Rahmenvereinbarungen für Deckungsprüfungen bei Pfandbriefbanken gemäß § 44 KWG und § 3 PfandBG
Was wird ausgeschrieben
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schließt zwei Rahmenvereinbarungen für die Durchführung von Deckungsprüfungen bei Pfandbriefbanken ab. Los 1 umfasst Banken mit ausschließlich deutschem Hypotheken- oder Öffentlichem Pfandbriefgeschäft (geschätzter Wert: 5,76 Mio. EUR), Los 2 Banken mit internationalem Geschäft (geschätzter Wert: 9,27 Mio. EUR). Die Prüfungen dienen der Überprüfung der ordnungsgemäßen Deckung der Pfandbriefe durch beleihbare Vermögenswerte gemäß KWG und PfandBG.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Auftraggeberin beabsichtigt gemäß § 4 Absatz 3 FinDAG für den Geschäftsbereich Bankenaufsicht den Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen für die Durchführung von Deckungsprüfungen gemäß § 44 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) i. V. m. § 3 Absatz 1 Satz 3 des Pfandbriefgesetzes (PfandBG). Es ist beabsichtigt, die Rahmenvereinbarungen mit mehr als einem Unternehmen abzuschließen. Hierzu wird die Auftraggeberin pro Los mindestens einem Angebot, je nach Angebotslage bis zu drei Angeboten den Zuschlag erteilen.
Die BaFin vergibt zwei Rahmenverträge für die Durchführung von Deckungsprüfungen bei Pfandbriefbanken. Diese Prüfungen sind ein zentrales Instrument der Bankenaufsicht: Sie stellen sicher, dass Pfandbriefbanken ihre Pfandbriefe (festverzinsliche Schuldverschreibungen, die durch Hypotheken oder öffentliche Kredite gedeckt sind) jederzeit mit ausreichenden und geeigneten Vermögenswerten unterlegen können. Los 1 betrifft Banken, die nur in Deutschland tätig sind, Los 2 Banken mit Auslandsgeschäft. Die Prüfungen werden von externen Dienstleistern durchgeführt, die über entsprechende Fachkenntnisse im Kreditwesengesetz und Pfandbriefgesetz verfügen müssen. Pro Los werden mindestens ein, maximal drei Unternehmen beauftragt.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis einschlägiger Erfahrung mit Deckungsprüfungen gemäß § 44 KWG und § 3 PfandBG
- Fachkenntnisse im Kreditwesengesetz (KWG) und Pfandbriefgesetz (PfandBG)
- Qualifiziertes Personal für drei Senioritätslevel (Prüfungsleiter, Senior Prüfer, Junior Prüfer)
- Eignung für öffentliche Auftragsvergabe nach VgV
- Fach- und Durchführungskonzept mit Qualitätsnachweis
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Nähere Informationen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Aufteilung in Lose
2 LoteDie Auftraggeberin beabsichtigt gemäß § 4 Absatz 3 FinDAG für den Geschäftsbereich Bankenaufsicht den Abschluss einer Rahmenvereinbarungen für Deckungsprüfungen gemäß § 44 Absatz 1 KWG i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 3 PfandBG bei Pfandbriefbanken, die das Hypothekenpfandbriefgeschäft ausschließlich in Deutschland und/oder das Öffentliche Pfandbriefgeschäft ausschließlich in Deutschland betreiben. Die Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Auftraggeberin beabsichtigt gemäß § 4 Absatz 3 FinDAG für den Geschäftsbereich Bankenaufsicht den Abschluss einer Rahmenvereinbarungen für Deckungsprüfungen gemäß § 44 Absatz 1 KWG i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 3 PfandBG bei Pfandbriefbanken, die das Hypothekenpfandbriefgeschäft in Deutschland, das Hypothekenpfandbriefgeschäft im Ausland, das Öffentliche Pfandbriefgeschäft in Deutschland und/oder das Öffentliche Pfandbriefgeschäft im Ausland betreiben. Soweit eine Pfandbriefbank das Hypothekenpfandbriefgeschäft im Ausland und/oder das Öffentliche Pfandbriefgeschäft im Ausland betreibt, fällt eine Deckungsprüfung bei dieser Pfandbriefbank in Los 2. Dies gilt unabhängig davon, ob die Pfandbriefbank auch das Hypothekenpfandbriefgeschäft in Deutschland oder das Öffentliche Pfandbriefgeschäft in Deutschland betreibt. Die Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price30%
Für das Zuschlagskriterium "Angebotspreis" sind je Los im entsprechenden Preisblatt die (Netto-)Tagessätze für die drei Senioritätslevel Prüfungsleiter, Senior Prüfer und Junior Prüfer einzutragen. Die Gewichtung und Bewertung der Tagessätze ergeben sich aus der jeweiligen Bewertungsmatrix zu Los 1 und Los 2. Der Angebotspreis geht mit 30% in die Wertung ein. Es sind maximal 30 Punkte im Zuschlagskriterium 1 zu erreichen. Die Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
- quality70%
Für das Zuschlagskriterium "Qualität des Fach- und Durchführungskonzepts" hat der Bieter mit dem Angebot für jedes Los ein Fach- und Durchführungskonzept einzureichen. Das Fach- und Durchführungskonzept ist je nach Los anhand unterschiedlicher Prüfungsszenarien zu entwickeln. Das jeweilige Fach- und Durchführungskonzept wird mit 70% gewichtet. Es sind maximal 70 Punkte im Zuschlagskriterium 2 zu erreichen. Diese verteilen sich auf die in den Ausschreibungsunterlagen genannten Bewertungsaspekte. Es sind dabei zu jedem Bewertungsaspekt Ausführungen (in der angegebenen Reihenfolge) in einem gesonderten Kapitel zu treffen. Angebote, die bei Zuschlagskriterium "Qualität des Fach- und Durchführungskonzeptes" eine Punktzahl von 35,00 Punkten oder weniger erreichen, werden vom Zuschlag ausgeschlossen. Ferner werden Angebote ausgeschlossen, die bei Zuschlagskriterium "Qualität des Fach- und Durchführungskonzeptes" bei mehr als drei der in den Ausschreibungsunterlagen genannten Bewertungsaspekte mit der Bewertungsnote "weit unterdurchschnittlich" bewertet werden. Werden alle Angebote ausgeschlossen, so wird kein Zuschlag erteilt und das Verfahren wird gemäß § 63 Absatz 1 Satz 1 VgV aufgehoben. Das Fach- und Durchführungskonzept kann nicht nachgefordert werden. Die Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
- price30%
Für das Zuschlagskriterium "Angebotspreis" sind je Los im entsprechenden Preisblatt die (Netto-)Tagessätze für die drei Senioritätslevel Prüfungsleiter, Senior Prüfer und Junior Prüfer einzutragen. Die Gewichtung und Bewertung der Tagessätze ergeben sich aus der jeweiligen Bewertungsmatrix zu Los 1 und Los 2. Der Angebotspreis geht mit 30% in die Wertung ein. Es sind maximal 30 Punkte im Zuschlagskriterium 1 zu erreichen. Die Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
- quality70%
Für das Zuschlagskriterium "Qualität des Fach- und Durchführungskonzepts" hat der Bieter mit dem Angebot für jedes Los ein Fach- und Durchführungskonzept einzureichen. Das Fach- und Durchführungskonzept ist je nach Los anhand unterschiedlicher Prüfungsszenarien zu entwickeln. Das jeweilige Fach- und Durchführungskonzept wird mit 70% gewichtet. Es sind maximal 70 Punkte im Zuschlagskriterium 2 zu erreichen. Diese verteilen sich auf die in den Ausschreibungsunterlagen genannten Bewertungsaspekte. Es sind dabei zu jedem Bewertungsaspekt Ausführungen (in der angegebenen Reihenfolge) in einem gesonderten Kapitel zu treffen. Angebote, die bei Zuschlagskriterium "Qualität des Fach- und Durchführungskonzeptes" eine Punktzahl von 35,00 Punkten oder weniger erreichen, werden vom Zuschlag ausgeschlossen. Ferner werden Angebote ausgeschlossen, die bei Zuschlagskriterium "Qualität des Fach- und Durchführungskonzeptes" bei mehr als drei der in den Ausschreibungsunterlagen genannten Bewertungsaspekte mit der Bewertungsnote "weit unterdurchschnittlich" bewertet werden. Werden alle Angebote ausgeschlossen, so wird kein Zuschlag erteilt und das Verfahren wird gemäß § 63 Absatz 1 Satz 1 VgV aufgehoben. Das Fach- und Durchführungskonzept kann nicht nachgefordert werden. Die Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Zeitplan
- 23. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 2. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung