Rahmenvereinbarung zur Prüfung und Beratung für digitale Barrierefreiheit von Webanwendungen

Was wird ausgeschrieben
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Prüfung, Beratung und Sicherstellung der digitalen Barrierefreiheit von Webanwendungen aus. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren mit einer Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre. Berechtigt zum Abruf der Leistungen sind die Bayerische Staatskanzlei, alle Staatsministerien sowie deren nachgeordnete Behörden.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird die Leistung „Rahmenvereinbarung über die Prüfung, Beratung und Sicherstellung der digitalen Barrierefreiheit von Webanwendungen der Bayerischen Staatsverwaltung“ ausgeschrieben. Der Rahmenvertrag soll für variabel und bedarfsgerecht abrufbare Dienstleistungen für die Beratung und Testung der Barrierefreiheit von bestehenden und etwaigen künftigen Anwendungen über zwei Jahre abgeschlossen werden mit der Option zur Verlängerung um maximal weitere zwei Jahre. Berechtigt zum Leistungsabruf sind die bayerische Staatskanzlei und alle bayerischen Staatsministerien sowie deren nachgeordnete Behörden und Dienststellen.
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales sucht einen Dienstleister, der die digitale Barrierefreiheit von Webanwendungen innerhalb der bayerischen Staatsverwaltung prüft und beratend begleitet. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, werden die Leistungen bei Bedarf über einen Zeitraum von zwei Jahren abgerufen, wobei eine Verlängerung um zwei weitere Jahre möglich ist. Das Angebot richtet sich an Experten für barrierefreies Webdesign und entsprechende Testverfahren, um sicherzustellen, dass staatliche Online-Angebote für alle Bürger zugänglich sind. Die Leistungen können von der Staatskanzlei, allen Ministerien und deren nachgeordneten Behörden in Anspruch genommen werden.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß § 123, 124 GWB
- Einhaltung der Vorgaben gemäß § 57, 42 Abs. 1 VgV
- Einhaltung der Vorgaben gemäß § 16 VOB/A
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotIm Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird die Leistung „Rahmenvereinbarung über die Prüfung, Beratung und Sicherstellung der digitalen Barrierefreiheit von Webanwendungen der Bayerischen Staatsverwaltung“ ausgeschrieben. Der Rahmenvertrag soll für variabel und bedarfsgerecht abrufbare Dienstleistungen für die Beratung und Testung der Barrierefreiheit von bestehenden und etwaigen künftigen Anwendungen über zwei Jahre abgeschlossen werden mit der Option zur Verlängerung um maximal weitere zwei Jahre. Berechtigt zum Leistungsabruf sind die bayerische Staatskanzlei und alle bayerischen Staatsministerien sowie deren nachgeordnete Behörden und Dienststellen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price40%
Preis
- quality60%
Verlinkung zu den Vergabeunterlagen: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/c03ad0fd-f0c9-4594-8ee4-a409c0bb37ec/awardcriteria Siehe auch Dokument: Kriterienkatalog Barrierefreiheit_Eignungs- und Bewertungskriterien Vorlage Grobkonzept Für die Bewertung der angebotenen Leistung ist die Vorlage eines Gesamtkonzepts (als eine Datei, max. 15 DIN-A4-Seiten, inkl. Bilder/Skizzen) erforderlich. Das Gesamtkonzept hat folgende drei Untergliederungen zu enthalten, welche jeweils in einem separaten Abschnitt des Konzepts behandelt werden und nach untenstehendem Maßstab vom Auftraggeber bewertet werden. Neben der zwingend einzuhaltenden Seitenzahl der einzelnen Abschnitte gibt es keine Formvorgaben. Sie dürfen ein gesondertes Deckblatt erstellen. Bei Nicht-Erfüllung der Formvorgaben wird Ihr Angebot ausgeschlossen. Laden Sie die Unterlagen bitte im Angebotsassistenten unter dem Menüpunkt „Eigene Anlagen“ hoch. Die Gewichtung der einzelnen Abschnitte entnehmen Sie bitte der jeweiligen Angabe hierzu. Überblick - Auszug aus den Vergabeunterlagen: 1. Projektteam und Personalerfahrung Maximal erreichbare Punktzahl: 20 2. Beschreibung des Vorgehens bei Testdurchführung, Testbericht, Beratung und Erstellung d. Erklärung d. Barrierefreiheit Maximal erreichbare Punktzahl: 25 3. Einbezug von Menschen mit Beeinträchtigungen als „Test-Experten“ Maximal erreichbare Punktzahl: 15
Zeitplan
- 23. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 25. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung