Rahmenvereinbarung zur personalwissenschaftlichen Beratung und Führungskräfteentwicklung
Was wird ausgeschrieben
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung schreibt eine Rahmenvereinbarung für personalwissenschaftliche Beratungsleistungen aus. Der Fokus liegt auf der Personal- und Führungskräfteentwicklung, einschließlich der Durchführung von Coachings für Führungskräfte an Auslandsvertretungen. Die Laufzeit beträgt bis zu fünf Jahre bei einem maximalen Auftragswert von 269.403 Euro netto.
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Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die personalwissenschaftliche Beratung zur Personal- und Führungskräfteentwicklung bei der AG auf der Grundlage des jeweils geltenden Rahmenkonzeptes zur Personalentwicklung (Anlage 18). Diese Leistungen umfassen insbesondere die Beratung bei der Neugestaltung oder Aktualisierung von Konzepten, Maßnahmen und Instrumenten der Personalentwicklung in mehreren Handlungsfeldern. Sie erfolgen meist in Form von schriftlichen oder mündlichen (Kurz)Stellungnahmen mit praxisorientierten Handlungsempfehlungen, von Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen der AG oder in Form einer operativen Begleitung. Zudem ist die Durchführung von Coachings zur Vorbereitung auf die Übernahme einer Führungsposition an einer deutschen Auslandsvertretung Gegenstand der Rahmenvereinbarung. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung über die maximale Laufzeit von 4 Jahren (inkl. der Option einer einmaligen Verlängerung um ein Jahr) beträgt 269.403,00 € netto. Durch den Abschluss dieser Rahmenvereinbarung wird weder ein Anspruch der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers auf Abruf eines bestimmten Auftragsvolumens und des Höchstwerts noch auf die Erteilung einer bestimmten Zahl von Einzelaufträgen begründet. Die Entscheidung über den jeweiligen Umfang der zu beauftragenden Leistungen liegt allein im Ermessen der Auftraggeberin.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sucht einen Partner für die strategische Beratung im Bereich Personal- und Führungskräfteentwicklung. Die Leistungen umfassen die Erstellung von Konzepten, die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen sowie spezielles Coaching für Führungskräfte, die an deutschen Auslandsvertretungen tätig werden. Der Auftrag ist als Rahmenvereinbarung über eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren angelegt, wobei der Höchstwert bei knapp 270.000 Euro liegt. Es besteht kein Abrufzwang, das heißt, der tatsächliche Auftragsumfang hängt vom Bedarf des Ministeriums ab.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Rahmenvereinbarung ist die personalwissenschaftliche Beratung zur Personal- und Führungskräfteentwicklung bei der AG auf der Grundlage des jeweils geltenden Rahmenkonzeptes zur Personalentwicklung (Anlage 18). Diese Leistungen umfassen insbesondere die Beratung bei der Neugestaltung oder Aktualisierung von Konzepten, Maßnahmen und Instrumenten der Personalentwicklung in mehreren Handlungsfeldern. Sie erfolgen meist in Form von schriftlichen oder mündlichen (Kurz)Stellungnahmen mit praxisorientierten Handlungsempfehlungen, von Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen der AG oder in Form einer operativen Begleitung. Zudem ist die Durchführung von Coachings zur Vorbereitung auf die Übernahme einer Führungsposition an einer deutschen Auslandsvertretung Gegenstand der Rahmenvereinbarung. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung über die maximale Laufzeit von 4 Jahren (inkl. der Option einer einmaligen Verlängerung um ein Jahr) beträgt 269.403,00 € netto. Durch den Abschluss dieser Rahmenvereinbarung wird weder ein Anspruch der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers auf Abruf eines bestimmten Auftragsvolumens und des Höchstwerts noch auf die Erteilung einer bestimmten Zahl von Einzelaufträgen begründet. Die Entscheidung über den jeweiligen Umfang der zu beauftragenden Leistungen liegt allein im Ermessen der Auftraggeberin.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality
Arbeitsprobe (Gewichtung 55 % = 550 Punkte) Im Rahmen der inhaltlichen Prüfung wird die Qualität Ihres Angebots wie folgt bewertet: Die beigefügten Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Anlage 3a) und Rahmenvereinbarung (Anlage 3b), geben den geforderten Leistungsinhalt wieder. Mit Abgabe eines Angebots stimmen Sie grundsätzlich allen Mindestanforderungen in den oben genannten Anlagen zu. Darüber hinaus ermittelt die Auftraggeberin die Qualität der Arbeitsprobe hinsichtlich der in den Bewertungskriterien_Preis und Leistung (Anlage 3c) aufgeführten Kriterien, deren Erfüllungsgrad jeweils skalierbar bewertet und – auch aufgrund der in Anlage 3c angegebenen Untergewichtung – bepunktet wird. Dazu bittet die Auftraggeberin Sie, die Arbeitsproben entsprechend den Vorgaben der Aufgabenstellungen unter Ziff. 9.2 der Teilnahmebedingungen (Anlage 01) umzusetzen und mit dem Angebot abzugeben. Die Auftraggeberin legt eine Mindestleistungsgrenze für jede Arbeitsprobe fest, die 70 % der jeweils maximal zu erreichenden Punktzahl beträgt. Angebote, deren Leistungswert unterhalb dieser Grenze liegt, werden als fachlich nicht ausreichend betrachtet und aus der Prüfung und Wertung ausgeschlossen. Dabei bewertet ein Gremium, das sich aus zwei Kolleginnen/Kollegen des Fachbereichs der Auftraggeberin zusammensetzt, die Qualität der Arbeitsprobe dahingehend, ob die Bewertungsmaßstäbe (siehe Bewertungskriterien_Preis und Leistung, Anlage 3c) erreicht werden. Jedes Gremiumsmitglied führt eine unabhängige Bewertung durch. Aus den zwei unabhängigen Bewertungen wird das arithmetische Mittel der Punktzahl ermittelt. Dabei wird mit drei Stellen nach dem Komma gerechnet und kaufmännisch gerundet. Die Bewertungsmaßstäbe ergeben sich aus Anlage 3c (Bewertungskriterien_Preis und Leistung). Die Summe der von jeder Bieterin/jedem Bieter erzielten Leistungspunkte gemäß Anlage 3c bildet deren Leistungswert
- price
(Gewichtung: 40 % = 400 Punkte) Bitte geben Sie in Ihrem Angebot die abgefragten Einzelpreise an. Bitte nutzen Sie dabei ausschließlich das Preisblatt (Anlage 4) und richten sich dabei nach dessen Vorgaben. Dort ist auch die Gewichtung aller jeweils abgefragten Einzelpreise festgelegt. Fehlende Einzelpreise führen zu einem Ausschluss des betreffenden Angebots. Bitte geben Sie jeweils Nettopreise an. Nebenkosten wie beispielsweise allgemeine Geschäftskosten, Material-, Personal- oder Transportkosten, die im Preisblatt nicht gesondert ausgewiesen werden, sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Reisekosten werden gem. Ziffer 8 der Rahmenvereinbarung (Anlage 3b) erstattet. Die Auftraggeberin bewertet jede dieser abgefragten Preispositionen mittels folgender Bewertungsmethode: Jeder von Ihnen im Preisblatt angegebene Einzelpreis pro Position wird mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet: Der niedrigste Einzelpreis je Position erhält den maximal möglichen, im Preisblatt jeweils angegebenen Punktwert. Für einen fiktiven Einzelpreis in Höhe des Zweifachen dieses Einzelpreises werden null Punkte vergeben. Alle zwischen diesen Beträgen liegenden angebotenen Einzelpreise werden mit diesen Eckwerten mittels linearer Interpolation bewertet. Alle Einzelpreise, die höher ausfallen als das Zweifache des jeweils niedrigsten Einzelpreises, werden ebenfalls mit „Null“ bewertet. Die Ergebnisse der Interpolation werden mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma gerundet, und zwar gem. den Grundsätzen des kaufmännischen Rundens. Die Preispunkte aller Positionen im Preisblatt werden pro Angebot addiert.
- quality
Anforderungen an das Personal (Gewichtung: 5 % = 50 Punkte) Zusätzliche Punkte werden vergeben, wenn die Fachberatung „Coaching“ mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt: (1) Nachweis über die Durchführung von jeweils mindestens dreistündigen individuellen Coachings zu interkultureller Kommunikation und dem Umgang mit Diversität für im Ausland tätige (oder dazu designierte) Mitarbeitende deutscher Auslandsvertretungen, internationaler Organisationen oder entwicklungspolitischer Institutionen: -fehlender Nachweis: 0 Punkte, -Nachweis von 1 oder 2 dieser Coachings: 12,5 Punkte, -Nachweis von 3 und mehr dieser Coachings: 25 Punkte. (2) Nachweis über Durchführung von jeweils mindestens dreistündigen individuellen Coachings zur Vorbereitung sehr berufserfahrener Fachkräfte auf Auswahlverfahren für hochqualifizierte Positionen: -fehlender Nachweis: 0 Punkte, -Nachweis von 1 oder 2 dieser Coachings: 12,5 Punkte, -Nachweis von 3 und mehr dieser Coachings: 25 Punkte. Wenn mindestens eines der beiden Kriterien erfüllt wird, reichen Sie ein Qualifikationsprofil (Anlage 12a) für das einzusetzende Personal in der jeweiligen Rolle ein. Die Auftraggeberin bewertet Ihre Vorschläge dahingehend, ob/inwieweit Bewertungsmaßstäbe erreicht werden.
Zeitplan
- 22. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 20. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung