV) handelt. Servicepartner im Sinne dieser Ausschreibung sind (i) Unternehmen, i.d.R. Tankstellenbetreiber, (ii) die einem Bieter (Anbieter einer Tankkarte, über die auf ein Tankstellennetz zugegriffen werden kann) (iii) ihre Leistungen, also insbesondere den Bezug von Kraftstoffen und Ad-Blue, zur Verfügung stellen; (iv) ein Vertragsverhältnis besteht dabei nur zwischen dem Servicepartner (Tankstellenbetreiber) und Bieter; (v) der Auftraggeber geht kein Vertragsverhältnis bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen mit dem Servicepartner ein, (vi) sondern nur mit dem Bieter. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Die Technischen Betriebe Leverkusen und die Stadt Leverkusen suchen einen Anbieter für die Kraftstoffversorgung ihres Fuhrparks. Die Betankung soll flächendeckend über ein Tankkarten- oder Transpondersystem abgewickelt werden, wobei der Auftragnehmer ein Netzwerk aus Tankstellen als Servicepartner nutzen kann. Der Auftrag ist in vier Lose unterteilt, die sich nach den verschiedenen Fahrzeugtypen wie LKW, PKW und Einsatzfahrzeugen des Rettungsdienstes richten. Es besteht keine feste Abnahmeverpflichtung, das heißt, die Stadt ruft Kraftstoff nur bei Bedarf ab. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des wirtschaftlichsten Angebots.
Aufteilung in Lose
4 LoteDie zu vergebene Leistung umfasst den Verkauf von verschiedenen Kraftstoffen für den Betrieb von Verbrennungsmotoren im Stadtgebiet Leverkusen, wobei der Verkauf zwingend mittels eines Tankkarten- bzw. Transpondersystems zu erfolgen hat: - Verkauf von Kraftstoffen für Fahrzeuge der TBL Bei den zu versorgenden Fahrzeugen nach Los 1 handelt es sich im Wesentlichen um LKW. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Die zu vergebene Leistung umfasst den Verkauf von verschiedenen Kraftstoffen für den Betrieb von Verbrennungsmotoren im Stadtgebiet Leverkusen, wobei der Verkauf zwingend mittels eines Tankkarten- bzw. Transpondersystems zu erfolgen hat: - Verkauf von Kraftstoffen für Fahrzeuge der TBL Bei den zu versorgenden Fahrzeugen nach Los 2 handelt es sich im Wesentlichen um PKW und Sonderfahrzeuge.
Die zu vergebene Leistung umfasst den Verkauf von verschiedenen Kraftstoffen für den Betrieb von Verbrennungsmotoren im Stadtgebiet Leverkusen, wobei der Verkauf zwingend mittels eines Tankkarten- bzw. Transpondersystems zu erfolgen hat: - Verkauf von Kraftstoffen für Fahrzeuge der Stadtverwaltung Leverkusen Bei den zu versorgenden Fahrzeugen der Stadtverwaltung Leverkusen zu Los 3 handelt es sich um einen Fahrzeugmix aus PKW, LKW und Sonderfahrzeugen der Stadt Leverkusen gemäß ihren einzelnen Fachbereichen. In Los 3 werden Dieselkraftstoff und Ottokraftstoff zusammen ausgeschrieben.
Die zu vergebene Leistung umfasst den Verkauf von verschiedenen Kraftstoffen für den Betrieb von Verbrennungsmotoren im Stadtgebiet Leverkusen, wobei der Verkauf zwingend mittels eines Tankkarten- bzw. Transpondersystems zu erfolgen hat: - Verkauf von Kraftstoffen für Fahrzeuge der Stadtverwaltung Leverkusen Bei den zu versorgenden Fahrzeugen der Stadtverwaltung Leverkusen zu Los 4 handelt es sich im Wesentlichen um Fahrzeuge des Brandschutz- und Rettungsdienstes, welche weit überwiegend Dieselkraftstoff beziehen. Vereinzelt sind diese Fahrzeuge mit Gerätschaften ausgestattet, die mit Ottokraftstoff Super Bleifrei versorgt werden müssen. Deswegen werden auch in Los 4 Dieselkraftstoff und Ottokraftstoff zusammen ausgeschrieben.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- cost100%
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgte vorliegend anhand des angegebenen Preises sowie anhand eines Kostenfaktors. Der Auftraggeber hat einen fiktiven Literpreis je Kraftstoffart vorgeben, der einzig zu Kalkulationszwecken herangezogen wird. Die Bieter hatten auf diesen fiktiven Literpreis einen Nachlass in Euro Cent – auf die dritte Nachkommastelle – anzugeben. Dieser Nachlass ist verbindlich. Der Nachlass wurde sodann von dem fiktiven Literpreis abgezogen. Dieser Wert wird mit dem geschätzten Auftragsvolumen p.a. multipliziert, um den wertungsrelevanten Angebotspreis p.a. zu ermitteln. Zu diesem Preisparameter wurde noch eine Monatspauschale für das Tankkartensystem durch die Bieter angegeben. Dieser Pauschalbetrag wurde auf das Jahr hochgerechnet. Abschließend wurde die Gesamtsumme für vier Jahre ermittelt. Das Angebot mit dem günstigsten Preis erhielt 70 von 70 Punkten. Ein fiktives Angebot, welches 20% über dem günstigsten Angebotspreis liegt, erhält Null Punkte. Angebote, deren Preise dazwischen liegen, erhalten eine Punktzahl, welche durch lineare Interpolation. Neben dem Kraftstoffpreis und der Pauschale für die Serviceleistung „Tankkarte“ erfolgte auch eine Bewertung des Kostenfaktors „An- und Abfahrt“. Hierbei bewertete der Auftraggeber die ihm entstehenden Kosten, die für die An- und Abfahrt zur nächstgelegenen Tankstelle des Bieters entstehen. Diese Tankstelle muss namentlich mit Adresse benannt werden und über die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Die Bewertung erfolgte wie folgt: Die Bieter haben im Preisblatt die Adresse der nächstgelegenen Tankstelle eingetragen: Die Bieter haben im Preisblatt die Entfernung dieser Tankstelle zu den aus den Preisblättern ersichtlichen Standorten der Fahrzeugflotten (auf die zweite Nachkommastelle genau) eingetragen. Hierzu greift der Bieter auf die Streckenbemessungsfunktion der Website https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/ zurück (Anweisung als Anlage 2.1 der Vergabeunterlagen). Die wertungsrelevanten Kosten wurden aus den geschätzten monatlichen Tankfahrten je Fahrzeugtyp durch den Auftraggeber ermittelt. Hierzu wurden die in den Preisblättern ersichtlichen geschätzten Tankvorgänge pro Jahr durch 12 geteilt und für An- und Abfahrt mit 2 multipliziert. Dieses Zwischenergebnis wurde sodann mit den Kilometerkosten (Entfernung des Tankstellenstandorts zum Standort des jeweiligen AG mit den vorgegebenen Kilometerpauschalen (Kosten je Kilometer) multipliziert. Die so ermittelten Gesamtkosten werden je Bieter verglichen. Das Angebot mit den niedrigsten Kosten erhält 30 von 30 Punkten. Ein fiktives Angebot, deren Kosten 20% über dem kostengünstigsten Angebot liegt, erhält Null Punkte. Angebote, deren Kosten dazwischen liegen, erhalten eine Punktzahl, welche durch lineare Interpolation ermittelt wird.
- cost100%
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgt vorliegend anhand des angegebenen Preises sowie anhand eines Kostenfaktors. Der Auftraggeber hat einen fiktiven Literpreis je Kraftstoffart vorgeben, der einzig zu Kalkulationszwecken herangezogen wird. Die Bieter hatten auf diesen fiktiven Literpreis einen Nachlass in Euro Cent – auf die dritte Nachkommastelle – anzugeben. Dieser Nachlass ist verbindlich. Der Nachlass wurde sodann von dem fiktiven Literpreis abgezogen. Dieser Wert wird mit dem geschätzten Auftragsvolumen p.a. multipliziert, um den wertungsrelevanten Angebotspreis p.a. zu ermitteln. Zu diesem Preisparameter wurde noch eine Monatspauschale für das Tankkartensystem durch die Bieter angegeben. Dieser Pauschalbetrag wurde auf das Jahr hochgerechnet. Abschließend wurde die Gesamtsumme für vier Jahre ermittelt. Das Angebot mit dem günstigsten Preis erhielt 70 von 70 Punkten. Ein fiktives Angebot, welches 20% über dem günstigsten Angebotspreis liegt, erhält Null Punkte. Angebote, deren Preise dazwischen liegen, erhalten eine Punktzahl, welche durch lineare Interpolation. Neben dem Kraftstoffpreis und der Pauschale für die Serviceleistung „Tankkarte“ erfolgte auch eine Bewertung des Kostenfaktors „An- und Abfahrt“. Hierbei bewertete der Auftraggeber die ihm entstehenden Kosten, die für die An- und Abfahrt zur nächstgelegenen Tankstelle des Bieters entstehen. Diese Tankstelle muss namentlich mit Adresse benannt werden und über die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Die Bewertung erfolgte wie folgt: Die Bieter haben im Preisblatt die Adresse der nächstgelegenen Tankstelle eingetragen: Die Bieter haben im Preisblatt die Entfernung dieser Tankstelle zu den aus den Preisblättern ersichtlichen Standorten der Fahrzeugflotten (auf die zweite Nachkommastelle genau) eingetragen. Hierzu greift der Bieter auf die Streckenbemessungsfunktion der Website https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/ zurück (Anweisung als Anlage 2.1 der Vergabeunterlagen). Die wertungsrelevanten Kosten wurden aus den geschätzten monatlichen Tankfahrten je Fahrzeugtyp durch den Auftraggeber ermittelt. Hierzu wurden die in den Preisblättern ersichtlichen geschätzten Tankvorgänge pro Jahr durch 12 geteilt und für An- und Abfahrt mit 2 multipliziert. Dieses Zwischenergebnis wurde sodann mit den Kilometerkosten (Entfernung des Tankstellenstandorts zum Standort des jeweiligen AG mit den vorgegebenen Kilometerpauschalen (Kosten je Kilometer) multipliziert. Die so ermittelten Gesamtkosten werden je Bieter verglichen. Das Angebot mit den niedrigsten Kosten erhält 30 von 30 Punkten. Ein fiktives Angebot, deren Kosten 20% über dem kostengünstigsten Angebot liegt, erhält Null Punkte. Angebote, deren Kosten dazwischen liegen, erhalten eine Punktzahl, welche durch lineare Interpolation ermittelt wird.
- cost100%
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgt vorliegend anhand des angegebenen Preises sowie anhand eines Kostenfaktors. Der Auftraggeber hat einen fiktiven Literpreis je Kraftstoffart vorgeben, der einzig zu Kalkulationszwecken herangezogen wird. Die Bieter hatten auf diesen fiktiven Literpreis einen Nachlass in Euro Cent – auf die dritte Nachkommastelle – anzugeben. Dieser Nachlass ist verbindlich. Der Nachlass wurde sodann von dem fiktiven Literpreis abgezogen. Dieser Wert wird mit dem geschätzten Auftragsvolumen p.a. multipliziert, um den wertungsrelevanten Angebotspreis p.a. zu ermitteln. Zu diesem Preisparameter wurde noch eine Monatspauschale für das Tankkartensystem durch die Bieter angegeben. Dieser Pauschalbetrag wurde auf das Jahr hochgerechnet. Abschließend wurde die Gesamtsumme für vier Jahre ermittelt. Das Angebot mit dem günstigsten Preis erhielt 70 von 70 Punkten. Ein fiktives Angebot, welches 20% über dem günstigsten Angebotspreis liegt, erhält Null Punkte. Angebote, deren Preise dazwischen liegen, erhalten eine Punktzahl, welche durch lineare Interpolation. Neben dem Kraftstoffpreis und der Pauschale für die Serviceleistung „Tankkarte“ erfolgte auch eine Bewertung des Kostenfaktors „An- und Abfahrt“. Hierbei bewertete der Auftraggeber die ihm entstehenden Kosten, die für die An- und Abfahrt zur nächstgelegenen Tankstelle des Bieters entstehen. Diese Tankstelle muss namentlich mit Adresse benannt werden und über die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Die Bewertung erfolgte wie folgt: Die Bieter haben im Preisblatt die Adresse der nächstgelegenen Tankstelle eingetragen: Die Bieter haben im Preisblatt die Entfernung dieser Tankstelle zu den aus den Preisblättern ersichtlichen Standorten der Fahrzeugflotten (auf die zweite Nachkommastelle genau) eingetragen. Hierzu greift der Bieter auf die Streckenbemessungsfunktion der Website https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/ zurück (Anweisung als Anlage 2.1 der Vergabeunterlagen). Die wertungsrelevanten Kosten wurden aus den geschätzten monatlichen Tankfahrten je Fahrzeugtyp durch den Auftraggeber ermittelt. Hierzu wurden die in den Preisblättern ersichtlichen geschätzten Tankvorgänge pro Jahr durch 12 geteilt und für An- und Abfahrt mit 2 multipliziert. Dieses Zwischenergebnis wurde sodann mit den Kilometerkosten (Entfernung des Tankstellenstandorts zum Standort des jeweiligen AG mit den vorgegebenen Kilometerpauschalen (Kosten je Kilometer) multipliziert. Die so ermittelten Gesamtkosten werden je Bieter verglichen. Das Angebot mit den niedrigsten Kosten erhält 30 von 30 Punkten. Ein fiktives Angebot, deren Kosten 20% über dem kostengünstigsten Angebot liegt, erhält Null Punkte. Angebote, deren Kosten dazwischen liegen, erhalten eine Punktzahl, welche durch lineare Interpolation ermittelt wird.
- cost100%
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgt vorliegend anhand des angegebenen Preises sowie anhand eines Kostenfaktors. Der Auftraggeber hat einen fiktiven Literpreis je Kraftstoffart vorgeben, der einzig zu Kalkulationszwecken herangezogen wird. Die Bieter hatten auf diesen fiktiven Literpreis einen Nachlass in Euro Cent – auf die dritte Nachkommastelle – anzugeben. Dieser Nachlass ist verbindlich. Der Nachlass wurde sodann von dem fiktiven Literpreis abgezogen. Dieser Wert wird mit dem geschätzten Auftragsvolumen p.a. multipliziert, um den wertungsrelevanten Angebotspreis p.a. zu ermitteln. Zu diesem Preisparameter wurde noch eine Monatspauschale für das Tankkartensystem durch die Bieter angegeben. Dieser Pauschalbetrag wurde auf das Jahr hochgerechnet. Abschließend wurde die Gesamtsumme für vier Jahre ermittelt. Das Angebot mit dem günstigsten Preis erhielt 70 von 70 Punkten. Ein fiktives Angebot, welches 20% über dem günstigsten Angebotspreis liegt, erhält Null Punkte. Angebote, deren Preise dazwischen liegen, erhalten eine Punktzahl, welche durch lineare Interpolation. Neben dem Kraftstoffpreis und der Pauschale für die Serviceleistung „Tankkarte“ erfolgte auch eine Bewertung des Kostenfaktors „An- und Abfahrt“. Hierbei bewertete der Auftraggeber die ihm entstehenden Kosten, die für die An- und Abfahrt zur nächstgelegenen Tankstelle des Bieters entstehen. Diese Tankstelle muss namentlich mit Adresse benannt werden und über die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Die Bewertung erfolgte wie folgt: Die Bieter haben im Preisblatt die Adresse der nächstgelegenen Tankstelle eingetragen: Die Bieter haben im Preisblatt die Entfernung dieser Tankstelle zu den aus den Preisblättern ersichtlichen Standorten der Fahrzeugflotten (auf die zweite Nachkommastelle genau) eingetragen. Hierzu greift der Bieter auf die Streckenbemessungsfunktion der Website https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/ zurück (Anweisung als Anlage 2.1 der Vergabeunterlagen). Die wertungsrelevanten Kosten wurden aus den geschätzten monatlichen Tankfahrten je Fahrzeugtyp durch den Auftraggeber ermittelt. Hierzu wurden die in den Preisblättern ersichtlichen geschätzten Tankvorgänge pro Jahr durch 12 geteilt und für An- und Abfahrt mit 2 multipliziert. Dieses Zwischenergebnis wurde sodann mit den Kilometerkosten (Entfernung des Tankstellenstandorts zum Standort des jeweiligen AG mit den vorgegebenen Kilometerpauschalen (Kosten je Kilometer) multipliziert. Die so ermittelten Gesamtkosten werden je Bieter verglichen. Das Angebot mit den niedrigsten Kosten erhält 30 von 30 Punkten. Ein fiktives Angebot, deren Kosten 20% über dem kostengünstigsten Angebot liegt, erhält Null Punkte. Angebote, deren Kosten dazwischen liegen, erhalten eine Punktzahl, welche durch lineare Interpolation ermittelt wird.
Zeitplan
- 21. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 19. Juni 2026Zuschlag erteilt