Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Sportbekleidung

Was wird ausgeschrieben
Das Logistik Zentrum Niedersachsen schreibt die Lieferung von Sportbekleidung in drei Losen aus: Laufbekleidung, T-Shirts mit Hosen sowie Joggingbekleidung. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 730 Tagen für die niedersächsische Landesverwaltung und weitere öffentliche Bedarfsträger. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Qualitätskriterien (70%) und dem Preis (30%).
Vollständige Beschreibung anzeigen
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Sportartikeln für den Kundenkreis gem. beigefügter Auftraggeberliste. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen
Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sucht einen Lieferanten für Sportbekleidung, um die niedersächsische Landesverwaltung und weitere öffentliche Einrichtungen auszustatten. Der Auftrag ist in drei Bereiche unterteilt: Laufbekleidung, T-Shirts mit Hosen sowie allgemeine Joggingbekleidung. Die Zusammenarbeit ist als Rahmenvereinbarung auf zwei Jahre angelegt, was bedeutet, dass der ausgewählte Anbieter über diesen Zeitraum hinweg bei Bedarf die Waren liefert. Bei der Auswahl des Anbieters spielt die Qualität der Produkte eine deutlich größere Rolle als der Preis, da die Qualität mit 70 Prozent gewichtet wird.
Aufteilung in Lose
3 LoteDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Sportartikeln für den Kundenkreis gem. beigefügter Auftraggeber?liste. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Sportartikeln für den Kundenkreis gem. beigefügter Auftraggeber?liste. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Sportartikeln für den Kundenkreis gem. beigefügter Auftraggeber?liste. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen
Zuschlagskriterien
6 Kriterien- quality70%
In diesem Kriterium werden verschiedene Produktmerkmale bewertet (siehe Bewertungsmatrix). Der Grenznutzen liegt bei 60%. Wird dieser nicht erreicht, wird das Angebot von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
- price30%
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Gesamtpreises (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält 300 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Bewertungspreis.
- quality70%
In diesem Kriterium werden verschiedene Produktmerkmale bewertet (siehe Bewertungsmatrix). Der Grenznutzen liegt bei 60%. Wird dieser nicht erreicht, wird das Angebot von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
- price30%
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Gesamtpreises (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält 300 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Bewertungspreis.
- quality70%
In diesem Kriterium werden verschiedene Produktmerkmale bewertet (siehe Bewertungsmatrix). Der Grenznutzen liegt bei 60%. Wird dieser nicht erreicht, wird das Angebot von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
- price30%
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Gesamtpreises (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält 300 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Bewertungspreis.
Zeitplan
- 9. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung