Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Totalstationen
Was wird ausgeschrieben
Das Logistik Zentrum Niedersachsen schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Totalstationen für die landesweite Vermessungs- und Katasterverwaltung aus. Der Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Preis- und Qualitätskriterien.
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Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Totalstationen. Abrufberechtigt sind die Dienststellen der landesweiten Vermessungs- und Katasterverwaltung (VKV) in Niedersachsen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sucht einen Lieferanten für Totalstationen, das sind hochpräzise optische Messgeräte, die vor allem in der Vermessung und im Katasterwesen eingesetzt werden. Die Geräte werden über eine Rahmenvereinbarung beschafft, aus der die verschiedenen Dienststellen der niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung ihren Bedarf decken können. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von drei Jahren. Bei der Auswahl des Anbieters spielen neben dem Preis vor allem technische Qualitätskriterien eine entscheidende Rolle.
Aufteilung in Lose
1 LotDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Totalstationen. Abrufberechtigt sind die Dienststellen der landesweiten Vermessungs- und Katasterverwaltung (VKV) in Niedersachsen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price30%
- 30 % Preis (gemäß Angebotssumme netto aus dem Angebotsvordruck zum jeweiligen Los, maximal 60 Punkte) Die jeweils erreichten Punkte aus den Kriterien Preis und Leistung werden addiert. Insgesamt können 100 Wertungspunkte erreicht werden. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit den meisten Wertungspunkten. Sollten zwei Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl erreichen, erhält das Angebot mit den höheren Leistungspunkten den Zuschlag.
- quality70%
- 70% Leistung(gemäß LB- Technischer Teil (TeilB) inkl. Bewertungsmatrix , maximal 70 Punkte) Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten LB- Technischer Teil (TeilB) inkl. Bewertungsmatrix zu entnehmen. Die jeweils erreichten Punkte aus den Kriterien Preis und Leistung werden addiert. Insgesamt können 100 Wertungspunkte erreicht werden. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit den meisten Wertungspunkten. Sollten zwei Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl erreichen, erhält das Angebot mit den höheren Leistungspunkten den Zuschlag.
Zeitplan
- 2. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert