Rahmenvereinbarung zur Verwertung und Entsorgung von Bauschutt und Bauabfällen
Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.03.2026, 09:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 09.02.2026
- Originalbekanntmachung
- ted.europa.eu ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 93194-2026
- Verfahrensnummer
- 2f0e4a60-3893-469c-91fb-ba1e827bc0df
- CPV-Codes
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
Kurzbeschreibung
Die Stadt Bielefeld schreibt die Entsorgung und Verwertung von ca. 3.700 Tonnen Bauschutt sowie 2.000 Tonnen Bau- und Abbruchabfällen aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt und erstreckt sich über einen Zeitraum von neun Monaten vom 01.04.2026 bis zum 31.12.2026. Die Vergabe erfolgt ausschließlich über den Preis.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über die Verwertung und Entsorgung von recyclingfähigem Bauschutt (AVV 17 01 07) und Bau- u. Abbruchabfällen (AVV 17 09 04) für den voraussichtlichen Zeitraum vom 01.04.2026 bis zum 31.12.2026 aufgeteilt in zwei Lose
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · ca. 3.700t Verwertung von recyclingfähigem Bauschutt (AVV 17 01 07) gemäß Leistungsbeschreibung
Es handelt sich um mineralisches Material, das bei Bau-, Sanierungs- u. Abbrucharbeiten anfällt wie z.B. Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik, Steinbaustoffen, Mörtel u. Kalksandstein. In der Regel wird eine Kantenlänge von 0,50 m beim Bauschutt nicht überschritten (Ausnahme: in der anteiligen Menge der Friedhöfe können Grabsteine, welche diese Kantenlänge über-schreiten, enthalten sein).
Frist: 10.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · ca. 2000t Entsorgung von Bau- u. Abbruchabfällen (AVV 17 09 04) gemäß Leistungsbeschreibung
Es handelt sich um nicht verwertbares Material. wie z.B. Rigipsplatten, Gasbetonsteinen etc. Es kann verschiedenste Fehlwürfe wie Holzreste, Styroporreste, Eimer mit Mörtelresten, Kabelreste, gemischte Baustellenrestabfälle in Säcken in variablen Mengenanteilen enthalten. Gegenstand der beschriebenen Leistung ist die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen der AVV-Nummer 17 09 04. Gemäß § 2 Abs. 2a BEHG (i. V. m. Anlage 2, Teil 5) unterliegen diese Abfälle der CO2-Abgabepflicht.
Frist: 10.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
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Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
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Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 28.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 363398-2026
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