Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Susen-Reisen GmbH & Co. KG +7 weitere

Auftragswert

€3.0M

Zuschlag am

20. Juli 2026

TED·515736-2026

Rahmenvereinbarung zur Schülerbeförderung für Querverkehre zu Sportstätten

Hessen
Gelnhausen, Germany·Veröffentlicht 27. Juli 2026
VerkehrsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungTransport und LogistikSchuelerbefoerderungOeffentlicher PersonennahverkehrRahmenvereinbarungTransportdienstleistungenOeffentliche Verwaltung
Auftragswert
~€750k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Main-Kinzig-Kreis schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Beförderung von Schülern zwischen Schulen und Sportstätten aus. Es handelt sich um sogenannte Querverkehre, die bei Bedarf abgerufen werden. Die Vergabe erfolgt an mehrere Verkehrsunternehmen, wobei für einzelne Fahrtenpaare jeweils gesonderte Angebote abgefragt werden.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Beförderung von Schülerinnen und Schülern für Querverkehre zwischen Schulen und Schwimm- und Sportstätten auf dem Gebiet des Main-Kinzig-Kreises als Rahmenvereinbarung mit mehreren Verkehrsunternehmen. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können jeweils gesondert Kapazitäten für die Erbringung einzelner Leistungen abgefragt werden. Die einzelnen Angebote werden für die Einzelverkehre (Fahrtenpaare jeweils bestehend aus Hin- und Rückfahrt) abgefragt. Jede Beauftragung eines Einzelverkehrs erfordert eine gesonderte Beauftragung. Dies gilt auch für die Erstbeauftragung zu Beginn der Vertragslaufzeit. Der Auftraggeber fordert die Auftragnehmer, die als erfolgreiche Bewerber aus dem Verfahren zum Abschluss dieser Rahmenvereinbarung hervorgegangen sind, zur Angebotsabgabe für die Einzelaufträge auf. Ein Anspruch auf die Beauftragung für einzelne Leistungen besteht nicht.

VergabeHero-Einschätzung

Der Main-Kinzig-Kreis sucht mehrere Verkehrsunternehmen für die regelmäßige Beförderung von Schülern zu Schwimm- und Sportstätten. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, werden die Unternehmen zunächst für einen Pool qualifiziert, aus dem bei Bedarf einzelne Fahrten abgerufen werden. Für jede konkrete Fahrt müssen die qualifizierten Unternehmen dann ein Angebot abgeben, wobei kein Anspruch auf eine Mindestanzahl an Aufträgen besteht. Die Leistungen umfassen jeweils Hin- und Rückfahrten im gesamten Kreisgebiet.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Rahmenvereinbarung Querverkehre 2026

Die Beförderung von Schüler/innen für "Querverkehre" zwischen Schulen und Schwimm- und Sportstätten auf dem Gebiet des Main-Kinzig-Kreises als Rahmenvereinbarung mit mehreren Verkehrsunternehmen. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können jeweils gesondert Kapazitäten für die Erbringung einzelner Leistungen abgefragt werden. Die einzelnen Angebote werden für die Einzelverkehre (Fahrtenpaare, jeweils bestehend aus Hin- und Rückfahrt) abgefragt. Jede Beauftragung eines Einzelverkehrs erfordert eine gesonderte Beauftragung. Dies gilt auch für die Erstbeauftragung zu Beginn der Betriebslaufzeit. Der Auftraggeber fordert die Auftragnehmer, die als erfolgreiche Bewerber aus dem Verfahren zum Abschluss dieser Rahmenvereinbarung hervorgegangen sind, zur Angebotsabgabe für die Einzelaufträge auf. Ein Anspruch auf die Beauftragung mit einzelnen Leistungen besteht nicht.

CPV 60130000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • quality

    Der Rahmenvertrag wird mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern geschlossen. Alle Bieter, die die aufgestellten Eignungskriterien gemäß der europaweiten Bekanntmachung erfüllen, werden in die Rahmenvereinbarung aufgenommen. Es findet keine weitere Einschränkung oder Auswahl statt. Daher liegen keine Zuschlagskriterien vor.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 27. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 20. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Susen-Reisen GmbH & Co. KG +7 weitere · €3.0M

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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