Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Schutzwesten für das Bundesamt für Logistik und Mobilität

Was wird ausgeschrieben
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) schreibt die Beschaffung von bis zu 1.300 Schutzwesten aus. Es besteht eine garantierte Mindestabnahmemenge von 939 Stück, die über eine Vertragslaufzeit von vier Jahren mit Verlängerungsoptionen abgerufen werden sollen. Die Lieferung erfolgt in mehreren Tranchen ab dem Jahr 2027.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand der Leistung ist eine Rahmenvereinbarung mit der maximalen Abrufmenge von 1.300 Schutzwesten (davon 939 Schutzwesten garantierte Mindestabnahmemenge (= voraussichtliche Abrufmenge)). Die Vermessung des Bestandspersonals (aktuell 939 Kontrollbeschäftigte) erfolgt nach Zuschlagserteilung. Das Erstabrufvolumen liegt bei 626 Schutzwesten vsl. im Jahr 2027, inklusive Zubehör. Das restliche Drittel der Mindestabnahmemenge der Schutzwesten wird vsl. im Jahr 2028 abgenommen. Die Rahmenvereinbarung enthält einen Beauftragungsvorbehalt (Abrufe erfolgen auf Basis von Einzelaufträgen). Eine Pflicht zur Erteilung von Einzelaufträgen, welche über den mit Zuschlagserteilung beauftragten Mindestabruf von 939 Schutzwesten hinausgeht, wird für den Auftraggeber nicht begründet. Die Vertragslaufzeit beträgt (vier) 4 Jahre ab Zuschlagserteilung. Der Vertrag verlängert sich zweimalig um jeweils zwei Jahre, sofern der Auftraggeber diesen nicht mindestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende kündigt.
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) sucht einen Lieferanten für Schutzwesten, um seine Kontrollkräfte auszustatten. Die Ausschreibung umfasst eine garantierte Abnahme von 939 Westen, wobei insgesamt bis zu 1.300 Stück abgerufen werden können. Der Vertrag läuft über vier Jahre und kann bei Bedarf zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert werden. Die Auslieferung der Westen ist für die Jahre 2027 und 2028 geplant, wobei die genaue Vermessung des Personals erst nach der Auftragsvergabe stattfindet. Der Zuschlag wird ausschließlich über den Preis entschieden.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB
- Erfüllung aller in der Leistungsbeschreibung genannten technischen Kriterien
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Neben den Ausschlussgründen gem. § 123 und 124 GWB gelten ggf. weitere Ausschlussgründe, die in den Vergabeunterlagen zu finden sind. Das BALM kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien (hierzu Ziffer 4) betreffen, ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur innerhalb der engen Grenzen des § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV ausnahmsweise möglich.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Leistung ist eine Rahmenvereinbarung mit der maximalen Abrufmenge von 1.300 Schutzwesten (davon 939 Schutzwesten garantierte Mindestabnahmemenge (= voraussichtliche Abrufmenge)). Die Vermessung des Bestandspersonals (aktuell 939 Kontrollbeschäftigte) erfolgt nach Zuschlagserteilung. Das Erstabrufvolumen liegt bei 626 Schutzwesten vsl. im Jahr 2027, inklusive Zubehör. Das restliche Drittel der Mindestabnahmemenge der Schutzwesten wird vsl. im Jahr 2028 abgenommen. Die Rahmenvereinbarung enthält einen Beauftragungsvorbehalt (Abrufe erfolgen auf Basis von Einzelaufträgen). Eine Pflicht zur Erteilung von Einzelaufträgen, welche über den mit Zuschlagserteilung beauftragten Mindestabruf von 939 Schutzwesten hinausgeht, wird für den Auftraggeber nicht begründet. Die Vertragslaufzeit beträgt (vier) 4 Jahre ab Zuschlagserteilung. Der Vertrag verlängert sich zweimalig um jeweils zwei Jahre, sofern der Auftraggeber diesen nicht mindestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende kündigt.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Alle in der Leistungsbeschreibung genannten Kriterien sind von den Bietern zu erfüllen. Erfüllt ein Bieter ein Kriterium nicht, wird er von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Zeitplan
- 20. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 19. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung