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Rahmenvereinbarungen für die Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen im infrastrukturellen Gebäudemanagement

Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, GermanyVeröffentlicht 18. Mai 2026
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
19. Juni 2026
21 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sucht Unterstützung bei der Erstellung von Vergabeunterlagen für infrastrukturelle Gebäudedienstleistungen. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst Unterhalts- und Glasreinigung, Los 2 Sicherheits- und Hausmeisterdienste. Es handelt sich um Rahmenvereinbarungen für die Standorte Bonn und Berlin.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Rahmenvereinbarungen über Leistungen der Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen im Bereich des infrastrukturellen Gebäudemanagements,

VergabeHero-Einschätzung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) schreibt Rahmenverträge aus, um externe Unterstützung bei der Vorbereitung von Ausschreibungen für Gebäudedienstleistungen zu erhalten. Der Auftrag ist in zwei Fachlose unterteilt: Los 1 konzentriert sich auf Unterhalts- und Glasreinigung, während Los 2 Sicherheits- und Hausmeisterdienste abdeckt. Die Dienstleister unterstützen dabei, standardisierte Vergabeunterlagen an konkrete Bedarfe anzupassen, wobei rechtliche Entscheidungen bei der BImA verbleiben. Die Leistungen sind für die Standorte Bonn und Berlin vorgesehen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: VOEK 193-26)

BeratungsleistungenFacility ManagementÖffentliche VerwaltungImmobilienwirtschaftGebaeudemanagementAusschreibungsberatungRahmenvereinbarungOeffentliche VerwaltungBeratungsleistungen
Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Erfüllung der Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
  • Nachweis der Einhaltung von Sanktionen bezüglich Russland
  • Benennung von persönlichen Referenzen des Projektleiters

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; Es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen. Bezug des Bieters zu Russland; Es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Rahmenvereinbarungen über Leistungen der Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen im Bereich des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Bonn und Berlin, Los 1 Unterhalts- und Glasreinigung

Der Auftragnehmer unterstützt die Auftraggeberin bei der Durchführung von nationalen sowie europaweiten Ausschreibungen für Gebäudereinigung, konkret Unterhalts- und Glasreinigung. Es handelt sich um eine standardisierte Struktur und standardisierte Vergabeunterlagen, welche auf einen konkreten Anwendungsfall anzupassen sind. Rechtliche Fragestellungen und Entscheidungen sind im Wesentlichen der Auftraggeberin vorbehalten. Der Schwerpunkt des Leistungsumfangs ist die rein technisch wirtschaftliche Vorbereitung und Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen. Eine Rechtsberatung, die über den Umfang von erlaubten Nebenleistungen gemäß § 5 Rechtsdienstleistungsgesetz hinausgeht, ist von der Ausschreibung nicht umfasst.

CPV 79418000Frist 19. Juni 2026
LOT-0002Rahmenvereinbarungen über Leistungen der Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen im Bereich des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Bonn und Berlin, Los 2 Sicherheitsdienstleistungen und Hausmeisterdienstleistungen

Der Auftragnehmer unterstützt die Auftraggeberin bei der Durchführung von nationalen sowie europaweiten Ausschreibungen für das infrastrukturelle Gebäudemanagement, konkret Sicherheitsdienstleistungen und Hausmeisterdienstleistungen. Es handelt sich um eine standardisierte Struktur und standardisierte Vergabeunterlagen, welche auf einen konkreten Anwendungsfall anzupassen sind. Rechtliche Fragestellungen und Entscheidungen sind im Wesentlichen der Auftraggeberin vorbehalten. Der Schwerpunkt des Leistungsumfangs ist die rein technisch wirtschaftliche Vorbereitung und Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen. Eine Rechtsberatung, die über den Umfang von erlaubten Nebenleistungen gemäß § 5 Rechtsdienstleistungsgesetz hinausgeht, ist von der Ausschreibung nicht umfasst.

CPV 79418000Frist 19. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

6 Kriterien
  • price

    Der Wertungspreis wird anhand der gewichteten Stundensätze laut Preisblatt wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximale Punktzahl (40 Punkte). Die Angebote mit höheren Wertungspreisen erhalten weniger Punkte nach der Formel: maximale Punktzahl (40 Punkte) multipliziert mit dem niedrigsten Wertungspreis dividiert durch den Wertungspreis des zu bewertenden Angebotes (auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet).

    40%
  • quality

    Konzept (Gewichtung: 36%) Das Konzept (36 %) wird wie folgt bewertet: In dem Konzept hat der Bieter zu beschreiben, wie er bei der Ausführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Aufgaben konkret vorgeht (z.B. Arbeitstechniken zur Erkennung von projektbezogenen Problemstellungen und zur Erarbeitung von Lösungsansätzen). Hierbei hat der Bieter zu jeder der in der Anlage A-01 formulierten 12 Fragen in einem gesonderten Gliederungspunkt Stellung zu nehmen. Das Konzept des Bieters wird zu jeder Frage (Gliederungspunkt) mit 0 bis 3 Punkte bewertet. Die pro Frage (Gliederungspunkt) ermittelten Punktzahlen eines Bieters werden addiert. Diese Summe ergibt die „Punktzahl Konzept“ (maximal 36 Punkte). Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt somit 36 Punkte. Mindestanforderung: Ein Angebot bleibt in der Wertung, wenn die Punktzahl Konzept (in der Summe aller 12 Gliederungspunkte) mindestens 18 Punkte erreicht. Angebote mit weniger als 18 Punkte im Konzept werden von der weiteren Auswertung ausgeschlossen.

    36%
  • quality

    Persönliche Referenzen des Projektleiters einschließlich der Zufriedenheit der Referenzgeber (Gewichtung: 24%): Personenbezogene Referenzen des Projektleiters (als Zuschlagskriterium): Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen des Projektleiters als verantwortlichen Bearbeiter aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern, davon mindestens 2 EU-weite Ausschreibungen. Bei einer Referenzausschreibung muss es sich um den Gegenstand Unterhaltsreinigungsleistung (in Los 1) gehandelt haben. Die Verfahren müssen im Wesentlichen selbständig bearbeitet worden sein. Des Weiteren ist der Vor- und Nachname des verantwortlichen Bearbeiters anzugeben. Im Detail: a) Persönliche Referenzen des Projektleiters (12 %): Die persönlichen Referenzen des Projektleiters, der im Zuschlagsfall auch Projektleiter in diesem Projekt der ausschreibenden Auftraggeberin wird, werden anhand ihrer Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Projekt wie folgt bewertet: Es werden maximal drei Referenzen bewertet. Pro Referenz können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die Vergabe von bis zu 4 Punkten pro Referenz richtet sich nach den in der Anlage A-01 genannten Maßstäben. Mindestanforderung: Ein Angebot bleibt in der Wertung, wenn in der Summe aller (bis zu 3) Referenzen mindestens 6 Punkte für die persönlichen Referenzen des Projektleiters erreicht werden. Angebote mit weniger als 6 Punkte werden von der weiteren Auswertung ausgeschlossen. b) Die Zufriedenheit der Referenzgeber (12 %) wird wie folgt bewertet: Die Zufriedenheit der Referenzgeber wird mittels eines einheitlichen Bewertungsbogens (Anlage B-03a) ermittelt. Dazu sendet die Auftraggeberin den unausgefüllten Bewertungsbogen nach dem Ende der Angebotsfrist an die drei in Anlage B_03_Bieterauskunft_Eignungskriterien benannten Referenzgeber der persönlichen Referenzen des Projektleiters, verbunden mit der Aufforderung zum Ausfüllen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen. Alternativ möglich ist es, dass der Bieter die Antworten der Referenzgeber innerhalb der Angebotsfrist einholt und die vom Referenzgeber ausgefüllten Bewertungsbögen als Anlage zu seinem Angebot vorlegt. Im letzteren Fall lässt sich die Auftraggeberin den ausgefüllten Bewertungsbogen vom Referenzgeber innerhalb von 10 Kalendertagen bestätigen. Die Auftraggeberin verwendet die vom Bieter angegebene E-Mail-Adresse des Referenzgebers. Die Bewertung erfolgt anhand der vom Referenzgeber vergebenen Punkte. Darüberhinausgehende Ausführungen des Referenzgebers werden bei der Ermittlung der Punkte nicht berücksichtigt. Erfolgt innerhalb der Frist von 10 Kalendertagen keine Rückmeldung des Referenzgebers, erhält der Bieter für die Referenz einen Punkt. Die Bewertung der Referenzgeber stellt keine Mindestanforderung dar. Negative Bewertungen durch die Referenzgeber führen nicht zu einem Ausschluss des Unternehmens. Es werden maximal drei Referenzen gewertet. Pro Referenz können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die Vergabe von bis zu 4 Punkten pro Referenz richtet sich nach den in Anlage A-01 genannten Maßstäben. Dabei hat der Referenzgeber zumindest stichpunktartig die Gründe für seine Bewertung anzugeben, so dass es der ausschreibenden Auftraggeberin möglich ist, die Bewertung des Referenzgebers im Ansatz nachzuvollziehen. Fehlt es an einer (zumindest stichpunktartigen) Begründung durch den Referenzgeber, wird die vom Referenzgeber angegebene Bewertung um eine Note reduziert, also die vergebene Punktzahl um einen Punkt reduziert (eine Bewertung mit 0 Punkten wird nicht weiter reduziert).

    24%
  • price

    Der Wertungspreis wird anhand der gewichteten Stundensätze laut Preisblatt wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximale Punktzahl (40 Punkte). Die Angebote mit höheren Wertungspreisen erhalten weniger Punkte nach der Formel: maximale Punktzahl (40 Punkte) multipliziert mit dem niedrigsten Wertungspreis dividiert durch den Wertungspreis des zu bewertenden Angebotes (auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet).

    40%
  • quality

    Konzept (Gewichtung: 36%) Das Konzept (36 %) wird wie folgt bewertet: In dem Konzept hat der Bieter zu beschreiben, wie er bei der Ausführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Aufgaben konkret vorgeht (z.B. Arbeitstechniken zur Erkennung von projektbezogenen Problemstellungen und zur Erarbeitung von Lösungsansätzen). Hierbei hat der Bieter zu jeder der in der Anlage A-01 formulierten 12 Fragen in einem gesonderten Gliederungspunkt Stellung zu nehmen. Das Konzept des Bieters wird zu jeder Frage (Gliederungspunkt) mit 0 bis 3 Punkte bewertet. Die pro Frage (Gliederungspunkt) ermittelten Punktzahlen eines Bieters werden addiert. Diese Summe ergibt die „Punktzahl Konzept“ (maximal 36 Punkte). Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt somit 36 Punkte. Mindestanforderung: Ein Angebot bleibt in der Wertung, wenn die Punktzahl Konzept (in der Summe aller 12 Gliederungspunkte) mindestens 18 Punkte erreicht. Angebote mit weniger als 18 Punkte im Konzept werden von der weiteren Auswertung ausgeschlossen.

    36%
  • quality

    Persönliche Referenzen des Projektleiters einschließlich der Zufriedenheit der Referenzgeber (Gewichtung: 24%): Personenbezogene Referenzen des Projektleiters (als Zuschlagskriterium): Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen des Projektleiters als verantwortlichen Bearbeiter aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern, davon mindestens 2 EU-weite Ausschreibungen. Bei einer Referenzausschreibung muss es sich um den Gegenstand Sicherheitsdienstleistung (in Los 2) und bei einer weiteren Referenzausschreibung um den Gegenstand Hausmeisterdienstleistung (in Los 2) gehandelt haben. Die Verfahren müssen im Wesentlichen selbständig bearbeitet worden sein. Des Weiteren ist der Vor- und Nachname des verantwortlichen Bearbeiters anzugeben. Im Detail: a) Persönliche Referenzen des Projektleiters (12 %): Die persönlichen Referenzen des Projektleiters, der im Zuschlagsfall auch Projektleiter in diesem Projekt der ausschreibenden Auftraggeberin wird, werden anhand ihrer Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Projekt wie folgt bewertet: Es werden maximal drei Referenzen bewertet. Pro Referenz können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die Vergabe von bis zu 4 Punkten pro Referenz richtet sich nach den in der Anlage A-01 genannten Maßstäben. Mindestanforderung: Ein Angebot bleibt in der Wertung, wenn in der Summe aller (bis zu 3) Referenzen mindestens 6 Punkte für die persönlichen Referenzen des Projektleiters erreicht werden. Angebote mit weniger als 6 Punkte werden von der weiteren Auswertung ausgeschlossen. b) Die Zufriedenheit der Referenzgeber (12 %) wird wie folgt bewertet: Die Zufriedenheit der Referenzgeber wird mittels eines einheitlichen Bewertungsbogens (Anlage B-03a) ermittelt. Dazu sendet die Auftraggeberin den unausgefüllten Bewertungsbogen nach dem Ende der Angebotsfrist an die drei in Anlage B_03_Bieterauskunft_Eignungskriterien benannten Referenzgeber der persönlichen Referenzen des Projektleiters, verbunden mit der Aufforderung zum Ausfüllen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen. Alternativ möglich ist es, dass der Bieter die Antworten der Referenzgeber innerhalb der Angebotsfrist einholt und die vom Referenzgeber ausgefüllten Bewertungsbögen als Anlage zu seinem Angebot vorlegt. Im letzteren Fall lässt sich die Auftraggeberin den ausgefüllten Bewertungsbogen vom Referenzgeber innerhalb von 10 Kalendertagen bestätigen. Die Auftraggeberin verwendet die vom Bieter angegebene E-Mail-Adresse des Referenzgebers. Die Bewertung erfolgt anhand der vom Referenzgeber vergebenen Punkte. Darüberhinausgehende Ausführungen des Referenzgebers werden bei der Ermittlung der Punkte nicht berücksichtigt. Erfolgt innerhalb der Frist von 10 Kalendertagen keine Rückmeldung des Referenzgebers, erhält der Bieter für die Referenz einen Punkt. Die Bewertung der Referenzgeber stellt keine Mindestanforderung dar. Negative Bewertungen durch die Referenzgeber führen nicht zu einem Ausschluss des Unternehmens. Es werden maximal drei Referenzen gewertet. Pro Referenz können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die Vergabe von bis zu 4 Punkten pro Referenz richtet sich nach den in Anlage A-01 genannten Maßstäben. Dabei hat der Referenzgeber zumindest stichpunktartig die Gründe für seine Bewertung anzugeben, so dass es der ausschreibenden Auftraggeberin möglich ist, die Bewertung des Referenzgebers im Ansatz nachzuvollziehen. Fehlt es an einer (zumindest stichpunktartigen) Begründung durch den Referenzgeber, wird die vom Referenzgeber angegebene Bewertung um eine Note reduziert, also die vergebene Punktzahl um einen Punkt reduziert (eine Bewertung mit 0 Punkten wird nicht weiter reduziert).

    24%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 18. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 19. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

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