Rahmenvereinbarung zur Verwertung und Entsorgung von Straßenkehricht

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Bielefeld schreibt die Entsorgung und Verwertung von Straßenkehricht, Laub und weiteren Kehrabfällen für einen Zeitraum von zwei Jahren aus. Der Vertrag läuft vom 01.11.2026 bis zum 31.10.2028. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung für die Entsorgung von Abfällen mit dem Schlüssel AVV 20 03 03.
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Rahmenvereinbarung über die Verwertung und Entsorgung von Straßenkehricht für den Zeitraum vom 01.11.2026 bis zum 31.10.2028
Die Stadt Bielefeld sucht einen Entsorgungspartner für die fachgerechte Verwertung von Straßenkehricht, Laub und anderen Abfällen, die bei der Straßenreinigung anfallen. Der Auftrag umfasst die Entsorgung über einen Zeitraum von zwei Jahren, beginnend im November 2026. Interessierte Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die entsprechenden Abfälle (nach Abfallschlüssel 20 03 03) gesetzeskonform verarbeiten können. Für die Teilnahme ist das vollständige Ausfüllen des Vordrucks zur Eigenerklärung der Eignungsanforderungen zwingend erforderlich, da das Angebot sonst vom Verfahren ausgeschlossen wird.
Zentrale Anforderungen
1 Punkte- Vollständig ausgefüllter Vordruck 'Eigenerklärung Eignungsanforderungen und Fragenkatalog'
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Fragenkatalog im Vordruck "Eigenerklärung Eignungsanforderungen und Fragenkatalog" ist zwingend vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Ansonsten ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Aufteilung in Lose
1 LotOrdnungsgemäße Verwertung und Entsorgung von Straßenkehricht, Laub und sonstigen von Kehrmaschinen aufgenommenen Abfällen (Abfallschlüssel AVV 20 03 03)
Zeitplan
- 7. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung